Todesfall - Telekom ignoriert Kuendigung vom 2.11.2025 & mehrfache Beschwerden

vor 23 Stunden

Hallo, 

Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

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    • vor 23 Stunden

      marie_kailua

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      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      marie_kailua

      Wir moechten keinen Anruf von Ihnen. 

      Dann kann das Team leider nicht helfen. 

      Zwecks Legitimation ist ein Anruf nötig 

      Dann nur hier 

      Kontaktformular zum Telekom hilft Team 

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/telekom-hilft-kontaktformular

      8

      von

      vor 21 Stunden

      Hallo @marie_kailua,

       

      mein Beileid für Ihren Verlust. Wie einige der User bereits schrieben, ist der Anruf kein Zwang für Sie, sondern für uns. Wir haben keinen Zugriff auf Kundendaten, ohne eine vorangegangene telefonische Legitimation.

       

      Da nach Ihrer Schilderung bereits alle Unterlagen vorliegen können wir nach der Legitimation den Vorgang korrekt und final bearbeiten.

       

      Gruß

      Sören

      von

      vor 34 Minuten

      Wenn ich mir die Kommentare hier durchlese, habe ich doch das Gefühl, dass Sie alle wahrscheinlich recht jung sind. 

      @Marcel2605 Der Kommentar, dass sich die Erben um alles kümmern würden, ist eine Zumutung. Wie sie zu diesem Job gekommen sind, ist mir ein Rätsel. 

      @holzher24 Meine 71-jährige Mutter, die die transmortale Vollmacht für meine 90-jährige Patentante besitzt, hat mich - während ich ich beruflich im Ausland bin - weinend angerufen, und mich um Hilfe gebeten, weil sie mit den Nerven am Ende ist und nicht versteht, weswegen ihre Kündigung vom 2.11.2025 nicht bestätigt wird und die Telekom einfach weiterhin den regulären Grundpreis vom Konto meiner toten Patentante abbucht. Leider konnte ich ihr nicht erklären, warum eine Kündigung per Einschreiben ignoriert wird. 

      Da ich bereits seit Jahren mehrere Verträge (insgesamt 4 Verträge für Haupt-und Nebenwohnsitz) bei der Telekom/T-Mobile habe und das online Kundencenter nutze, habe ich angeboten, eine Mitteilung an die Telekom zu schicken, damit meine Mutter entlastet wird. Meine T-Mobile Handynummer wurde im Kontaktformular angegeben, aber einen Anruf von der Telekom gab es nicht.

      Wenn Kündigungen ausschliesslich über das online Kontaktformular möglich wären, dann hätte der Vertragsnehmer, meine 90-jährige Patentante, diesbezüglich aufgrund von § 56 TKG darüber informiert werden müssen, weil es sich um eine substanzielle Veränderung im Vertrag handelt. Dies ist ebenfalls nicht passiert.

      Ein Anruf von mir, um mich als "echte" Person zu identifizieren, macht für mich ebenfalls keinen Sinn. Wenn Sie auf mein Profil drücken, sollten Sie in der Lage sein, die Nummer für das Buchungskonto für den Festnetzanschluss von meiner toten Patentante zu sehen. Eine Buchungsnummer musste ich bei der Registrierung für diese Community eingeben. Wenn Sie diese Nummer nun im System aufrufen, sollten Sie 5 Mitteilungen (!) bzgl der Kündigung vom 2.11.2025 über das online Kontaktformular finden. Somit fällt die Notwendigkeit mich als "echte" Person zu identifizieren weg. 

      Soweit mir bekannt ist, ist eine Legitimationsprüfung bei neuen Verträgen gemäß §163 StPO und §111 TKG durchzuführen. Der Bundesrat hat am 02.06.2017 das Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen verabschiedet. Bei einem Anruf können Sie weder meinen Personalausweis noch meinen Reisepass ansehen. Das Video-Ident oder Elektronische Identität (eID) Verfahren wäre nötig, um eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Wenn Sie glauben, das meine 71-jährige Mutter eines dieser Verfahren durchführt, dann liegen Sie aber falsch.

      Es ist offensichtlich wesentlich einfacher und zeitsparend für die Telekom, wenn eine Kündigung über das Kontaktformular eingereicht wird. ich bin mir durchaus bewusst darüber, aber es sollte auch bedacht werden, dass die Telekom tausende von älteren Kunden hat, die sich nicht mit dem Internet bzw. der Technik beschäftigen wollen. Es gibt auch kein Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland, dass ältere Personen dazu zwingt, dies zu tun. Eine Kündigung per Einschreiben muss akzeptiert werden. Wenn Ihnen ein Paragraph bekannt sein sollte, der das Gegenteil besagt, würde ich mich über eine Mitteilung freuen, da ich mich täglich beruflich mit Gesetzen und Paragraphen auseinander setzte.

      @Joulinar Als ich die Telekom im Januar bzgl. einer meiner Verträge kontaktiert habe, wollte man mir gleich einen anderen Internetanschluss anbieten. Eine Veränderung ist im Moment nicht notwendig.

      @Sören G. Ich habe heute per Email eine Antwort auf eine Beschwerde erhalten und mir wurde mitgeteilt, dass die Unterlagen an die zuständige Abteilung zugeschickt werden würden. Ich hoffe, dass die Informationen im System der Telekom dann endlich aktualisiert werden.

      0

      von

      vor 19 Minuten

      Ich glaube sie haben immer noch nicht verstanden warum die Legitimation notwendig ist. Stattdessen werden irgendwelche Paragrafen zitiert. Auch scheint ihnen entgangen zu sein das dieses hier ein User Forum ist bei dem Endkunden versuchen anderen Endkunden zu helfen. Nicht jeder der hier schreibt ist Mitarbeiter der Telekom. Offizielle Mitarbeiter erkennt man an dem entsprechenden Schriftzug neben dem Namen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 22 Stunden

      marie_kailua

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

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      marie_kailua

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Verträge die aus der Mindestlaufzeit raus sind, können täglich mit eine Freist von einem Monat gekündigt werden. Sollte der Vertrag die letzten 24 Monate für dem 2.11.2025 nicht geändert worden sein, so wäre das auch hier der Fall gewesen. 

      Den Unsinn mit Einschreiben, dazu auch noch an ein Postfach hättest Du Dir sparen können. Oder was glaubst Du was mit der Post bei einem Konzern wie der Telekom mit Briefen an ein Postfach passiert die täglich haufenweise eingehen?  Die Hausanschrift der Telekom ist übrigens: Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. 

      marie_kailua

      Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Hallo, 

      Die Telekom hat bereits vor Monaten die Kuendigung vom 2.11.2025 per Einschreiben (Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn) erhalten, weil meine Patentante in eine Pflegeeinrichtung ziehen musste und ihren Festnetzanschluss, den sie fuer ueber 30 Jahre hatte, nicht mitnehmen konnte. Die Wohnung wurde zum 31.12.2025 aufgeloest und existiert nicht mehr.

      Wir sind davon ausgegangen, dass es zu keinen weiteren Abbuchungen im Januar 2026 kommen wuerde. Leider ist meine Patentante am 6.2.2026 auch verstorben. Wir haben durch die Bank Zugriff auf ihr Konto erhalten und feststellen duerfen, dass die Telekom anscheinend die Kuendigung ignoriert hat und weiter den monatlichen Betrag abgebucht hat. 

      Nachdem wir ueber das Kontaktformular auf der Webseite die Telekom 3x (Kuendigungsformular & 2 Beschwerden) ueber die Kuendigung vom 2.11.2025 sowie den Tod des Verragsinhabers mit Kopie des Leichenschauscheins informiert haben, haben wir eine Kuendigungsbestaetigung zum 19.3.2026 erhalten. Das ist vollkommen inakzeptabel ist, da der Vertrag bereits am 2.11.2025 gekuendigt wurde und bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Leider haben wir bis heute keine Antwort auf unsere mehrfachen Beschwerden erhalten. Der Kuendigungstermin wuerde ebenfalls nicht angepasst und eine Rueckerstattung fuer die zuviel abgebuchten Betraege ist ebenfalls nicht geschen. Stattdessen erhielten wir heute eine Email mit der Aufforderung die Adresse der Vertraginhaberin zu aendern (siehe Anlage). 

      Um es noch ein ganz klar festzuhalten: 

      Die Vertragsinhaberin ist tot und befindet sich in einer Urne. Die neue Adresse ist der Friedhof in der Moltkestrasse 41A in 12203 Berlin. Ich bezweifel aber sehr, dass der Vertragsinhaber dort Post erhalten wird. 

      Die Vorgehensweise der Telekom ist eine absolute Katastrophe und eine Zumutung fuer die Angehoerigen der verstorbenen Vertragsinhaberin.

      Wir fordern Sie hiermit erneut auf, den Kuendigungstermin zu korregieren, die Kuendigungsbestaetigung an die in der Vollmacht angegeben Adresse zu schicken, und die zuviel abgebuchten Betraege auf das Konto der verstorbenen Vertragsinhaberin zurueckzuerstatten. 

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      marie_kailua

      Umzug in eine Pflegeeinrichtung sowie bei Tod ein Sonderkuendigungsrecht existiert.

      Bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung wäre dieser bei Bedarf auch als Umzug bei der Telekom zu melden. Kann die Telekom den AS in der Pflegeeinrichtung schalten, was durchaus der Fall ist, so besteht kein Sonderkündigungsrecht. Aber wie bereits geschrieben, eine einfache Kündigung nach der Mindestlaufzeit ist immer möglich. 

      Wahrscheinlich hat sich das ganze nur überschnitten, die Kündigung ist zum Dezember wirksam, das dann noch eine Rechnung kommt und im Anschluss eine Abschlussrechnung mit der dann auch die zu viel gezahlten Beträge rückerstattet werden ist ein ganz normaler Vorgang

      1

      von

      vor 15 Minuten

      Vielen Dank für den Hinweis auf die Hausanschrift der Telekom. Das war sehr hilfreich. Ich werde mir dies für die Zukunft merken.

      Meine 71-jährige Mutter ist es gewohnt, Kündigungen per Einschreiben abzuschicken, und ich gehe davon aus, dass sie die Postfach Adresse auf einer Rechnung in der Wohnung meiner Patentante im Oktober 2025 gefunden hat. Meine Mutter war für 46 Jahre Krankenschwester und die Büroarbeit ist nicht ihre Stärke 😟.  

      Was die Mitnahme des Anschluss betrifft, so hätte meine Patentante gerne ihren alten Festnetzanschluss und das Telefon mit den grossen Tasten sowie ihren Kabelanschluss mit in die Pflegeeinrichtung genommen, aber es war leider aus technischen Gründen in diesem Gebäude nicht möglich. Der Festnetz- und TV-Anschluss hätte über das Internet laufen müssen, aber sie wollte keinen Internetanschluss haben. Ältere Leute mögen häufig keine Veränderungen und man hat leider auch nicht viele Möglichkeiten, wenn man auf einmal ein Einzelzimmer für Pflegestufe 4 braucht. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 9 Stunden

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 

      Hallo @Marcel2605 

      Ihre Antwort war nutzlos.

      1. Den Link zum Kontaktformular habe ich bereits mehrfach benutzt und ich erhalte keine Antwort. Alle Dokumente (Kündigung, transmortale Vollmacht, Anmeldung Pflegeeinrichtung, Leichenschauschein) wurden bereits mehrfach über das Kontaktformular eingereicht.  Wir haben die Bestaetigungen von jeder Mitteilung vorliegen. 
      2. Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 
      3. Der Gesetzgeber verlangt nicht, dass eine Legitimationsprüfung telefonisch erfolgen muss. 

      Aus rechtlichen Gründen müssen alle Angelegenheiten bzgl der Kündigung von Versicherungen, Kontos, etc schriftlich erfolgen, wie Ihnen bekannt sein sollte. Das Nachlassgericht kann Ihnen das gerne bestätigen.

      marie_kailua

      Ein Anruf ist nicht notwendig, denn der Telekom liegt eine rechtsgültige transmortale Vollmacht mit der Kündigung vom 2.11.2025 vor. 

      Und wer belegt nun, dass Du @marie_kailua hier nun der Vollmachtsberechtigte bist? Genau das wird mit dem Telefonat geklärt.

      0

      1

      von

      vor 5 Minuten

      Ein reines Telefonat reicht für strenge, rechtlich bindende Identifikationen für Verträge in der Regel nicht aus. Jeder Rechtsanwalt kann Ihnen das bestätigen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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