Umlegung Leitung des Nachbarn

vor 2 Stunden

Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

  • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
  • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
  • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
  • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

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vor einer Stunde

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    • vor 2 Stunden

      vivi123

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

      Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

      • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
      • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
      • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
      • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

      Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

      vivi123

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Stimmt .. da hat mal jemand eine Grundstückseigentümererklärung unterzeichnet .. die für alle Ewigkeit bis zur Kündigung gilt und auch auf nachfolgende Eigentümer übergeht abgeschlossen. Nun sagt nicht, die wurde dir nicht mit ausgehändigt?

      vivi123

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

      Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

      • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
      • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
      • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
      • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

      Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

      vivi123

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Da wär doch nen guter Punkt beim Bauherrenservice mal einzusteigen.

      Die müssen von deinem Vorhaben ja eh erfahren .. immerhin müsste ja der Abriss gemeldet werden oder die Teilung. 

      In dem Rahmen kann das auch über die bestehende Trasse gesprochen werden. 

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      von

      vor 2 Stunden

      Leider war beim Kauf davon nichts bekannt . Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Es wäre schön, wenn der Bauservice dazu mal Stellung bezieht. 

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      von

      vor einer Stunde

      Hallo @vivi123

       

      am besten schauen wir uns das mit dem Bauherrenservice einmal an.

      Damit wir dich erreichen können, wäre eine Rückrufnummer vorteilhaft. Hinterlege diese in deinem Profil und gib mir anschließend Bescheid, wann du gut zu erreichen bist. (Kleiner Tipp: Nutze als Kundennummer einfach einen Dummy, 123... etc.)

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      von

      vor einer Stunde

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Leider war beim Kauf davon nichts bekannt . Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Es wäre schön, wenn der Bauservice dazu mal Stellung bezieht. 

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Du hast die KI befragt?

      🦂

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      @Dorothea T.  Die Daten habe ich jetzt im Profil ergänz- LG

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    • vor einer Stunde

      @pamperlapescu  ich habe das Urteil gelesen. Sehr sinnfreier Beitrag.

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    Uneingeloggter Nutzer

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