Umlegung Leitung des Nachbarn

vor einem Monat

Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

  • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
  • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
  • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
  • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 22.04.2026 14:27 eskaliert.

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    • vor einem Monat

      vivi123

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

      Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

      • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
      • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
      • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
      • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

      Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

      vivi123

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Stimmt .. da hat mal jemand eine Grundstückseigentümererklärung unterzeichnet .. die für alle Ewigkeit bis zur Kündigung gilt und auch auf nachfolgende Eigentümer übergeht abgeschlossen. Nun sagt nicht, die wurde dir nicht mit ausgehändigt?

      vivi123

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Auf unserem Grundstück verläuft ein älteres Telekomkabel, das ursprünglich zur Versorgung des Nachbargrundstücks dient. Nach unserem Kenntnisstand wurde dieses Kabel bereits vor dem Erwerb des Nachbargrundstücks verlegt. Das Grundstück ist inzwischen seit vielen Jahren geteilt.

      Wir planen aktuell ein Bauvorhaben auf dem Flurstück, für das bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Im Zuge der Vorbereitung hat sich herausgestellt, dass die bestehende Leitung unmittelbar unter dem geplanten Baukörper verläuft und somit das Bauvorhaben erheblich beeinträchtigt.

      Nach Prüfung der Unterlagen ist im Grundbuch kein Leitungsrecht eingetragen. Ebenso liegt keine Duldungsvereinbarung oder sonstige vertragliche Regelung bezüglich dieser Leitung vor.

      Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, folgende Punkte zu prüfen:

      • Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlegung bzw. Beseitigung der bestehenden Leitung?
      • Besteht die Möglichkeit, die Maßnahme im Zuge einer ohnehin erforderlichen Leitungserneuerung (aufgrund des Alters der Leitung, Glasfaser ect) durchzuführen?
      • Könnte die Versorgung des Nachbargrundstücks künftig über die ohnehin vorhandene Erschließung von der gegenüberliegenden Straßenseite erfolgen, da alle Medienanschlüsse des Nachbarn dort verlaufen?
      • Inwiefern lassen sich Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering halten?

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Sachverhalt prüfen und uns eine schnelle Rückmeldung zu den möglichen weiteren Schritten sowie den organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen geben könnten.

      Telefonisch konnte uns vom Bauservice bisher nicht geholfen werden bzw. erfolgte der versprochene  Rückruf nicht. Mittlerweile drängt die Zeit und es entstehen durch die Verzögerung Kosten für uns.

      vivi123

      Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass wir perspektivisch selbst einen Anschluss an Ihr Netz planen. Gegebenenfalls könnte dies bei der Planung einer neuen Leitungsführung berücksichtigt werden.

      Da wär doch nen guter Punkt beim Bauherrenservice mal einzusteigen.

      Die müssen von deinem Vorhaben ja eh erfahren .. immerhin müsste ja der Abriss gemeldet werden oder die Teilung. 

      In dem Rahmen kann das auch über die bestehende Trasse gesprochen werden. 

      4

      von

      vor einem Monat

      Hallo @vivi123

       

      am besten schauen wir uns das mit dem Bauherrenservice einmal an.

      Damit wir dich erreichen können, wäre eine Rückrufnummer vorteilhaft. Hinterlege diese in deinem Profil und gib mir anschließend Bescheid, wann du gut zu erreichen bist. (Kleiner Tipp: Nutze als Kundennummer einfach einen Dummy, 123... etc.)

       

      Viele Grüße

      Dorothea

      von

      vor einem Monat

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Leider war beim Kauf davon nichts bekannt . Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Es wäre schön, wenn der Bauservice dazu mal Stellung bezieht. 

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Du hast die KI befragt?

      🦂

      von

      vor einem Monat

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Leider war beim Kauf davon nichts bekannt . Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      Es wäre schön, wenn der Bauservice dazu mal Stellung bezieht. 

      vivi123

      Laut BGH Urteil von 2016 muss ein neuer Besitzer verlegte Leitungen auch nicht dulden und hat das recht die Gestattung zu widerrufen. 

      @vivi123 

      Von 2016. Also total veraltet.

      Denn das TKG von 2021 sieht das anders.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Monat

      @Dorothea T.  Die Daten habe ich jetzt im Profil ergänz- LG

      0

    • vor einem Monat

      @pamperlapescu  ich habe das Urteil gelesen. Sehr sinnfreier Beitrag.

      4

      von

      vor einem Monat

      Hallo @vivi123,

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt. Eine etwaige Bestellung eines Hausanschlusses hat hierauf keinen Einfluss.

      Grüße
      ^Mike 

       

      von

      vor einem Monat

      Mike Ho.
      Hallo @vivi123, hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt. Eine etwaige Bestellung eines Hausanschlusses hat hierauf keinen Einfluss. Grüße
      ^Mike 

      Hallo @vivi123,

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt. Eine etwaige Bestellung eines Hausanschlusses hat hierauf keinen Einfluss.

      Grüße
      ^Mike 

       

      Mike Ho.

      Hallo @vivi123,

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt. Eine etwaige Bestellung eines Hausanschlusses hat hierauf keinen Einfluss.

      Grüße
      ^Mike 

      @vivi123 

      0

      von

      vor einem Monat

      Mike Ho.

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt.

      Hallo @vivi123,

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt. Eine etwaige Bestellung eines Hausanschlusses hat hierauf keinen Einfluss.

      Grüße
      ^Mike 

       

      Mike Ho.

      hier handelt es sich um eine "Änderung der unterirdischen Leitungsführung". Dieses wird, zum Festpreis von 1.799,95 Euro, unter www.telekom.de/mein-kundencenter/bauherrenservice/hausanschluss-verlegung/informationen beauftragt.

      Wenn beide Parteien sich damit arrangieren, ist das natürlich eine Möglichkeit. Aber eigentlich sind diese Pauschalangebote für die eigene Hauszuführung gedacht. Da es sich hier aber um die Leitung zum Nachbarn handelt, ist das hier nicht zutreffend. Da ist die Telekom schon eher in der Pflicht.

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

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