Umzug Ausland Sonderkündigung, Portierung
vor 3 Jahren
Guten Tag, ich bin am 25.01.2022 ins Ausland verzogen (Frankreich). Mein Festnetz Anschluss habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich ebenfalls das Sonderkündigungsrecht meines Mobilfunktarifs ausüben und vorab die Nummer auf einen anderen Vertrag portieren (läuft auf meinen Vater). Ist das möglich?
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vor 3 Jahren
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vor 4 Jahren
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Geralt von Riva
vor 3 Jahren
und vorab die Nummer auf einen anderen Vertrag portieren (läuft auf meinen Vater). Ist das möglich?
Portierung vor der Kündigung, da müsste dann ein OptIn gesetzt werden:
Opt-in kann wie folgt gesetzt werden:
Vom Handy 2202
Festnetz 08003302202
Erreichbarkeit gilt für 7 Tage die Woche, 24 Stunden
Oder über den Chat:
https://www.telekom.de/kontakt?execution299370=e2s1
Ein Opt-in wird nur bei einer sofortigen Portierung aus einem laufenden Vertrag heraus benötigt wird.
Man bezahlt dann aber eine zeitlang zwei Verträge, den bisherigen und den neuen.
Der bisherige wird durch Opt-in auch nicht gekündigt sondern erhält eine neue Rufnummer.
Oder sie üben die Sonderkündigung aus, und beantragen die Portierung zum oder nach Vertragende. Dazu sind 85 Tage Zeit.
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Geralt von Riva
Käseblümchen
vor 3 Jahren
. . . . vorab die Nummer auf einen anderen Vertrag portieren (läuft auf meinen Vater). Ist das möglich?
. . . . vorab die Nummer auf einen anderen Vertrag portieren (läuft auf meinen Vater). Ist das möglich?
Wenn bei einer Nummernportierung der Vertragsinhaber des bisherigen Vertrags und des neuen Vertrags nicht identisch ist, funktioniert das aber nicht.
Und einen Portierung in einen bereits laufenden Telekom-Vertrag wird im Normalfall auch abgelehnt.
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Käseblümchen
Mandy S.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
Hallo @dengelchrisi ,
da haben wir jetzt mehrere Punkte, die unterschiedlich zu betrachten sind.
Wenn die Nummer auf Ihren Vater läuft, kann eine Portierung zu einem anderen Anbieter nur bei einem Vertrag für Ihren Vater durchgeführt werden.
Oder läuft die Nummer auf Ihren Namen und soll für Ihren Vater genommen werden?
Dann wäre vorher eine Vertragsübernahme nötig.
Allerdings kann eine Sonderkündigung wegen Ihres Umzugs in das Ausland nur durchgeführt werden, wenn der Vertrag auf Ihren Namen läuft.
Wie ist denn der genaue Stand?
Gruß Mandy S.
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Mandy S.
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dengelchrisi