Gelöst
Umzug - Freischaltung der Leitung für Nachmieter?
vor 3 Jahren
Guten Tag,
ich ziehe demnächst in eine neue Wohnung und habe schon vor einigen Wochen den Umzugsservice für meinen Festnetz-/Internetvertrag gebucht.
Ich gebe am 26.02. die Schlüssel der jetzigen Wohnung ab, die neue Mieterin zieht an diesem auch ein. Offiziell bin ich bis einschließlich 28.02. Mieterin. Dadurch, dass ich erst am 01.03. den Schlüssel meiner neuen Wohnung bekomme und an diesem Tag auch direkt bei meiner neuen Arbeit anfange, war es mir nur möglich einen Termin zur Bereitstellung am vormittags am 04.03. zu vereinbaren.
Ich habe eben deswegen nochmal mit dem Telekom-Kundenzenter telefoniert.. dort sagte man mir, dass die Nachmieterin dann auch erst ab dem 04.03. die Leitung der Wohnung mit ihrem Vertrag nutzen kann... jetzt wollte ich hier einmal nachfragen, ob es vielleicht doch einen Weg gibt, dass die neue Mieterin ab dem 01.03. ihren Internetanschluss nutzen/bestellen kann? ...
Ich hatte schon mal einen Betrag gelesen, wo jemand einen "Umzug mit Lücke" gebucht hat.. leider finde ich den nicht mehr.
Oder kann die Nachmieterin doch schon früher einen Internetanschluss nutzen, auch wenn mein Vertrag noch in der Leitung ist?
Ich würde sonst morgen noch einmal in einen Telekom-Shop gehen und mich vor Ort beraten lassen..
Mit freundlichen Grüßen,
Sophie
582
9
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
425
0
3
vor 10 Jahren
13669
0
2
vor 7 Monaten
709
0
5
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Ich habe eben deswegen nochmal mit dem Telekom-Kundenzenter telefoniert.. dort sagte man mir, dass die Nachmieterin dann auch erst ab dem 04.03. die Leitung der Wohnung mit ihrem Vertrag nutzen kann..
So sieht es aus. Eher funktioniert das nicht
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Danke für die schnelle Antwort! Dann ist das jetzt so 😅 .. ich habe gerade auch nochmal mit der Nachmieterin telefoniert und wie sich herausstellte, hat sie tatsächlich noch keinen Vertrag abgeschlossen bzw. sich noch gar nicht um das Thema gekümmert.. das macht sie dann wohl morgen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
das macht sie dann wohl morgen.
Dann ist ein Termin vor dem 04.03. auch gar nicht erwartbar.
Die Hauptsache ist, du hast alles korrekt und offensichtlich auch rechtzeitig beauftragt was deinen Vertrag angeht, alles weiter hast du sowieso nicht in der Hand.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Bevor jetzt viel geändert wird: Hat die Vormieterin denn überhaupt schon einen Anschluss beauftragt?
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich habe wegen der Sache gerade mit ihr telefoniert.. tatsächlich nicht. Also sollte es dann auf diese vier Tage auch nicht mehr ankommen..
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @Sophie96
jetzt wollte ich hier einmal nachfragen, ob es vielleicht doch einen Weg gibt, dass die neue Mieterin ab dem 01.03. ihren Internetanschluss nutzen/bestellen kann? ..
Nein das geht nicht.
Und die 4 Tage sind ja noch verkraftbar.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @Sophie96
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag hier.
Leider ist dein Vertrag am alten Wohnort bis 03.03. geblockt, sodass für die neue Mieterin erst ab 04.03. der Anschluss verfügbar ist.. Da gibt es keine andere Möglichkeit.
Es gab Fälle, wo jemand normal gekündigt hat mit einer Restlaufzeit von 2 Monaten.. So war für den neuen Mieter 2 Monate lang kein Anschluss möglich.
0
vor 3 Jahren
dass die neue Mieterin ab dem 01.03. ihren Internetanschluss nutzen/bestellen kann? ...
Bestellen kann sie jederzeit, dann folgt die Auftragsbestätigung mit dem Schalttermin. Wenn sie noch gar keinen Anschluss bestellt haben sollte, wie soll denn etwas schon ab 01. 03 funktionieren?
0
vor 3 Jahren
Oder kann die Nachmieterin doch schon früher einen Internetanschluss nutzen, auch wenn mein Vertrag noch in der Leitung ist?
Das kommt drauf an.
Wenn genügend Doppeladern frei sind ist das kein Problem das in einer Wohnung mehrere Anschlüsse bestehen.
Darum ist im Grunde bisher auch nur die Frage von @Andreas__ relevant, wurde denn seitesn Nachmieter schon etwas bestellt/beauftragt?
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von