Umzug in eine Wohnung mit einem anderen Internet Anbieter

vor 3 Jahren

 


Hallo

Ich habe einen Magenta Vertrag bis Ende 2023.

Jetzt ziehen wir um und in der neuen Wohnung ist bereits ein Router eines anderen Anbieters installiert und die Kosten sind im Mietvertrag enthalten. 

Was passiert jetzt mit meinem Vertrag?

 

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    • vor 3 Jahren

      joergwinkeler

      Was passiert jetzt mit meinem Vertrag?

      Was passiert jetzt mit meinem Vertrag?
      joergwinkeler
      Was passiert jetzt mit meinem Vertrag?

      Nichts wenn Du nichts machst.

       

       

      joergwinkeler

      Jetzt ziehen wir um und in der neuen Wohnung ist bereits ein Router eines anderen Anbieters installiert und die Kosten sind im Mietvertrag enthalten.

      Jetzt ziehen wir um und in der neuen Wohnung ist bereits ein Router eines anderen Anbieters installiert und die Kosten sind im Mietvertrag enthalten. 
      joergwinkeler
      Jetzt ziehen wir um und in der neuen Wohnung ist bereits ein Router eines anderen Anbieters installiert und die Kosten sind im Mietvertrag enthalten. 

      Das ist natürlich super, dann hast Du von Anfang an auch in der neuen Wohnung Internet.

      Dann beauftragst Du telefonisch den Umzug Deines Telekomanschlusses nach TKG - und wenn das möglich ist (Umzugsgebühr 70 Euro), dann hast Du künftig zwei Internetanbieter. Sollte mal einer ausfallen, dann wechselst Du einfach auf den anderen. Und auf Ende 2023 kannst Du Dir überlegen ob Du das mit dem Telekom Anschluss weiter so nutzen willst oder nicht.

       

      Sollte ein Umzug nach TKG aber nicht möglich sein (wichtig: das muss die Telekom entscheiden, nicht Du) - dann kannst Du mit Monatsfrist kündigen.

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    • vor 3 Jahren

      @joergwinkeler  schrieb:

      Jetzt ziehen wir um und in der neuen Wohnung ist bereits ein Router eines anderen Anbieters installiert und die Kosten sind im Mietvertrag enthalten. 

      Was passiert jetzt mit meinem Vertrag?

      Zunächst solltest du erst einmal in dein Mietvertrag schauen ob diese Klausel aufgeführt ist:

      Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen. Der Vermieter gestattet ihm hierzu, soweit technisch notwendig, die Benutzung der schon vorhandenen Hausinstallation.
      Notwendige zusätzliche Installationen genehmigt der Vermieter, soweit dies für ihn nach pflichtgemäßem Ermessen zumutbar ist und der Mieter ihn von Kosten hierfür freistellt.


      Bin mir gerade nicht sicher ob ein Internetanschluß unter das Nebenkostenprivileg gezählt werden darf, weil es unter Kabelanschlüssen in neuen Mietverträgen teils nicht mehr zulässig ist und bis 2024 ohnehin abgeschafft werden soll.

      Auch bei Neuverträgen oder bei Fertigstellung der Hausverteilanlage nach dem 1.12.2021 können weiterhin Mehrnutzerverträge vereinbart werden. Die TV-Kosten können dann zwar nicht mehr über die Betriebsnebenkosten abgerechnet werden, aber es gibt andere Möglichkeiten für die Weiterberechnung, wie zum Beispiel den Abschluss einer Zusatzvereinbarung mit den Mietern oder eine Erhöhung der Kaltmiete.


      Da solltest du im Detail noch einmal nachprüfen.

       

      Denn grundsätzlich ist es so dass dein Vertrag nach TKG umgezogen werden muß. Wenn festgestellt wird dass dies nicht möglich ist, wird dir ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat eingeräumt.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter NutzerHallo!

       Ein Internetanschluss über Kabel ist über den Vermieter nicht Vorgesehen es wird in den Betriebsnebenkosten nur das Grund TV bezahlt. Bis zum 30.6.2024 dann ist Schluss damit.

      Internet über Kabel ist Sache des Mieters

      Grüsse  Nobsi1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ein Internetanschluss über Kabel ist über den Vermieter nicht Vorgesehen es wird in den Betriebsnebenkosten nur das Grund TV bezahlt.

       Ein Internetanschluss über Kabel ist über den Vermieter nicht Vorgesehen es wird in den Betriebsnebenkosten nur das Grund TV bezahlt.
       Ein Internetanschluss über Kabel ist über den Vermieter nicht Vorgesehen es wird in den Betriebsnebenkosten nur das Grund TV bezahlt.

      Na eben. Daher auch mein Verweis auf den Mietvertrag.

      "Der Mieter darf eigene Liefer- und Anschlussverträge mit Energielieferanten, Telekommunikationsunternehmen und Multimedia-Dienstleistern seiner Wahl abschließen."

       

      Ich bin mir nicht sicher ob ein Internetanschluß über die Miete rechtens ist.

      Bei Glasfaser darf der Vermieter zwar die Kosten auf einen gewissen Zeitraum auf die Miete umlegen. Der Mieter ist aber nicht "gezwungen" den Glasfaseranschluß auch zu nutzen.

      Leider wird nur geschrieben dass ein Router installiert ist. Welche Technik dahinter steckt wird nicht erwähnt.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       Was der Vermieter über Kabel einräumen kann sind Vergünstigungen wenn es gut ausgehandelt worden ist mit der Kabelgesellschaft  (grosse Wohnungsgesellschaften)Das ist das einzige zum Thema Internet. Internet ist immer Ein seprerater Vertrag des Mieters.

      Grüsse  Nobsi1

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo und willkommen @joergwinkeler,

       

      die richtigen Antworten wurden ja bereits gegeben (danke der Community dafür! :)) - es kann ein Umzug angemeldet werden und wenn an neuer Stelle nicht derselbe Vertrag wie der jetzige möglich ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht nach TKG (Telekommunikationsgesetz) mit einem Monat Kündigungsfrist. 

      Wichtig: Dieses Prozedere ist nur telefonisch möglich. Entweder über unsere Hotline oder über einen Rückruf (kann über uns erfolgen oder über unsere Homepage veranlasst werden). Sagen Sie gerne Bescheid, wenn meine Unterstützung gewünscht ist! In dem Fall bitte auch einen Zeitrahmen nennen, zu dem Sie grundsätzlich gut erreichbar sind.

       

      Liebe Grüße

      Nicole G.

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      Uneingeloggter Nutzer

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