Gelöst

Umzug mit 2 Anschlüssen, nur noch 1 möglich an neuer Anschrift

vor 5 Jahren

Hallo,

 

Ich habe folgendes Problem:

 

Ich wohne aktuell alleine und habe 2 Anschlüsse unter meiner Kundennummer gebündelt. Dies kam durch einen Todesfall in der Familie im selben Haus zustande, ich habe diesen Zweitanschluss praktisch geerbt und fortgeführt da wir zwar in einer Wohnung gewohnt haben aber baulich bedingt kein Signalübertrag zwischen den Wohnungsteilen bzw. Stockwerken (Stahlarmierung in den Wänden) stattfinden konnte, Kabelkanäle sind leider auch nicht vorhanden. Den Zweitanschluss habe ich laufen lassen um weiterhin Entertain in allen Räumen nutzen zu können.

 

Nun ziehe ich um und habe bereits den "Hauptanschluss" Magenta-L mit Entertain zum Umzug angemeldet da ich diesen auch weiterhin nutzen möchte. Den Zweitanschluss brauche ich nun erstens nicht mehr da der erste alle Räume in der neuen Wohnung abdeckt, zweitens bietet die neue Wohnung Anschlusstechnich gar nicht die Möglichkeit zwei Anschlüsse zu bedienen. Da der L-Tarif mit umzieht kann also der Zweitanschluss dort nicht zusätzlich verwendet werden.

 

Da aus dieser Wohnung in ca. einem Jahr wieder ausgezogen werden soll sobald der gekaufte Neubau fertiggestellt wird und dort Glasfaser liegen wird steht also noch ein Umzug des Hauptanschlusses samt Aufwertung auf Glasfasertarif im Raum.

 

Mir wurde von 2 verschiedenen Servicemitarbeitern eine Sonderkündigung zugesagt, vom zweiten Mitarbeiter sogar mit 5 Tagen Kündigungsfrist, auf meine Mail wurde diese dann allerdings abgelehnt. Man könne mir den Zweitanschluss ja auch in der neuen Wohnung anbieten. Mir will nicht einleuchten wie mir beide Anschlüsse gleichzeitig angeboten werden können wenn die Wohnung dies physisch nicht zulässt zumal ich wie gesagt Kunde bleiben möchte und keine Komplettkündigung anstrebe.

 

Ich möchte nochmals betonen, es soll NUR der Zweitanschluss gekündigt werden, nicht mein kompletter Vertrag.

 

Ich wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar.

201

17

    • vor 5 Jahren

      Wenn am APL genug Stifte frei sind, dann können auch mehrere Anschlüsse in einer Wohnung geschaltet werden. Dann gilt das Sonderkündigungsrecht nicht. Wie kommst darauf, dass der zweite nicht geht?

      13

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Den anderen kannst du halt kündigen und auslaufen lassen oder du beauftragst eben für den auch einen Umzug und es funktioniert oder es funktioniert nicht weil die telekom dir den selben Anschluss nicht an dem ort bieten kann. Oder die Telekom ist sehr kulant und lässt dich den zweiten Anschluss kündigen. Das wären so die drei Optionen. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nach Rücksprache mit dem Vermieter sind von seiner Seite aus sämtliche zusätzlichen Verlegungsarbeiten für zusätzliche Steckdosen in der Wohnung nicht genehmigt. Ist in diesem Fall trotzdem der eventuell (Vermieter ist sich selbst nicht sicher) freie Pin im Verteilerkasten ausschlaggebend oder macht das einen Unterschied?

       

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Tim_Reinhardt

      Nach Rücksprache mit dem Vermieter sind von seiner Seite aus sämtliche zusätzlichen Verlegungsarbeiten für zusätzliche Steckdosen in der Wohnung nicht genehmigt.

      Nach Rücksprache mit dem Vermieter sind von seiner Seite aus sämtliche zusätzlichen Verlegungsarbeiten für zusätzliche Steckdosen in der Wohnung nicht genehmigt.

      Tim_Reinhardt

      Nach Rücksprache mit dem Vermieter sind von seiner Seite aus sämtliche zusätzlichen Verlegungsarbeiten für zusätzliche Steckdosen in der Wohnung nicht genehmigt.



      Da zu der vorhandenen TAE Dose mindestens 2 Doppeladern gehen ist es kein Problem ohne weiter Arbeiten eine zweite TAE anzubringen.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @Tim_Reinhardt vielen Dank für deinen Beitrag und bitte entschuldige das ich mich heute erst melde.

      Aber wie ich sehe hast Du hier schon alle wichtigen und relevanten Informationen erhalten. So wie @der_Lutz schreibt, ist das im Telekommunikationsgesetz ( TKG ) so verankert. Ich kann mir das natürlich gerne einmal anschauen und prüfen was mit dem 2. Anschluss ist. Ob wir eine adäquate Lösung finden, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt natürlich noch nicht sagen.

      Damit ich schnell weiterhelfen kann, fülle doch bitte in Deinen Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangst Du sofort an die richtigen Stelle in Deinem Profil. Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

      Grüße Anne W.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo,

      Danke für die Antwort. Inzwischen wurde das Thema kulanter weise in meinem Sinne geregelt.
      Vielen Dank für den Input.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Tim_Reinhardt vielen Dank für die Rückmeldung. Es freut mich sehr zu lesen, dass Du zwischenzeitlich alles klären konntest. Sollte doch noch was sein, dann melde Dich gerne wieder bei uns.

      Grüße Anne W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von