Gelöst

Umzug mit BNG Anschluss

vor 6 Jahren

Hallo zusammen,

 

ich bin noch nie mit einem aktiven Vertrag umgezogen, jetzt ist es soweit. Ich habe einen BNG -Anschluss, Restlaufzeit noch bis Anfang Dezember 2019. Die neue Anschlussadresse ist das Haus meiner Eltern, dort ist noch eine freie CuDa vorhanden, von einem deaktivierten BNG -Anschluss (erkennbar an der Seite "Dieser Anschluss wurde deaktiviert").

 

Nach etwas stöbern im Netz habe ich herausgefunden, dass der Umzug mit dem Anschluss

 1. Mehrere Wochen dauert

 2. 69,95 Euro kostet

 

Beide Punkte sind für mich nicht nachvollziehbar. Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen. Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig, da nur die Line-ID im Hintergrund geändert werden muss. Wo entsteht hier also ein Aufwand über 69,95 Euro? Und eigentlich kann das auch instant erledigt werden, wieso also eine Wartezeit? Wenn ich das mal zusammenrechne, dann kann ich mit der Anschaltung ca. Ende Juli/Anfang August rechnen, darf dafür dann 69,95 Euro zahlen und kann den Anschluss dann noch 4 Monate nutzen. Eigentlich lohnt es sich nicht den Anschluss mitzunehmen, da grundsätzlich auch der elterliche DSL-Anschluss zur Verfügung steht (wenn auch mit nur 16 Mbit/s).

 

Nichts für ungut aber im Jahr 2019 kann das doch nicht euer Ernst sein. Gibt es hier kein modernisiertes Verfahren zu BNG -Anschlüssen? Man nehme sich ein Beispiel am Kabelnetzbetreiber, hier reicht es das Gerät mitzunehmen und die neue Anschrift mitzuteilen. Der Umzug kostet in der Regel nichts, außer die Vorwahl ändert sich.

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    • vor 6 Jahren

      Woher weißt du nun, dass dein Fall mehrere Wochen dauern wird?
      Die Umzugspauschale ist halt eine Pauschale, also auch für dich zu bezahlen, selbst wenn du dich aufn Kopf stellst.

      15

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Nur weil du niemanden arbeiten siehst, ist es dennoch eine Dienstleistung.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Witzig wäre es, wenn man den Anschluss jemandem überlässt und auf einmal eine hohe Telefonrechnung ins Haus flattert oder die Polizei mit nem Haftbefehl oder Durchsuchungsbeschluss vor der Tür steht...

       

      Da gerät man in erklärungsnot, genau deshalb ist das überlassen des Anschlusses verboten, das Überlassen z.B. bei Verwandten wird aber geduldet.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      1. Erfahrungsberichte anderer und eigene Erfahrung:

      Bestellt Mitte August 2017, Auftragsbestätigung erhalten für Ende September 2017. Tatsächliche Schaltung dann Anfang Dezember 2017. Die Telekom hat es selbst verbummelt, da ich keine Leitung mitgebracht habe und sie nicht einsehen wollten, dass auch ein reiner VoIP-Anschluss mitgenommen werden kann. Da kann man nach einer Leitung natürlich suchen bis man schwarz wird.

      2. Ich zahle doch keine 69,95 Euro für eine operative Nulleistung.

       

      Wenn es nicht anders geht, muss man eventuell mit dem Nachmieter reden. Der hat sicher nichts dagegen, dass er (hier ja tatsächlich sofort beim Einzug Zwinkernd einen Anschluss hat.


      1. Der Umzug von nem Kollegen erst vor ein paar Tagen ging ohne Probleme über die Bühne. Als er wusste, dass er den Mietvertrag unterschreibt hat er den Umzug beauftragt und schon für den Freitag die Woche drauf den Termin gehabt. Also die Erfahrungen sprechen nicht für alle. 
      2. Dann bezahl es halt nicht, ziehst halt nicht um oder du bekommst auf die 69,95€ noch ein paar hundert Euro Inkassokosten und ggf. noch Kosten für gerichtlichen Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung. 
      3. Den Anschluss darfst du den Nachmieter nicht überallen, bekommt es die Telekom mit, wird es für dich teuer. Noch teurer als die Umzugskosten - mal abgesehen davon, haftest du für alles was der Nachmieter mit deinem Anschluss anstellt. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

       

      Ich ergänze noch:

      Wenn der neue Anschluss eindeutig zugeordnet werden kann, z.B. durch Geschoss oder Vornutzer Angabe, brauchst du keinen Technikertermin

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      der_Lutz

      @der_Lutz : Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann. Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.

      @der_Lutz :

      Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

       

      Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.

      der_Lutz

      @der_Lutz :

      Habe ich das? Soweit ich das beurteilen kann ist die "Umzugspauschale" eine Leistung, welche mit dem Vertrag erstmal nix zu tun hat und erst bei gesonderter Beauftragung fällig wird, folglich auch kein Bestandteil des bestehenden Vertragsverhältnisses sein kann.

       

      Was die BNetzA dazu sagt ist mir ziemlich egal. Insbesondere muss ein Unterschied erkennbar sein zwischen einem notwendigen Technikereinsatz (z.B. bei Erstanschaltung in einem Neubau) und einem System, welches an der neuen Adresse vollautomatisch eine freie Line-ID erkennt und diese setzt. Wer keine Arbeitsleistung erbringt, kann dafür auch keine Rechnung stellen.


      Das sagt ja nicht die BNetzA , sondern der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz ( TKG )

      https://www.buzer.de/gesetz/6833/a97078.htm

      Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt

      Unterm Strich ist es ja so ziemlich der gleiche Aufwand wie eine Neueinrichtung.

      Zusätzlich aber auch noch die Kosten für die Löschung des bisherigen/alten Anschlusses.

      Und bei Pauschalen ist es halt mal so, dass jeder den gleichen Preis bezahlt, selbst wenn der Aufwand erheblich höher ist.

       

      Wenn du das nicht bezahlen willst, mach das wie du es als "Plan B" angedacht hast und überlasse deinen Anschluß entgegen den AGB dem Nachmieter.

       

      0

    • vor 6 Jahren

      Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen. Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig ...

      Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen.
      Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig ...
      Früher musste ja scheinbar ein Techniker vorbeikommen.
      Mit BNG ist das eigentlich nicht mehr nötig ...

      Wer sagt denn, daß die einmalige Anschlußgebühr (die im eigentlichen Sinne eine Freischaltgebühr ist!) einen Techniker voraussetzt?

      Eine Freischaltgebühr muß auch bei anderen Anbietern entrichtet werden.

      Man nehme nur als Beispiel Sky:

      Da bedarf es gar keinen Techniker und löhnen mußt du trotzdem.

      18

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      wolliballa

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen. Nominiert zum Thread of the Weekend.

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen.

      Nominiert zum Thread of the Weekend.

       

      wolliballa

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen.

      Nominiert zum Thread of the Weekend.

       


      Das Thema war ja durch und hat sich nur noch im Kreis gedreht.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      wolliballa

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen. Nominiert zum Thread of the Weekend.

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen.

      Nominiert zum Thread of the Weekend.

       

      wolliballa

      Klar, wenn die Diskussion nicht so recht läuft, lösche ich mein Profil, die Telekom könnte ja aus den Daten Rückschlüsse ziehen.

      Nominiert zum Thread of the Weekend.

       


      Das Thema war ja durch und hat sich nur noch im Kreis gedreht.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Punkt 4: Vertragliche Vereinbarung, dass dem Nachmieter der Anschluss zur ausschließlichen Nutzung überlassen wird --> ich werde damit zum access provider --> Haftungsrisiko eliminiert.

      Punkt 4: Vertragliche Vereinbarung, dass dem Nachmieter der Anschluss zur ausschließlichen Nutzung überlassen wird --> ich werde damit zum access provider --> Haftungsrisiko eliminiert.

      Punkt 4: Vertragliche Vereinbarung, dass dem Nachmieter der Anschluss zur ausschließlichen Nutzung überlassen wird --> ich werde damit zum access provider --> Haftungsrisiko eliminiert.



      Wenigstens vorm löschen noch einen Schenkelklopfer hinterlassen.

      Uneingeloggter Nutzer

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