Gelöst
Umzug mit ungewollter Vertragsverlängerung
vor 4 Jahren
Hallo Community,
ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass mittlerweile Umzüge nach TKG abgehandelt werden, wenn der selbe Leistungsumfang beauftragt wird, wie am alten Standort.
Heute morgen habe ich dann gesehen, dass die neue Vertragslaufzeit auf 2023 gesetzt wurde 🙀.
Für mich war bei der Bestellung und auch aus der Auftragsbestätigung nicht ersichtlich, dass es sich um einen Neuvertrag handelt ☹️.
Geplant war der Wechsel zu einem Glasfaseranbieter an der neuen Wohnung, da ich den Telekom Vertrag nicht aufgrund von Umzug kündigen kann, musste ich ihn zwangsläufig mitnehmen, nun aber wieder 24 Monate gebunden zu sein ist jedoch vollkommen inakzeptabel!
Ich bitte darum, dass die alte Vertragslaufzeit wiederhergestellt wird, wie es das TKG /46.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG §46 Abs. 8 vorgibt.
Alternativ wäre mir auch eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses recht 😡.
Gruß
Pechvogel42
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vor einem Monat
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vor 3 Jahren
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vor 4 Jahren
@Pechvogel42 und beauftragt den Umzug auch telefonisch? Denn sonst wird es ein neuer vertrag
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @Lorenz S. ,
vielen Dank für die tatkräftige Unterstützung.
Ich habe ihnen auf die Mail von heute Nachmittag geantwortet, da mir noch nicht alles 100% klar ist, Sie haben mir aber schon sehr weitergeholfen.
Gruß
Pechvogel42
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @Pechvogel42 ,
die Rückabwicklung wird morgen am aktuellen Standort ausgeführt. So wird die ursprüngliche Vertragslaufzeit gelten. Am Anschluss ändert sich natürlich nichts.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Hallo @Pechvogel42 ,
der Vertrag läuft nun wieder mit der ursprünglichen Vertragslaufzeit.
Ich wünsche alles Gute!
Freundliche Grüße, Lorenz S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich bitte darum, dass die alte Vertragslaufzeit wiederhergestellt wird, wie es das TKG §46 Abs. 2 vorgibt. Alternativ wäre mir auch eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses recht 😡.
Ich bitte darum, dass die alte Vertragslaufzeit wiederhergestellt wird, wie es das TKG /46.html" target="_self" rel="nofollow noopener noreferrer"> TKG §46 Abs. 2 vorgibt.
Alternativ wäre mir auch eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses recht 😡.
Alternativ bliebe Dir keine sofortige Beendigung sondern eine Beendigung frühestens auf Ende Juni 2021.
So wie es das TKG sagt.
Und so lange hängen Deine Rufnummern auch an der alten Adresse fest.
Und Dein Nachmieter/Nachbewohner wird u.U. so lange keinen Anschluss erhalten können.
Detail am Rande: es geht im TKG um den Absatz 8, nicht um den Absatz 2.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
@muc80337_2 danke für den Hinweis auf den Absatz, habe ich korrigiert.
Ich will auf jeden Fall aus dem Vertrag raus, je früher desto besser.
Wie kommst du auf Juni 2021?
Laut TKG ist ja auch ein Umzug möglich, habe den jedoch falsch beauftragt. Ein Anschluss an der alten Adresse bringt mir ja auch nichts außer Ärger mit dem Nachmieter.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wie kommst du auf Juni 2021?
Wie kommst du auf Juni 2021?
Außerordentliche Kündigung heute bedeutet Vertragsende Ende Juni 2021
(drei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende - also drei Monate ab Ende März)
Das ist die Frist, die im von Dir genannten Paragraphen drin steht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @Pechvogel42 ,
wir machen das anders.
Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie den Auftrag zum Anbieterwechsel beim Glasfaseranbieter erteilen. Ich werde sicher stellen, dass der Vertrag im Rahmen der alten Vertragslaufzeit (15.08.2021) beendet wird und der Termin dem Anbieter als Wechseltermin mitgeteilt wird.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @Pechvogel42 ,
die Rückabwicklung wird morgen am aktuellen Standort ausgeführt. So wird die ursprüngliche Vertragslaufzeit gelten. Am Anschluss ändert sich natürlich nichts.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Hallo @Pechvogel42 ,
der Vertrag läuft nun wieder mit der ursprünglichen Vertragslaufzeit.
Ich wünsche alles Gute!
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Uneingeloggter Nutzer
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