Umzug ohne Mitnahme des Anschlusses

vor 3 Jahren

Ich ziehe bei meiner Partnerin ein, welche bereits einen Internetzugang über Kabel-TV bei einem Drittanbieter hat. Ich habe noch einen laufenden DSL-Vertrag welcher noch 1 Jahr läuft.

Diesen werde ich kündigen, möchte den Anschluss aber NICHT mit in die Wohnung meiner Partnerin nehmen, da Internet ja bereits vorhanden ist und der Anschluss-Umzug 69,95€ kostet für keinen Mehrwert.

Wie gehe ich vor? Der Nachmieter soll ja trotzdem die Möglichkeit bekommen Internet zu buchen. Kann der Vertrag fristgerecht weiterlaufen aber der Anschluss am alten Wohnort freigegeben werden? 

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  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    Hallo @SturmGhost

     

     

    @SturmGhost  schrieb:
    trotzdem die Möglichkeit bekommen Internet zu buchen. Kann der Vertrag fristgerecht weiterlaufen aber der Anschluss am alten Wohnort freigegeben werden? 

    Nein. 

     

    Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
    Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, besteht ein Sonderkündigungsrecht vin 1 Monat.
    Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.

     

    Du hast kein Recht auf vorzeitige Kündigung oder Übergabe des Vertrages 

     

    Denn, wenn in der Wohnung deiner Freundin eine TAE Dose vorhanden ist, dann ist ein Umzug möglich. 

    Anders ist keine Sonderkündigung möglich. 

     

    39

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @SturmGhost  schrieb:

    Kurzes Update: Die Strategie ist leider nicht aufgegangen. Der Nachmieter kann keinen DSL-Anschluss bekommen. Werde dann wohl jetzt zähneknirschend den Umzug beauftragen.

    Da kann man nur hoffen, daß in Zukunft irgendwann politisch solch lange Vertragslaufzeiten verboten werden... 


    Anders rum.

    Es muss eine verpflichtung für den Kunden her, dass er sich um seinen Anschluss kümmert.

    Anschlüsse sind mitzunehmen. Man kommt ja raus, wenn ein Anbieter nicht liefern kann.

    Kann er jedoch liefern bleibt auch die Laufzeit gleich und beide sollten Ihren Vertrag dann erfüllen.

     

    Kürzere Laufzeiten gibt es doch schon. 
    Den S gibt es auch mit 12 Monate.

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    @SturmGhost 

    Wenn Du es möglichst günstig haben willst, dann liegt der einzige Weg darin auszuloten, ob Du ein außerordentliches Kündigungsrecht hast. Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass Du einen Umzug Deines Anschlusses nach TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG beauftragst. Mach das am Telefon, nicht in einem Shop.

    Sollte dabei herauskommen, dass der nicht möglich ist - dann kommst Du binnen eines Monats aus dem Vertrag raus.

     

    Sollte der Umzug nach TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG allerdings möglich sein, dann hast Du zwei Handlungsalternativen

    1. den tatsächlich durchzuziehen, die 70 Euro Umzugsgebühr zu bezahlen, vielleicht lässt sich der Vertrag der Partnerin ja die nächsten Monate beenden, dann hättet Ihr in Summe möglicherweise Geld gespart; auf jeden Fall hättet Ihr für diese Zeit eine Redundanz, ist ja auch was wert
    2. den Umzugsauftrag widerrufen und den Anschluss an der bisherigen Adresse geschaltet lassen

    Die Nr. 2 könnte Ärger mit dem Vermieter/Nachmieter bedeuten wie bereits herausgestellt wurde, u.U. lässt sich der Ärger durch die Neubereitstellung eines Anschlusses umgehen. Aber Du zahlst natürlich weiter - da empfiehlt es sich dann den Anschluss sicherheitshalber sperren zu lassen.

     

    Du könntest bei der Nr. 2 auch gegen die Telekom AGB verstoßen und dem Nachmieter Deinen Anschluss "überlassen" für die restliche Vertragslaufzeit - die Telekom wird das in der Regel gar nicht bemerken. Du bist dann allerdings in der Haftung, sollte der Nachmieter irgendwelchen Mist bauen.

    2

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @prophaganda

     

    GIbt es die Option des "auslotens" denn? Ich kann den Umzug anstoßen, aber wenn möglich dann läuft doch alles automatisch ab und die Kosten werden berechnet oder gibt es nach der Prüfung noch einmal die explizite Nachfrage ob man wirklich will, zu den bekannten Kosten? 

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