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Umzug, Sonderkündigungsrecht, da Produkt nicht lieferbar - Leitung frei machen, keine 3 Monate zahlen?
vor 6 Jahren
Hallo,
Kurz und Knapp: ziehe um, das Produkt ist am neuen Standort nicht verfügbar, daher Sonderkündigungsrecht mit 3 Monate Frist zum 31.08.2019.
Nun kommt der Nachmieter zum 01.06. und will einen Telekomanschluss. Eine Telekom-Mitarbeiterin sagte mir telefonisch, dass ich somit vorzeitig die Leitung "frei machen" könnte und daher nicht bis zum 31.08.2019 zahlen müsste, sondern bis zum Zeitpunkt, an dem der neue Anschluss für den Nachmieter von mir "frei gemacht wurde".
Heute habe ich nachgefragt. Eine andere Mitarbeiterin erzählt mir was anderes: ich habe bis zum 31.08. zu zahlen.
Und warum zum Kuckuck nimmt man für die vozeitige Kündigung des Routers von mir 9,40 Gebühren? Darf ich davon ausgehen, dass ich den Router auch noch bis zum 31.08. zahlen muss?
Was stimmt hier bitte? Und wieso bekomme ich von 2 Personen 2 Geschichten erzählt?
Ich danke schon für Antworten.
Es tut mir Leid, liebe Telekom. Einmal und nie wieder.
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 6 Jahren
Das ganze ist klar im TKG geregelt.
Vorzeitige Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten, zum Monatsende.
Der Router ist ein eigenständiger Mietvertrag und ist separat zu sehen. Hier hast du einer Mindestmietdauer von 12 Monaten zugestimmt.
Bei vorzeitiger Kündigung des Mietvertrages wird ein Schadensersatz fällig. In Höhe von 50% der offenen Monatsgebühren.
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 6 Jahren
Dann pass bloß auf und gehe nicht zu den Roten, die haben sogar gerichtlich erstritten, dass die 3 Monate erst mit vollzogenem und nahgewiesenem Umzug beginnen.
Was wirklich ist hat dir @Kugic ja geschrieben, warum du da zuerst eine andere der Telekom bekommen hast ist natürlich merkwürdig und nicht korrekt.
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komeletkunde1111
1 Sterne Mitglied
vor 6 Jahren
Und da ich gefrustet bin, muss ich den hinterherschieben: ich gehe zurück zu "meinem" Anbieter, 1&1! Seit 6 Jahren zuverlässig und keine Mindestvertragslaufzeit. D.h., liebe Telekom, MONATLICH kündbar, denn es gibt so Menschen, die örtlich flexibel sein müssen und auch mal oder zwei Mal umziehen (duh!).
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Ludwig II
Antwort
von
komeletkunde1111
vor 6 Jahren
Und warum bist dann von 1&1 weggegangen?
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muc80337_2
Community Guide
vor 6 Jahren
Der Fall scheint relativ einfach: eine der beiden Personen war offenbar schlecht informiert.
Oder Du bist möglicherweise weil zu viel los war an die Geschäftskundenhotline geraten - dort gelten andere Regeln.
Es gibt bisweilen m.E. auch im Privatkundenbereich sehr vereinzelt die Variante, dass wenn Du als Umzieher auch am neuen Wohnort einen Telekomanschluss hast/haben wirst und der in Deine bisherige Wohnung Einziehende einen Telekom Festnetzvertrag hat/will, dass dann ein Deal gemacht wird, der aber nicht offengelegt wird hinsichtlich der Details.
Aber das trifft ja für Dich von vorneherein nicht zu wenn Du zu 1und1 wechselst.
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Benjamin P.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
bedauerlicherweise habe ich Sie telefonisch nicht erreicht: Wann sind Sie am besten erreichbar?
Freundliche Grüße
Benjamin P.
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Tabea Ka.
Antwort
von
Benjamin P.
vor 6 Jahren
Hallo @komeletkunde1111 ,
vielen Dank für die netten Gespräch. Wie bereits besprochen, bleibt es bei dem ursprünglichen Termin , da Ihr Nachmieter bereits einen bestehenden Vertrag hat.
Viele Grüße,
Tabea Ka.
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