Gelöst
Umzug und Mindestlaufzeit
vor 6 Jahren
Hallo.
Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz.
Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige.
Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße
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Akzeptierte Lösung
Peuki
akzeptiert von
CyberSW
vor 6 Jahren
Hallo @JennyM,
Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz. Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige. Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?
Ich habe im Juni 2018 einen Vertrag gemacht für Internet und Festnetz.
Dieser hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren.
Jetzt ergab sich für mich einiges neu und ich ziehe um. Allerdings in einen Haushalt in dem alles schon vorhanden ist, sodass ich meinen Anschluss nicht mehr benötige.
Muss ich dann dennoch bis 2020 weiterhin die Gebühren von dem Vertrag bezahlen, von dem der Anschluss bzw die Nutzung dann gar nicht mehr existiert?
willkommen in der Community - geht es um eine Haushaltszusammenführung - dann bitte einmal diese FAQ beachten, ob die Voraussetzungen erfüllt sind: Ich ziehe in einen Haushalt, in dem es bereits einen Telefonanschluss gibt. Was passiert mit meinem Festnetz-Vertrag?
VG
Peuki
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sg-flinux
Antwort
von
Peuki
vor 6 Jahren
Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom
Ein Telefonanschluss inkl Verträge bestehen im neuen Haushalt, allerdings nicht über die Telekom
@JennyM, falls die Telekom gar keinen Anschluss schalten kann, greift ein dreimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Ansonsten müsst Ihr z.B. etwa ein Jahr mit zwei Anschlüssen leben (beide Anschlüsse beschaltet).
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Peuki
Akzeptierte Lösung
fdi
akzeptiert von
CyberSW
vor 6 Jahren
Hi @JennyM,
sollte das von Peuki beschrieben Szenario nicht zutreffen sein bei dir, dann könntest du einen Umzug deises Anschlusses nach TKG veranlassen. Sollte der Anschluss an der neuen Adresse nicht realisierbar sein, wird dir eine Sonderkündigung nach drei Monaten eingeräumt. Sollte der Anschluss realisierbar sei, dann kann du ihn wenigstens noch die Zeit bis zur regulären Kündigungsfrist nutzen (zahlst nicht umsonst und blockierst keinen Anschluss).
Gruß
fdi
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
fdi