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Umzug zu Lebenspartner

3 years ago

Guten Tag,
ich bin zu meinen Lebenspartner gezogen, der einen bestehenden Anschluss (250Mbit) bei einem Mitbewerber besitzt.
Ich belege gerade den Anschluss meiner alten Wohnung mit dem DSL von der Telekom (50 Mbit).

Dieser muss da weg und ein Umzug mit meiner Leistung ist auch nicht logisch wegen der Bandbreite.

Ich würde ihn gerne vorzeitig Kündigen.

 

Können Sie mir helfen?

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6

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hallo @Silvana4 

      telefonisch (0800 330 1000) oder im Telekom-Shop einen Antrag auf Umzug nach dem TKG stellen.

      Sollte dann an der neuen Adresse ihr Vertrag nicht 1zu1 übernommen werden können, besteht ein 3 Monatiges Sonderkündigungsrecht zum Monatsende, ab Antragstellung des Umzuges.

       

       

      1

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      3 years ago

      Danke sehr, ich werde es versuchen.

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    • 3 years ago

      @Silvana4 

      Ich glaube kaum, dass Du eine Chance auf vorzeitige Kündigung hast, wenn die Telekom Dir da Deinen Tarif anbieten könnte.

      Diese Zusammenlegungen nach dem neuen Recht betreffen doch eher die Fälle, wo beide Partner beim gleichen Provider ihre Verträge haben, denke ich.

       

      Wenn ich mich täusche, freue ich mich natürlich für Dich. 😉

      Aber warum sollte die Telekom jetzt verzichten zu Gunsten eines Mitbewerbers?

       

       

      0

    • 3 years ago

      Hallo @Silvana4 ,

      vorzeitige Kündigung ist in deinem Fall nicht möglich.

       

       

      Probiere Folgendes:

      Beantrage bei der Telekom ein Umzug nach TKG .

      Wenn die Telekom die Leistungen des alten Vertrages nicht erfüllen kann (weil z.B. keine Leitung frei oder Ports belegt sind) besteht ein Sonderkündigungsrecht (3 Monate Frist)

       

      Edit: @Gelöschter Nutzer war schneller Fröhlich

       

      Da @Gelöschter Nutzer bereits die richtige Antwort gegeben hat, werde ich sie als Lösung markieren.

      Der Ausgang, ob eine Sonderkündigung möglich ist oder nicht, ist allein davon abhängig, ob die Telekom nach der Beantragung eines Umzugs nach TKG die Leistungen des alten Vertrages an die neue Adresse erbringen kann.

      0

    • 3 years ago

      Moin @Silvana4,

      vielen Dank für deine Nachfrage.

      Ein Sonderkündigungsrecht im Rahmen eines Umzuges kann nur geltend gemacht werden, wenn am neuen Wohnort (Wohnsitz des Lebenspartners) ein privat genutzter Festnetz-Anschluss der Telekom mit einer Mindestvertragslaufzeit besteht oder bereits beauftragt wurde. Die Kündigung deines Anschlusses hast du bereits beauftragt?

      Viele Grüße,
      Lin J.

      1

      Answer

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      3 years ago

      @Lin J. 

      @Silvana4 schrieb, dass am Wohnsitz des Lebenspartners ein Anschluss eines Mitbewerbers vorhanden ist (also kein TK-Anschluss).

       

      Da die Leistung am Umzugsort bereits höher ist, wird die TK die Leistungen des alten Vertrages wohl erbringen können.

      Wenn der TE ein Umzug nach TKG stellt, kann sie nur auf ein Sonderkündigungsrecht hoffen, wenn z.B. kein Port mehr frei wäre o.ä.

       

      Ich gehe allerdings mal davon aus, dass nur eine vertragsgemäße Kündigung in Frage kommt.

      @Silvana4 sollte zunächst ihr Glück (noch vor einer Kündigung) mit einem Unzug nach TKG probieren.

      Wenn der alte Vertrag noch eine längere Laufzeit hat (so zumindest verstehe ich den TE), kann immer noch gemäß Vertrag gekündigt werden. Auf jeden Fall die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist im Auge behalten!

       

      Ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass die TK nicht so kulant sein wird, @Silvana4 kostenfrei frühzeitig aus den Vertrag zu entlassen, wenn theoretisch die Möglichkeit bestünde, den alten Vertrag auf den neuen Wohnsitz zu schalten.

       

      Tip an @Silvana4 .

      Überprüfe den Vertrag des Mitbewerbers. Vielleicht ist hier eine zeitnahe Kündigung möglich.

      Stelle den Antrag Umzug nach TKG .

      Sollte ein zeitnahe Kündigung "Festnetzanschluss Mitbewerber" möglich sein, kündigen und den TK-Vertrag aufein 250er Anschluss (oder höher) aufstocken.

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