Ungewollte Kündigung

vor 5 Jahren

Hallo,

Meine Mutter hat überraschend eine Bestätigung der Kündigung des Mietgerätes Seiten der Telekom bekommen. Sie hat jedoch nicht gekündigt. Allerdings gab es vor 3 Monaten eine technische Umstellung. Nach dieser sollte sie eine neue Einzugserlaubnis unterschreiben und abschicken. Ich weiß nicht, ob sie es vergessen hat ab zuschicken oder ob es untergegangen ist. Jedenfalls wird ihr Montag der Router abgestellt, was jedoch nicht gewollt ist. Kann man die Nicht gewollte Kündigung zurücknehmen?

 

LG Beatrix Schulte

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    • vor 5 Jahren

      Nachtrag. Die seit 3 Monaten nicht gezahlten Beiträge hat sie Mitte letzter Woche überwiesen und ich habe online die Einzugsermächtigung erneuert.

       

      1

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @BeatrixSchulte 

      Hinterlege Sie bitte Ihre Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

       

      Die Daten können nur das Team und Sie sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

      Geben Sie kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      @BeatrixSchulte 

       

      Einen Router kann man nicht "abstellen" - ich gehe mal davon aus, dass der Anschluß gesperrt wird,

      da drei Monate lang rückständige Zahlungen aufgelaufen sind

       

      o d e r   aber der Mietvertrag für den gemieteten Router gekündigt wurde mangels Zahlung

       

      o d e r   beides?

       

      Eines verstehe ich dabei nicht:  Einer Kündigung gehen doch immer Mahnungen voraus.

      0

    • vor 5 Jahren

      Wenn die Angelegenheit bereits zum Inkasso ging, könnte die Kündigung zwecks Zahlungsrückstand durchaus gewollt sein.

      Nämlich von der Telekom.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren


      @Gelöschter Nutzer  schrieb:

      Wenn die Angelegenheit bereits zum Inkasso ging, könnte die Kündigung zwecks Zahlungsrückstand durchaus gewollt sein.

      Nämlich von der Telekom.


      Ist das Spekulation, @Gelöschter Nutzer Oder habe ich etwas übersehen?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ist das Spekulation, @Gelöschter Nutzer Oder habe ich etwas übersehen?

      Ist das Spekulation, @Gelöschter Nutzer Oder habe ich etwas übersehen?
      Ist das Spekulation, @Gelöschter Nutzer Oder habe ich etwas übersehen?

      Das kannst du ruhig unter Spekulation abstempeln.

      Angesichts der Tatsache das 3 Monate lang nicht gezahlt wurde, wäre es aber denkbar.

      Je nachdem wie hoch die monatlichen Beiträge sind.

      Ab einem Saldo von 75 Euro wird gesperrt.

      Da reicht es schon aus einen Magenta Zuhause M Tarif zu haben und einen Monat nicht zu bezahlen.

      Spätestens mit der zweiten Monatsrechnung wäre der Bogen überspannt.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Du schreibst zu wenig als dass man das richtig einordnen könnte. Was für eine technische Umstellung gab es vor 3 Monaten?

      Es kann natürlich sein, dass der Mietrouter technisch nicht mehr am Anschluss richtig funktionieren kann, dass der dann um die Supportkosten gering zu halten gekündigt wurde. Ist aber Spekulation.

      Wenn drei Monate lang keine Einzugsermächtigung erteilt war und drei Monate lang auch nicht überwiesen wurde, dann dürfte eine Schuld von mehr als 75 Euro aufgelaufen sein, was die Telekom zur Sperre des Anschlusses berechtigt. Allerdings muss sie das rechtzeitig vorher ankündigen. Was aber im Einzelfall nicht zum Kunden durchdringen mag - Brief wird nicht gelesen, geht verlorgen... Ist aber auch nur Spekulation.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @BeatrixSchulte,

      ich würde gerne helfen, allerdings sind bis heute noch keine Daten im Profil hinterlegt. Wie auch muc80337_2 schon geschrieben hat, gehe dazu auf den angegebenen Link und hinterlege die Daten. Danach haben wir dann die Chance gemeinsam draufzuschauen.

      Liebe Grüße,
      Sandra Ha.

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    Uneingeloggter Nutzer

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