Gelöst

Ungewollte Vertragsverlängerung

vor 5 Jahren

Hallo. Ich habe bereits im Januar 2018 einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone mit 24 Monaten Mindestlaufzeit (Vertragsende 12.01.2020) bei der Telekom abgeschlossen. Hierzu hatte ich im Oktober 1019 beim Kundenservice angerufen und mitgeteilt, dass ich den Vertrag gerne kündigen möchte. Hier wurde mir gesagt, das geht erst ab 12.12.19, also einen Monat vor Laufzeitende, meine Kündigung wäre aber jetzt "vorgemerkt". Ich war also erstmal beruhigt. Zur Sicherheit habe ich nun am 31.12.19 zusätzlich online gekündigt. Jetzt heißt es per Mail, der Vertrag hat sich entgegen meinem Wunsch um 1 Jahr verlängert. Auf Nachfrage wurde mir hier in überheblich unfreundlicher Weise mitgeteilt, das ich hätte im Oktober schriftlich kündigen müssen und ich jetzt zu spät sei - Pech gehabt (obwohl das im Oktober mit keinem Wort erwähnt wurde). Jetzt soll ich 1 Jahr lang den bestehenden Vertrag zahlen (und somit das bereits abbezahlte Smartphone noch weiter bezahlen). Liebe Telekom, was sind das für Knebel-Praktiken und wer berät die, die mich beraten??? Ich bin langjährige Kunde auch mit Festnetzvertrag, wieso wurde mir nicht schon im Oktober mitgeteilt, das ich direkt hätte kündigen müssen? Ich empfinde das als Unverschämtheit.


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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Matthias Treusch,

     


    @Matthias Treusch  schrieb:
    Ich bin langjährige Kunde auch mit Festnetzvertrag, wieso wurde mir nicht schon im Oktober mitgeteilt, das ich direkt hätte kündigen müssen? 

    willkommen in der Community und ein frohes neues Jahr. Jetzt war ich nicht beim Gespräch dabei und kann und möchte nicht beurteilen, wie dieses abgelaufen ist. 

    Die Kündigungsfrist von 3 Monaten und das entsprechende Datum sind zur Sicherheit noch einmal auf jeder Rechnung aufgedruckt... die Kündigung kann schriftlich, aber auch online erfolgen.... Ärgerlich, aber telefonisch wird diese nicht entgegengenommen.

     

    VG

    Peuki

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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