Unrechtmäßige Vertragsverlängerung
vor 3 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mutters Vertrag wurde unrechtmäßig verlängert.
eine Außendienstmitarbeiterin hat mit meiner mutter ein Vertrag abgeschlossen (MagentaZuhause XL - MagentaTV Basic )dabei kann meine Mutter weder schreiben noch lesen und beherrscht die Sprache nicht.
meine Mutter hat dieses Gerät weder angeschlossen noch benutzt es liegt irgendwo rum da sie garnicht weiß was da abgeschlossen wurde. Ich versuche nun seit Monaten diesen Vertrag zu kündigen da wir von Anfang an enttäuscht waren und wurden
ich bitte um Klärung sonst muss ich mir juristische Hilfe dazu nehmen
mit freundlichen Grüßen
Syala
580
10
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 2 Jahren
1192
0
4
vor 5 Jahren
325
0
4
vor 2 Jahren
171
0
3
vor 3 Jahren
Hallo @Syala
Herzlich willkommen in der Community.
Ich habe deinen Beitrag in den Festnetzbereich verschoben, dieser war im Mobilfunk.
Das waren die Firma Ranger.
Schau mal hier. Da findest du alles wichtige dazu:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Ranger-Informationen-zur-Direktvermarktung-der-Telekom/ta-p/5673046/jump-to/first-unread-message
Dazu gab es doch eine Auftragsbestätigung... Wurde diese zur Kenntnis genommen?
0
vor 3 Jahren
Okay, sie kann nicht lesen und nicht schreiben und sie beherrscht die deutsche Sprache nicht.
Gibt es irgend eine Person die den Schriftverkehr regelt und regelmäßig bei ihr vorbeischaut um Mails und Briefe zu lesen?
Wenn nicht ist das natürlich ärgerlich denn es gibt bei Vertragsabschluss immer eine Vorvertragliche Information und eine Auftragsbestätigung.
Ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung hat man 14 Tage Zeit den Auftrag zu widerrufen.
Warum wurde das nicht gemacht?
Juristisch weiß ich nicht was sich da machen lässt wenn eine Person die weder lesen noch schreiben kann einen Vertrag dennoch unterzeichnet.
0
vor 3 Jahren
eine Außendienstmitarbeiterin hat mit meiner mutter ein Vertrag abgeschlossen (MagentaZuhause XL - MagentaTV Basic )
Dann war es nicht untergeschoben, sondern gezielt gebucht.
Ich versuche nun seit Monaten diesen Vertrag zu kündigen
Widerruf zu spät
da wir von Anfang an enttäuscht waren und wurden
Das spielt überhaupt keine Rolle.
Auftragsbestätigung lesen und einen Widerruf machen, jetzt ist es zu spät
0
vor 3 Jahren
Hallo @Syala ,
sehr ärgerlich.
ich kann sehen dass Du Dein Profil mit Kundennummer und Mobilfunknummer gefüllt hast, sind das Deine Kundendaten oder die Deiner Mutter?
Ansonsten die Kundenummer angeben, um die es hier geht.
Wann war das ganze denn?
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Syala
Bei der geschilderten Situation gibt es doch bestimmt jemand, der sich regelmäßig und in kurzen Abständen um die Post deiner Mutter kümmert.
Für den Vertrag gab es mit Sicherheit eine schriftliche Auftragsbestätigung mit beigefügter schriftlicher Widerrufsbelehrung.
Ab Zugang dieses Schreibens hat der Kunde 14 Tage Zeit, dem Vertragsabschluß zu widersprechen.
Wenn dies nicht gemacht wurde, ist der Vertrag gültig.
Das Problem liegt also in der Betreuung deiner Mutter.
Eine Ausnahme wäre nur, wenn deine Mutter bei Vertragsabschluß geschäftsunfähig/unmündig gewesen wäre.
Davon gehe ich aber erst mal nicht aus, oder gibt es einen solchen Gerichtsbeschluß?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
meine Mutters Vertrag wurde unrechtmäßig verlängert.
Was ich da herauslese: sie hatte bereits einen Vertrag - obwohl sie weder lesen noch schreiben kann und nicht deutsch versteht.
Wie kam der denn damals zustande?
Ich versuche nun seit Monaten diesen Vertrag zu kündigen da wir von Anfang an enttäuscht waren und wurden
Ganz formell - Du kannst den Vertrag nicht kündigen. Außer Du bist explizit bevollmächtigt. Auch: die reguläre Kündigung geht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Ich seh da noch nicht klar wie genau die Situation bei Euch ist. Wohnt Ihr zusammen und nutzt den Anschluss zusammen?
Wenn ein Teamie auf den Fall draufschauen wird, dann dürfte ziemlich wahrscheinlich dabei rauskommen, dass leider nichts mehr geht. Aber ich will und kann dem nicht vorweggreifen.
0
vor 3 Jahren
Hallo @Syala
Sind Sie der/die gesetzliche Vormundschaft Ihrer Mutter?
Falls ja, wäre der Vertrag ungültig.
Sind sie es nicht, kann nur was aus Kulanz geschehen.
Da kommt es natürlich auf verschiedene Faktoren an.
Ein Teamie wird sich melden.
Ich rufe es mal dazu.
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo und willkommen @Syala ,
wir haben ja auch schon gesprochen und unsere Standpunkte ausgetauscht.
Verstehen tun wir uns beide, gar keine Frage. Aber für eine kulante Lösung ist mit sechs Monaten zu viel Zeit ins Land gezogen.
Wie gesagt, der Vertrag ist unterschrieben, der Auftragsbestätigung wurde nicht widerrufen und auch zur Kündigungsbestätigung erfolgte keine zeitnahe Nachfrage zum Termin.
Wie besprochen kannst du mir nun über unser Kontaktformular eine Kopie des Ausweises zukommen lassen und auch eine Vollmacht. Dann schaue ich gerne, ob sich eine Lösung findet, jedoch kann ich nichts versprechen.
Beste Grüße
Sarah S.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Sind Sie der/die gesetzliche Vormundschaft Ihrer Mutter? Falls ja, wäre der Vertrag ungültig.
Sind Sie der/die gesetzliche Vormundschaft Ihrer Mutter?
Falls ja, wäre der Vertrag ungültig.
Die Vormundschaft gibt es so nicht mehr. Das heisst gesetzlicher Vertreter. Und ob der Vertrag ungültig wäre, hängt von der Art und Umfang der gesetzlichen Vertretung ab. Also z.B. ob Vermögenssorge inkludiert ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Syala Wenn Deine Mutter hier in Deutschland gemeldet ist und ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ist wohl davon auszugehen, das sie die übliche Landes- und Amtssprache, in diesem Fall Deutsch, lesen, schreiben und verstehen kann. Kann sie das nicht, so sollte ihr dauerhaft eine Person zur Verfügung stehen, die dieses für sie übersetzt und regelt. Ist das nicht der Fall und sie hat keinen gesetzlichen Vertreter, so dürfte Ihre Unterschrift trotzdem rechtsgültig und damit vertraglich Verbindlich sein.
Sie hätte ja nicht unterschreiben müssen.
Entweder verzichtet Deine Mutter aus Vorsicht auf solche Handlungen oder ihr bestellt über das zuständige Amtsgericht einen gesetzlichen Vertreter für sie. Das kann auch ein Angehöriger sein.
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von