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Unser Oma zieht zu uns - Rufnummer von 1&1 zur Telekom portieren
vor 4 Jahren
Hallo, unsere Oma zieht bei uns ein. Sie hat zur Zeit einen 1&1 Vertrag und wird jetzt aber in unsere Hausgemeinschaft einziehen. Wie kann Oma ihre Festnetznummer behalten? Ich bin Telekom-Kunde und möchte die Rufnummer gerne in meinem Vertrag haben.
Viele Grüße
Markus
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Kugic
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 4 Jahren
Eine Rufnummer Übernahme zwischen zwei Adressen noch dazu verschiedene Namen, ist von der Bundesnetzagentur nicht erlaubt.
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Wolfgang R
Antwort
von
Kugic
vor 4 Jahren
Ob das Ganze geht, hängt von der Flexibilität des aufnehmenden (in dem Fall Telekom) Netzbetreibers ab.
Der muss mit der alten Anschrift und mit dem Namen der Oma beim abgebenden Netzbetreiber anfragen.
Ich könnte mir vorstellen, dass die Oma in euren Telekomvertrag als Mitinhaber rein muss. Die Telekom legt die Regeln der BNetzA sehr streng aus.
Ich habe mit dem Telekom Hilft Team schon Portierungen von Mitbewerbern bei gleichzeitigem Umzug hinbekommen. Auf das Formular kam von mir der Hinweis: Bitte mit alter Anschrift (xxx Strasse, xxx Stadt) anfragen. Hat geklappt.
Über SIP Provider geht sowas prinzipiell auch, aber das ist ja ein Telekom Forum. Und die Telekom kann das, ich bin Zeuge.
Dennoch der Vollständigkeit halber: Oma macht dort ein Konto auf, portiert Rufnummer. Die beiden einigen sich auf ein Datum. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Anschluss bei Oma weg und die Nummer beim SIP Provider. Dei VOIP Zugangsdaten werden auf dem Router dann eigetragen. Eingehende Anrufe unter Omas Nummer kosten nix.
Bei der Telekom als extra MSN ist einfacher.
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muc80337_2
Community Guide
vor 4 Jahren
Der 1&1 Vetrag läuft natürlich zunächst mal einfach mit einer Laufzeit und einer Kündigungsfrist. Hat sie den gekündigt? Und/oder hat sie beauftragt, den unter den Voraussetzungen des Telekommunikationsgesetzes (ohne sonstige Laufzeit/Vertragsänderung) an die neue Adresse umzuziehen - und was kam dabei heraus?
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
Kann auch sein, dass es ein pflegebedürftiges Enkelkind gibt und die Oma erst 35 Jahre als ist und auf selbiges aufpasst.
Wir sollten warten, was der TE noch als Info gibt.
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