Solved
Verbindlichkeit der Mindestvertragslaufzeit auf der Rechnung
8 years ago
Hallo zusammen,
habe letzte Woche unsere Juli-Rechnung bekommen. Darin stand eine neue Mindestvertragslaufzeit für einen bereits durch die Telekom gekündigten ISDN-Vertrag.
Wie verbindlich sind die Angaben zur Vertragslaufzeit auf der Rechnung ?
Zur History:
Unser ISDN-Vertrag wurde durch die Telekom im März 2017 gekündigt. Siehe Spoiler.
Dieser Kündigungstermin passt auch zu dem Vertrag und wurde bisher korrekt auf den vorhergehenden Rechnungen angegeben. Siehe Spoiler
Dann kam die erneute schriftliche Bestätigung der Kündigung im Juni 2017:
Auf der Juli-Rechnung taucht nun unerwarteterweise als Vertragsende Juli 2018 auf.
Hmm. Ob ich darauf bestehen kann, bis Juli 2018 einen echten ISDN-Anschluss bereitgestellt zu bekommen?
Ich vermute hier einen Fehler im System. Möglicherweise werden die Kundendaten in der Rechnung nicht angepasst, wenn ein Vertrag gekündigt wurde.
Kontaktformular mit Anlagen wurde über das Web-Formular übersandt. Eine Antwort steht noch aus. Somit ist dies vorerst eine Info an Interessierte und ein Hinweis ans Team.
Gruß
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8 years ago
........Hmm. Ob ich darauf bestehen kann, bis Juli 2018 einen echten ISDN-Anschluss bereitgestellt zu bekommen? ;-).......
Dein Vertrag hat sich stillschweigend um ein Jahr zu den bisherigen, durch beide Seiten akzeptierten Bedingungen verlängert.
Das ist verbindlich, für dich und auch für die Telekom.
Bei ähnlich gelagerten Fällen wurde bei Einspruch des Kunden von einer vorzeitigen Zwangsumstellung auf IP-basiert eingelenkt. Da muss man halt lediglich auf Einhaltung des Vertrages pochen und notfalls noch die Präzendezfälle hier aus dem Forum zur Hand haben.
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8 years ago
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8 years ago
ich habe Ihr Kontaktformular im System gesehen. Ebenfalls, dass Sie heute auch schon eine Antwort darauf erhalten haben.
Keine Sorge, die Kündigung zum 19. Juli 2017 ist noch in Bestand und zählt auch. Die Kollegin schrieb, wenn kein Auftrag zur Vertragsbeendigung vorhanden wäre, so ist der nächste Termin der Kündigung erst der 19. Juli 2018.
Mit der aktuellen Rechnung wird der monatliche Grundpreis vom 1. Juli bis zum 31. Juli 2017 berechnet. Zum 19. Juli 2017 erfolgt die gewünschte Portierung zu einem anderen Anbieter. Erst nach erfolgter Vertragsbeendigung zum 19. Juli 2017 kann eine Schlussrechnung erstellt werden. Die zu viel berechneten Entgelte werden mit der kommenden Rechnung selbstverständlich erstattet.
Ich hoffe, dass die Kollegin all Ihre Fragen beantworten konnte. Wenn noch etwas offen ist, immer her damit.
Liebe Grüße
Irina K.
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8 years ago
Die Telekom hat die Kündigung schon ausgesprochen, damit fertig.
So in etwa war auch die Rückmeldung der Telekom:
Zitat:
"...Mit den eingedruckten Vertragslaufzeiten in den Rechnungen werden unsere Kunden über die nächste Möglichkeit zur Änderung des Tarifes oder der Kündigung informiert. Diese ist immer vom Tag der Rechnungslegung - in Ihrem Fall den 4. Juli 2017 - zu lesen. Wäre kein Auftrag zur Vertragsbeendigung vorhanden, so ist der nächste Termin der Kündigung erst der 19. Juli 2018."
DANKE @Irina K. für die ausführliche Rückmeldung.
Dann hoffen wir mal, dass "das System" das auch so sieht.
Aber die Info auf der Rechnung ist schon etwas verwirrend. Wie soll ich im Juli 2018 an einem Vertrag etwas ändern, der 2017 schon gekündigt wurde. OK, bei Eigenkündigung gäbe es eventuell die Möglichkeit einer Rücknahme der Kündigung, aber sicher nicht wenn ISDN seitens der Telekom abgeschaltet wird.
Gruß
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8 years ago
ich habe Ihr Kontaktformular im System gesehen. Ebenfalls, dass Sie heute auch schon eine Antwort darauf erhalten haben.
Keine Sorge, die Kündigung zum 19. Juli 2017 ist noch in Bestand und zählt auch. Die Kollegin schrieb, wenn kein Auftrag zur Vertragsbeendigung vorhanden wäre, so ist der nächste Termin der Kündigung erst der 19. Juli 2018.
Mit der aktuellen Rechnung wird der monatliche Grundpreis vom 1. Juli bis zum 31. Juli 2017 berechnet. Zum 19. Juli 2017 erfolgt die gewünschte Portierung zu einem anderen Anbieter. Erst nach erfolgter Vertragsbeendigung zum 19. Juli 2017 kann eine Schlussrechnung erstellt werden. Die zu viel berechneten Entgelte werden mit der kommenden Rechnung selbstverständlich erstattet.
Ich hoffe, dass die Kollegin all Ihre Fragen beantworten konnte. Wenn noch etwas offen ist, immer her damit.
Liebe Grüße
Irina K.
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