Solved

Vermieter bietet nur Kabel - Telekom trotzdem möglich?

5 years ago

Hallo,

mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.

Darf er das? Oder kann sich die Telekom auf so einen Anschluss einmieten, sodass ich meinen Vertrag weiter nutzen kann?

Viele Grüße

tu3

3751

22

    • 5 years ago

      testuser3

      mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet. 1.) Darf er das? 2.) Oder kann sich die Telekom auf so einen Anschluss einmieten, sodass ich meinen Vertrag weiter nutzen kann?

       

      mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.

      1.) Darf er das?

      2.) Oder kann sich die Telekom auf so einen Anschluss einmieten, sodass ich meinen Vertrag weiter nutzen kann?

       

      testuser3

       

      mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.

      1.) Darf er das?

      2.) Oder kann sich die Telekom auf so einen Anschluss einmieten, sodass ich meinen Vertrag weiter nutzen kann?

       


      1.) Ja, das darf er.

      2.) Wäre zwar technisch möglich, ist aber wirtschaftlich nur bei großen Einheiten (Wohnanlagen) interessant.

       

      P.S.

      Selbst über Glasfaserleitungen anderer Anbieter kann dir die Telekom allenfalls ihr Regio-Tarife anbieten, bei der dann nicht alle Eigenschaften eines echten Telekom-Anschlusses zur Verfügung steghen.

       

       

      6

      Answer

      from

      5 years ago

      Vielen Dank nochmals für die Mühe und die reichlichen Antworten!

      Also ja, ich möchte in die neu gebaute Wohnung einziehen, und mein kommender Vermieter hat mir bereits angekündigt, dass es keinen Telekom-Anschluss gibt. Ich bin noch nicht dazu gekommen ihm zu erklären dass man auch zwei Anschlüsse an ein Haus legen kann, aber ich vermute, er möchte auch nichts mit der Telekom zu tun haben.

       

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus? Kann sich die Telekom mit meinem Vertrag in das bestehende Netz einmieten?

      Answer

      from

      5 years ago

      Wenn du aktuell einen Telekom-Anschluss hast - Umzug beauftragen, hier wird fest gestellt dass dir am neuen Standort der Anschluss nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann - Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende.

       

      In das bestehende Netz kann sich die Telekom nicht einmieten, wenn es KabelVodafone / Unitymedia ist.

      Answer

      from

      5 years ago

      testuser3

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?

      testuser3

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?


      1. Umzug gemäß TKG bei der Telekom beauftragen
      2. Telekom stellt fest, dass sie nicht bereitstellen kann oder könnte
      3. Kündigen mit 3 Monaten Frist zum Monatsende
      4. Vertrag mit neuem Anbieter und ggf. Rufnummernportierung beauftragen.

      Ein Abweichen von der Reihenfolge führt zu Chaos.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      Er darf. Die Kabelgebühren können sogar in den Nebenkosten enthalten sein.

      Im Gegensatz zur Telekom müssen die Kabelanbieter Ihre Netzte nicht für andere Anbieter öffnen - es gibt keine Kooperation zwischen KabelVodafone/Unity. Die Telekom kann dir also vermutlich keinen Anschluss bereit stellen.

      3

      Answer

      from

      5 years ago

      Mister Burny

      . . . . . Die Kabelgebühren können sogar in den Nebenkosten enthalten sein.

      . . . . .  Die Kabelgebühren können sogar in den Nebenkosten enthalten sein.

      Mister Burny

      . . . . .  Die Kabelgebühren können sogar in den Nebenkosten enthalten sein.


      Damit ist aber nur die Fernseh-Grundversorgung abgedeckt (was früher die Gemeinschaftsantennen waren).

      Schon ein Telefonanschluss erfordert einen extra Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber mit Zusatzkosten, die in etwa einem Telekom-Vertrag entsprechen.

      Answer

      from

      5 years ago

      Vielen Dank für die sehr schnellen Antworten - das war sehr hilfreich!

      Answer

      from

      5 years ago


      @Käseblümchen  schrieb:

      @Mister Burny  schrieb:

      . . . . .  Die Kabelgebühren können sogar in den Nebenkosten enthalten sein.

      Damit ist aber nur die Fernseh-Grundversorgung abgedeckt (was früher die Gemeinschaftsantennen waren).

      Schon ein Telefonanschluss erfordert einen extra Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber mit Zusatzkosten, die in etwa einem Telekom-Vertrag entsprechen.


      Hätte ich näher ausführen müssen, das ist richtig. Es sind eben die reinen Kabelgebühren ohne Telefon, Internet, etc.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      Also für mich ist die Situation eher fragwürdig.

      Damit sollte sich das @Telekom-hilft-Team einmal näher beschäftigen.

       

      Warum ich Zweifel habe...

      Mal angenommen, ein Mieter hat nur die Grundversorgung mit einem lfd. Vertrag:

      Darf der Vermieter so einfach die Leitung kappen, sodaß der Vertrag nicht mehr erfüllt werden kann?

      Das dürfte vielleicht auch ein Fall für einen Rechtsanwalt werden.

      Der vorhandene Netzabschlußpunkt ist nämlich im BGB §535 fest verankert und stellt bei Mieträumen eine Mindestanforderung wie die Wasser- und Stromversorgung dar.

      Genau genommen könnte mit Wegfall des Netzabschlußpunkts eine Mietminderung um 5 Prozent angestrebt werden.

      6

      Answer

      from

      5 years ago

      Buster01

      Kappen darf er alte Leitungen nicht, aber hier geht es ja um einen Umzug, und die Grundversorgung geht auch über Kabel.

      Kappen darf er alte Leitungen nicht,

      aber hier geht es ja um einen Umzug,

      und die Grundversorgung geht auch über Kabel.

      Buster01

      Kappen darf er alte Leitungen nicht,

      aber hier geht es ja um einen Umzug,

      und die Grundversorgung geht auch über Kabel.


      Das ist mir jetzt soweit klar.

      Ich hatte anfangs nicht erkannt, daß es hier um einen Umzug geht.

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen:

      > mein baldiger neuer Vermieter

      Dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.

      Answer

      from

      5 years ago

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen: > mein baldiger neuer Vermieter Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen: > mein baldiger neuer Vermieter Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen: > mein baldiger neuer Vermieter dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen. dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen. dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen: > mein baldiger neuer Vermieter

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen:
      > mein baldiger neuer Vermieter
      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen:
      > mein baldiger neuer Vermieter

      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.

      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.
      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen: > mein baldiger neuer Vermieter

      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen:
      > mein baldiger neuer Vermieter
      Ich hatte mich durch diesen Satz hier irritieren lassen:
      > mein baldiger neuer Vermieter

      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.

      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.
      dies kann man auch auf einen Eigentümerwechsel beziehen.


      Der neue Eigentümer muß m.W. die Altverträge übernehmen,

      oder mit Wahrung der Kündigungsfrist alle kündingen.

      Answer

      from

      5 years ago

      Buster01

      Der neue Eigentümer muß m.W. die Altverträge übernehmen, oder mit Wahrung der Kündigungsfrist alle kündingen.

      Der neue Eigentümer muß m.W. die Altverträge übernehmen,

      oder mit Wahrung der Kündigungsfrist alle kündingen.

      Buster01

      Der neue Eigentümer muß m.W. die Altverträge übernehmen,

      oder mit Wahrung der Kündigungsfrist alle kündingen.


      Ja ja, das ist schon richtig.

      Ich hatte es erst so verstanden. daß der Vermieter den Kunden vom Netz nehmen will.

      Daher war ich über die anderen Antworten hier etwas erstaunt.

      Hat sich erledigt.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 5 years ago

      testuser3

      Hallo, mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.

      Hallo,

      mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.

      testuser3

      Hallo,

      mein baldiger neuer Vermieter hat mir erzählt, dass er seinen Hausanschluss jetzt neu mit ausschließlich Vodafone/Kabel/UnityMedia macht und keine Kupferleitung mehr anbietet.


      Grundlegend darf der das.

      aber vielleicht gibt es noch einen Telekom- APL und alte (neue) Versorgungsleitungen,

      ich habe in meinem Bereich solche Objekte, die Gebäude werden über den Kabelanbieter versorgt

      (der betreut auch das Inhouse-Netz),

      aber es gibt noch einen Telekom- APL und alte (neue) Versorgungsleitungen

      (OK, das weiß ich nur weil ich den Elektriker kenne und weiß wo ich suchen muß,

      der APL ist nach Aussenisolierung hinter einer Montageklappe verschwunden,

      und die Versorgungsleitungen finde ich irgendwo in ner Unterverteilung oder einfach nur in ner UP-Schalterdose)

       

      Die Endleitung ist Sache vom Eigentümer (wenn ein Telekom- APL da ist kann auch ein Anschluß gebucht werden,

      gibt es noch funktionierenden Bestandsleitungen, kann der auch bereit gestellt werden),

      Ich habe aber das Problem das der Eigentümer die Kupferleitungen nicht ersetzt (so lange die funktionieren ist gut),

      weil er einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber hat.

       

      Also man kann es versuchen,

      aber Entscheider ist der Hauseigentümer.

      (Es kommt immer öfters, das man eine Wohnung (die schon schwer zu finden sind),

      auch nach I-Net-Geschwindigkeit und Anbieter aussucht.)

      0

    • 5 years ago

      @testuser3 

       

      Wenn es noch einen Telekom- APL geben sollte und WENN der Vermieter bereit wäre zu kooperieren, dann wäre ggf. so etwas möglich:

      TAE -Dose-und-keine-endleitungen-im-Haus/td-p/4355138" target="_blank">https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Keine- TAE -Dose-und-keine-endleitungen-im-Haus/td-p/4355138

       

       

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      5 years ago

      testuser3

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?

      testuser3

      Aber wie lautet denn nun die Lösung in der Situation? Komme ich einfach aus meinem Vertrag raus?


      1. Umzug gemäß TKG bei der Telekom beauftragen
      2. Telekom stellt fest, dass sie nicht bereitstellen kann oder könnte
      3. Kündigen mit 3 Monaten Frist zum Monatsende
      4. Vertrag mit neuem Anbieter und ggf. Rufnummernportierung beauftragen.

      Ein Abweichen von der Reihenfolge führt zu Chaos.

      0

    • 5 years ago

      Hallo @testuser3,

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Gern helfe ich hier weiter, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil. https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

      Viele Grüße Heike Ha.

      0

      Unlogged in user

      Ask

      from