Vertag ist zum Mitbewerber gewechselt

vor 5 Monaten

Vertag ist gekündigt,da ich zum Wettbewerber gewechselt bin. Mein Router ist gemietet und noch in der mindesvertragslaufzeit. Wenn ich den jetzt mit dem Retourenschein zurück sende,muss ich dann Schadensersatz zahlen?

Letzte Aktivität

vor 5 Monaten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 5 Monaten

      @heeg-duesseldorf 

      Warum Schadenersatz, wenn du noch in der Mindestvertragslaufzeit bist?

      Die monatliche Mietzahlung bis zum Ende ist weiterhin fällig.

      Oder habe ich was falsch verstanden?

      0

      3

      von

      vor 5 Monaten

      Les den Beitrag nochmal insbesondere 

      heeg-duesseldorf

      Wenn ich den jetzt mit dem Retourenschein zurück sende

      Vertag ist gekündigt,da ich zum Wettbewerber gewechselt bin. Mein Router ist gemietet und noch in der mindesvertragslaufzeit. Wenn ich den jetzt mit dem Retourenschein zurück sende,muss ich dann Schadensersatz zahlen?

      heeg-duesseldorf

      Wenn ich den jetzt mit dem Retourenschein zurück sende

      , heißt also Kündigung.

      von

      vor 5 Monaten

      Ich möchte das Mietgerät jetzt, also vorzeitig zurück geben. Da mein Vertrag schon gekündigt ist. Habe mit der Kündigungsbestätigung einen Retourenschein für den Router erhalten. Will den damit zurück senden und will wissen ob man in diesem Fall noch was für die Restlaufzeit quasi zahlen muss

      0

      von

      vor 5 Monaten

      heeg-duesseldorf

      Will den damit zurück senden und will wissen ob man in diesem Fall noch was für die Restlaufzeit quasi zahlen muss

      Ich möchte das Mietgerät jetzt, also vorzeitig zurück geben. Da mein Vertrag schon gekündigt ist. Habe mit der Kündigungsbestätigung einen Retourenschein für den Router erhalten. Will den damit zurück senden und will wissen ob man in diesem Fall noch was für die Restlaufzeit quasi zahlen muss

      heeg-duesseldorf

      Will den damit zurück senden und will wissen ob man in diesem Fall noch was für die Restlaufzeit quasi zahlen muss

      Ja, die Hälfte der Miete für die Restlaufzeit.

      Wenn du z.B. noch vier Monate Restlaufzeit mit 5€ monatlich hast, werden die Hälfte von 20€, also 10€ fällig.

      Es wird tagegenau abgerechnet.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Monaten

      Warum nicht? In der Regel ist der Router auch beim Wettbewerber nutzbar@heeg-duesseldorf .

      Die Routerfreiheit hat halt mehrere Seiten.

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      von

      vor 5 Monaten

      Wenn ich mir sicher gewesen wäre, hätte ich hier keine Frage gestellt! Und nein, kann den beim jetzigen Anbieter nicht nutzen, ist ein Kabelanbieter. Aber danke für die Hilfe

      von

      vor 5 Monaten

      Guten Abend @heeg-duesseldorf,

       

      wird das Mietverhältnis vor Ende der Vertragslaufzeit beendet, wird ein Schadensersatz in Rechnung gestellt. 

       

      Viele Grüße 

      Sarah 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Monaten

      heeg-duesseldorf

      Mein Router ist gemietet und noch in der mindesvertragslaufzeit.

      Vertag ist gekündigt,da ich zum Wettbewerber gewechselt bin. Mein Router ist gemietet und noch in der mindesvertragslaufzeit. Wenn ich den jetzt mit dem Retourenschein zurück sende,muss ich dann Schadensersatz zahlen?

      heeg-duesseldorf

      Mein Router ist gemietet und noch in der mindesvertragslaufzeit.

      Also noch innerhalb der ersten 12 Monate? Die Mindestvertragslauzeit von Mietgeräten beträgt in der Regel nur 12 Monate.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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