Gelöst

Vertrag läuft weiter trotz Kündigungsbestätigung nach Anbieterwechsel

vor 3 Jahren

Vertrag läuft weiter trotz Kündigungsbestätigung nach Anbieterwechsel. Ich habe die Kündigungsbestätigung des Vertrages per Brief am 21.10.2021 erhalten. Der Vertrag hätte regulär am 21.12.2021 beendet sein sollen. Nun habe ich eine Rechnung für Januar erhalten. Der Telefon-Support sagte mir, dass gemäß Datenbank die Kündigung nicht wirksam wurde und irgendwie verworfen wurde??? Für mich war das Thema mit der brieflichen Bestätigung durch. Jetzt soll ich den Wechsel mit dem neuen Anbieter erneut durchführen. Wie kann das sein? Der Wechsel wurde bereits seit dem 21.10. 2021 vollzogen. 

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @Ronny9,

     

    es ist richtig, dass wir mit dem neuen Anbieter den Wechsel zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 22. Dezember 2021 abgestimmt haben. Am 27. Oktober 2021 bat uns Ihr neuer Versorger jedoch, den Anbieterwechselauftrag zu stornieren. Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass noch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit am 21. Oktober 2021 durch den neuen Anbieter auch ein neuer Anschluss bereitgestellt wurde. Anschließend wurde bei uns die Portierung der Rufnummer (ohne Kündigung des Vertrags) angefragt, die dann zum abgestimmten Termin am 6.  Dezember 2021 stattfand. Die an den anderen Anbieter übertragene Rufnummer wurde durch eine neue Rufnummer von uns kostenfrei ersetzt und der Vertrag blieb unberührt. Das hatten wir mit dem Schreiben vom 22. November 2021 auch so kommuniziert. 

     

    Wir haben alles so umgesetzt, wie es vom neuen Anbieter gefordert wurde. Klar ist aber auch, dass das nicht in Ihrem Sinne ist, den Vertrag über das reguläre Vertragsende und den ursprünglich abgestimmten Wechseltermin am 22. Dezember 2021 hinaus bestehen zu lassen. Aufgrund Ihres Anrufes vom heutigen Tag wurde der Vertrag bereits gekündigt und ein Retourenschein für die gemietete Hardware verschickt. Ich habe zudem die Abbuchung der Januar-Rechnung verhindert, sodass die überzahlten Beträge rückwirkend verrechnet werden können. Ich behalte ein wachsames Auge auf den Vorgang, sodass nichts mehr verrutscht. 

     

    Viele Grüße

    Gerd F.

     

     

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    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Gerd F. Ich hab Dich lange nicht mehr hier gelesen... ich hoffe alles o.k. bei Dir - und ein gutes 2022!

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