Vertragsübernahme nach Todesfall

vor 4 Jahren

Hallo,

 

so langsam dreh ich ein bisschen am Rad. ...

 

Zur Situation:

Meine Eltern sind jetzt kurz hintereinander beide verstorben. Der Eigentümer des Hauses bin ich, meine Eltern hatten lebenslanges Wohnrecht im Haus. Ich selbst bin dort mit Zweitwohnsitz seit ewiger Zeit gemeldet.

Ich habe nun eine Vertragsübernahme über das Homepage-Formular (https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall) angestoßen und Sterbeurkunde und meine Meldebescheinigung mit hochgeladen. (Keine Ahnung, ob das reicht, da es noch keinen Erbschein etc. gibt).

Die Auskunft der Hotline war je nach BeraterIn unterschiedlich ... 

 

Ich würde gerne den Anschluss in mein bisheriges Buchungskonto/Kontennummer übernehmen. Angeblich geht das nicht, ich müsste den Anschluss kündigen, eine kostenpflichtige Rufnummernübernahme anstoßen, einen Neuanschluss kostenpflichtig beauftragen und dann könne man das alles unter einem Buchungskonto zusammenfassen ... Ja gehts noch? Der letzte Berater sagte, dass die Anschlussübernahme im Sterbefall ja auch kostenpflichtig wäre ... kann das wirklich sein?

Es muss doch möglich sein einen vorhandenen Anschluss, der dann auf dem gleichen Vertragspartner läuft unter einer Kundennummer zu führen, sodass ich mich nicht mit zwei Kundenzugängen herumärgern muss ...

 

Leider sind ja die Telekom Läden durch den Lockdown zu, sonst wäre ich mit dem Thema dort aufgeschlagen ...

 

Verlang ich da zu viel oder ist die Telekom da wirklich so unflexibel?

 

Gruß

Robert

 

 
 
 

2053

17

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Nicht die Telekom ist unflexibel.
    Sondern die Bundesnetzagentur schreibt vor, dass du unter dieser Rufnummer für 12 Monate zu identifizieren gewesen bist. Also dort gewohnt hast.
    Damit du diese übernehmen kannst.

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Da ich dort mit Zweitwohnsitz gemeldet bin, geht das ...

     

    Mir geht es um das Buchungskonto/Kundennummer

     
     
     
  • vor 4 Jahren

    Hallo @Squire_rk 

    Mein aufrichtiges Beileid für den Verlust.

     

    Sie können den Festnetzanschluss im Todesfall übernehmen.

    Bei einem DSL-Anschluss geht dies leider nicht.

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/uebernahme-eines-anschlusses-im-todesfall?samChecked=true

     

    Ansonsten bleibt nur das Kündigen des Anschlusses: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-im-todesfall

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 4 Jahren

    Du machst alles viel zu kompliziert.

    Ich an deiner Stelle wäre zunächst mal damit zufrieden, wenn ich selbst (also Du) als Vertragsinhaber eingetragen wäre.

    Soweit es die Rufnummern betrifft, hat die BNetzA ein "kleines Wörtchen" mitzureden.

     

    Wenn das geschafft ist, dann kannst du einige Zeit später mal versuchen, ob du die Telekom dazu bringen kannst, irgend welche auf deinen Namen laufende Verträge in einem Buchungskonto zusammenzuführe.

     

    Wobei ich nicht erkennen kann, welchen Vorteil es haben sollte, alles in einem Buchungskonto zusammenzuführen.

     

     

     

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo @Squire_rk 

    perfekt, dann bitte etwas Geduld bis das sich das @Telekom hilft Team  dazu meldet 👍

    Gruß
    Waage1969

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @Squire_rk,

    gerne nehme ich mir Zeit und überprüfe die Möglichkeiten.
    Zu welchem Zeitpunkt passt dir ein Telefonat?

    Beste Grüße
    Malte M.

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo Martina,

     

    ich hab mir gerade nochmal den Text auf eurer Seite angesehen ... das Haus wurde bereits im November auf mich überschrieben - hierüber habe ich natürlich eine Notarurkunde. Geht das dann? Erbe bin ich natürlich auch ...

     

    Der Anschlussinhaber ist verstorben. Kann ich den Festnetz-Vertrag übernehmen?


    Ja, eine Übernahme ist möglich, wenn Sie Erbe/Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sind und folgendes Dokument vorlegen können:

     

    Bei Ehepartner/eingetragener Lebenspartner:

    Sterbeurkunde oder Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde
    Bei Erbe (nicht Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, z. B. Kinder)

    Erbschein oder Notarurkunde

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @Squire_rk,

    leider kann ich dir hier auch keine anderen Infos als meine Kollegin Martina geben. Tut mir wirklich leid.

    Beste Grüße
    Julia U.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    ich find das jetzt zwar ziemlich schwachsinnig ... dann läuft der Anschluss eben auf dem Namen meines verstorbenen Vaters weiter.

     

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

1165

0

4

1 Sterne Mitglied

in  

513

0

3

Starter*in

in  

12151

0

2

Gelöst

2 Sterne Mitglied

in  

745

0

2