Gelöst
Vertragsbeginn....wegen MVLZ....ab wann?
vor 5 Jahren
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Vertragsbeginn, weil uns das Mindestvertragslaufzeitdatum sehr wichtig ist.
Beginnt der Vertrag mit dem angebotenen Bereitstellungsdatum, mit dem tatsächlichen Bereitstellungsdatum oder womöglich mit dem Datum der Auftragsbestätigung?
In unserem Fall ist uns das Ende der MVLZ das Wichtige, deshalb brauchen wir das genaue "Anfangsdatum".
Folgende Situation haben wir:
Wir benötigen einen Festnetzanschluss für das gesamte Jahr 2020 und für das gesamte Jahr 2021.....also von Anfang Januar 2020 bis definitiv zum Ende des Dezembers 2021.
Auf der Homepage war immer von 3 - 4 Wochen Bearbeitungszeit bis zur Bereitstellung die Rede.
Deshalb haben wir 3 bis 4 Wochen im Voraus den Anschluss beantragt, um ihn dann rechtzeitig auch freigeschaltet zu bekommen.
Ob ein Vororttermin eines Technikers notwendig sein wird oder die Freischaltung autark stattfindet kann wussten wir nicht.
Konkrete Daten dazu:
* Beantragung am 05.12.
* Auftragsbestätigung am 06.12.
* vorgeschlagener Bereitstellungstermin am 13.12. => mit Technikertermin im Haus zwischen 10:00 und 16:00 Uhr (aber der Option ihn bei Nichtmöglichkeit verschieben zu können. Was wir schon wegen unserer Abwesenheit bis Ende Dezember in Anspruch nehmen werden müssen)
* für uns optimaler Bereitstellungstermin wäre z.B. der 3. Januar 2020. Der 4. Januar wäre auch noch gut machbar bei uns. Dann kommen die zwei Tage mit Sonn- und Feiertag und ab dem 7. Januar ist ein ganztägiges "Auf den Techniker" warten leider nicht mehr möglich, da die Hochschule keine Gleitzeit/halbe Tage Urlaub oder sonstige planbaren Freistellungszeiten in ihrem Portfolio anbietet.
Wenn wir nicht über die "3 - 4 Wochen bis zur Bereitstellung"-Dauer vorab informiert worden wären, hätten wir als Termin 01.01.20 angegeben. So aber haben wir - vom 05.12. aus gerechnet - SCHNELLSTMÖGLICH als Termin angegeben.
Deshalb sind wir jetzt in dem Dilemma um den tatsächlichen Vertragsbeginn und dem damit folglichen Ende der MVLZ .
Und der Frage: Wenn der Technikertermin wirklich am 3. oder 4. Januar 2020 stattfinden würde, wäre dann der 2. oder 3. Januar 2022 der letzte Tag der MVLZ ?
Es geht also nicht um eine eventuelle Erstattung zwischen geplanter und tatsächlicher Bereitstellung, sondern um das konkrete Enddatum der 24 Monate Mindestvertragslaufzeit.
Wir hoffen, dass uns jemand schnell und konkret die Infos dazu mitteilen kann.
Im Voraus schon einmal ganz herzlichen Dank dafür.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Die MVLZ beginnt mit dem Tag der Bereitstellung. Dann darauf die 2 Jahre.
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vor 5 Jahren
Hallo, ich hätte eine Frage zum Vertragsbeginn, weil uns das Mindestvertragslaufzeitdatum sehr wichtig ist.
Hallo,
ich hätte eine Frage zum Vertragsbeginn, weil uns das Mindestvertragslaufzeitdatum sehr wichtig ist.
Telekom, Stand: 10.10.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen Festnetz- und Mobilfunk- Anschlüsse:
Pkt 2. Wie kommt der Vertrag zustande? Soweit wir mit Ihnen nichts anderes vereinbart haben, kommt der Vertrag mit Zugang unserer Auftragsbestätigung zustande. Falls wir unsere Leistung früher bereitstellen, kommt der Vertrag schon mit Bereitstellung der Leistung zustande.
Ich denke, ab diesem Zeitpunkt läuft die jeweils vereinbarte Mindestvertragsdauer an. Damit ist das Mindestvertragslaufzeitdatum feststellbar.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Also einfach den Netflix Tarif nehmen. Da gibts die langen Verlängerungen nicht mehr.
Also einfach den Netflix Tarif nehmen. Da gibts die langen Verlängerungen nicht mehr.
I'm too old for this sh*t.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Erst einmal vielen Dank an Alle für die vielen und schnellen Antworten.
Ob jetzt vielleicht oder eventuell oder kulanzhalber etwas möglich ist oder sein kann, das ist leider nicht das, wonach ich gesucht habe.
Von der eigentlichen Frage:
Welches Datum steht als Vertragsbeginn bei Telekom in meinen Unterlagen?
Hat sich nun auch noch die Frage nach der Laufzeitverlängerung bzw. Beendigung der Laufzeit
ergeben.
Deshalb stelle ich hier jetzt noch einmal konkrete Fragen zu unserem Vertrag:
Die vorliegenden Daten
Auftragsbestätigung....06.12.19
vorgeschlagener Technikertermin.....13.12.19
tatsächlicher Technikertermin......xx.01.2020
Vertragslaufzeiten.....24 Monate/Verlängerung um jeweils 12 Monate wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird
Fragen:
1) Endet die Mindestvertragslaufzeit am
* 05.12.2021
* 12.12.2021
oder * xx.01.2022
2) wenn der 04.01.2020 tatsächlicher Vertragsbeginn wäre, könnte ich den Vertrag dann zum 31.03.2022 kündigen?
* JA
* NEIN
3) Stimmt meine Annahme:
a) Der Vertragsbeginn ist der Tag der tatsächlichen Bereitstellung.
*JA *NEIN
b) solange ich den Vertrag nicht kündige, läuft er immer (nach den ersten 24 Monaten) wiederum 12 Monate weiter, dann wieder 12 Monate und dann wieder 12 Monate, usw.
* JA * NEIN
c) erstmals kann ich zum Datum "2 Jahre nach Vertragsbeginn" kündigen.
Die nächste Möglichkeit zur Kündigung ist dann zum Datum "3 Jahre nach Vertragsbeginn", usw.
* JA * NEIN
d) zum Datum "2,5 Jahre nach Vertragsbeginn" kann ich nicht kündigen
* JA * NEIN
Bei allen Fragen ist die Einhaltung der korrekten Kündigungsfrist mal vorausgesetzt.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Zu 1.: xx.01.2022
Zu 2.: Ja
Zu 3a.: Ja
Zu 3b.: Ja
Zu 3c.: Ja
Zu 3c1.: Ja
Zu 3d.: Ja bzw genau (angenommen, dass die Kündigung erst nach den ersten 2 Jahren eingeht; wenn die Kündigungsfrist innerhalb der ersten 2 Jahre eingehalten wurde, dann ist die Antwort Nein, sprich Kündigung könnte man dann auf 2,5 Jahre nach Vertragsbeginn setzen)
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