• Gemeinsamer Mietvertrag/Kaufvertrag des neuen Objekts
  • oder Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts
  • oder Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

 

Schwierig, dass es anders gehen soll...

 

 

Wann läuft der Vertrag aus?

Wenn die MVLZ abgelaufen ist, kannst du jederzeit, tägl. mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

 

Oder einen Umzug nach TKG beantragen, dann stellt die Telekom fest, ob die schalten können oder nicht.

 

Haushaltszusammenführung ist nur eine Kulanz der Telekom