Gelöst

Vertragspartner für eine Notrufleitung (Aufzug) in einer Wohneigentümergemeinschaft

vor 6 Jahren

Hallo,

hier geht es um die Frage wer kann in einer Wohneigentümergemeinschaft als Vertragspartner bei der Telekom für eine Notrufleitung (Aufzug) akzeptiert werden.

Es handelt sich um ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen, die vier verschiedenen Eigentümern zu zuordnen sind. Das Gebäude wird von einer Immobilienverwaltung betreut. Als  Vertragspartner tritt bisher der Errichter (z.T. auch noch Eigentümer) des Gebäudes auf.

Bei einem Ausfall der Leitung stellten wir als Miteigentümer jetzt fest, das es problematisch ist beim Service der Telekom eine Entstörung zu beauftragen wenn man nicht als Vertragspartner bekannt ist.

Gibt es für dieses Problem eine zukunftssichere vertragliche Lösung (evtl. Ausscheiden des Vertragspartners o.ä.)?

Über einen hilfreichen Hinweis würde ich mich freuen.

 

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren


    @C.W. aus Twist  schrieb:

    Hallo,

    hier geht es um die Frage wer kann in einer Wohneigentümergemeinschaft als Vertragspartner bei der Telekom für eine Notrufleitung (Aufzug) akzeptiert werden.

    Es handelt sich um ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen, die vier verschiedenen Eigentümern zu zuordnen sind. Das Gebäude wird von einer Immobilienverwaltung betreut. Als  Vertragspartner tritt bisher der Errichter (z.T. auch noch Eigentümer) des Gebäudes auf.

    Bei einem Ausfall der Leitung stellten wir als Miteigentümer jetzt fest, das es problematisch ist beim Service der Telekom eine Entstörung zu beauftragen wenn man nicht als Vertragspartner bekannt ist.

    Gibt es für dieses Problem eine zukunftssichere vertragliche Lösung (evtl. Ausscheiden des Vertragspartners o.ä.)?

    Über einen hilfreichen Hinweis würde ich mich freuen.

     


    Üblicherweise regelt das alles die betreuende Immobilienverwaltung.

    Dafür wird sie von der Eigentümertgemeinschaft ja auch bezahlt.

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Herzlich willkommen @C.W. aus Twist 

     

    Es gibt die Eigentümer Verwaltung und die ist zuständig ggfs der eingesetzte Hausmeister, die Verwaltung muss auch bei Feiertage /Wochenende erreichbar sein 

     

    Viele Grüße 

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