Vertragsverlängerung durch Umzug, doppelte Kosten und Wegfall meines Online-Bonus

vor 4 Jahren

Ich bin zum 27.01.2020 umgezogen und habe meinen Vertrag unverändert (so dachte ich zumindest!) an die neue Lieferanschrift mitgenommen. Da ich nun meinen Vertrag zum Ende der Laufzeit vorzeitig kündigen wollte habe ich mich in dem Kundencenter eingeloggt um dort nach der Kündigungsfrist zu schauen.

Ich habe mit Erschrecken festgestellt, dass der Vertrag ohne mein Wissen um 2 Jahre verlängert wurde. Außerdem wurde mir mit der März Abrechnung - aus welchen Gründen auch immer - mein Willkommensbonus der Monate Januar und Februar auf den Rechnungsbetrag draufgeschlagen. Zur Krönung des Ganzen wird mir seit dem Umzug auch kein Online-Bonus mehr gewährt, der eigentlich für 24 Monate zugesichert war.

Nach kurzer Recherche ist all dies ja nicht zulässig und nimmt betrügerische Ausmaße an! Wie verfahren wir jetzt?!

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    • vor 4 Jahren

      Wenn es Betrug ist, solltest Du das zur Anzeige bringen @Vervollständigen88 

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      von

      vor 4 Jahren

      @Vervollständigen88 

      Der Brief zeigt mir, dass auch andere Kommunikationswege als im Forum beteiligt waren.

      Darum wird es hier keine Stellungnahme und Hilfe durch MA im Forum geben.

       

      Da kann auch die Community nicht mehr helfen, meine ich.

       

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Der Auszug aus dem Telekommunikationsgesetz gibt mir meiner Meinung nach Recht.

      Dass potentiell willkürliche Argumente wie andere Geschwindigkeitskorridore (die für den Endverbraucher nicht nachvollziehbar wären) dem Gesetzesentwurf entgegensprechen halte ich für unwahrscheinlich. Was auch sehr fraglich ist, ist dass in dem Antwortschreiben kein Bezug auf eine Auftragsbestätigung (abgesehen von der des ursprünglichen Vertragsabschlusses) genommen wird. Laut diverser Kommentare hier im Forum hätte diese bei Vertragsänderung ja zugesandt werden müssen. Aber ich bin nur ein Laie und Spekulation hilft hier wenig, der Telekom wurde eine Frist bis zum 01.02.2021 gesetzt die Boni auszuzahlen und den Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortzuführen.

       

      Danach halt der Weg zum Anwalt, hilft ja alles nichts.

       

      Danke für die Hilfe soweit, ich werde mich melden falls es Neuigkeiten gibt.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ich denke es sollte AUF JEDEN FALL eine Auftragsbestätigung kommen wenn es einen Umzug gibt.
      Per Post oder per E-Mail.

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • vor 4 Jahren

      @Vervollständigen88 

       

      Kausale Kette, Umzug NICHT nach TKG , damit normaler Umzug, dadurch Tarifwechsel notwendig geworden, dadurch neuer Vertrag mit neuer 24-monatiger Laufzeit, dadurch alter Vertrag beendet und damit auch aller Vergünstigungen dieses Vertrages.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Mit den hier vorliegenden Informationen hat mMn immer noch die Antwort von @fdi -Bestand, auch wenn der Themenersteller eine andere Auffassung vertritt.

      "Kausale Kette, Umzug NICHT nach  TKG , damit normaler Umzug, dadurch Tarifwechsel notwendig geworden, dadurch neuer Vertrag mit neuer 24-monatiger Laufzeit, dadurch alter Vertrag beendet und damit auch aller Vergünstigungen dieses Vertrages."

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      *Nach kurzer Recherche ist all dies ja nicht zulässig und nimmt betrügerische Ausmaße an! Wie verfahren wir jetzt?!*
      -> Quatsch, wenn ein anderer Tarif beauftragt wurde verfallen natürlich die Gutschriften,da diese für einen anderen Vertrag und Standort gültig waren. Weiterhin ist es wieder das klassische Beispiel für eigene Fehler bei anderen suchen,du hast deine Auftragsbestätigung zum Umzug nicht kontrolliert und somit ist der jetzige Zustand allein dein Verschulden, wie soll da jetzt anders verfahren werden?! -_-

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    • vor 4 Jahren

      Vervollständigen88

      Ich bin zum 27.01.2020 umgezogen

      Ich bin zum 27.01.2020 umgezogen

      Vervollständigen88

      Ich bin zum 27.01.2020 umgezogen


      Ab da hättest Du eigentlich gar nicht mehr weiter schreiben brauchen. Weil es einem Teamie kaum gelingen wird, nach dieser Zeit noch etwas zu erreichen.

      In jeder Rechnung steht nämlich eben der Rechnungssumme das Ende der Mindestvertragslaufzeit drin, in etwa so

       

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Gibt es Aussagen eines der " Teamies " diesbezüglich oder ist das lediglich eine Vermutung? Ich würde gerne noch die Antwort eines Telekom-Mitarbeiters abwarten. Bei unzufriedenstellender Lösung werde ich mir dann tatsächlich einen Rechtsbeistand organisieren, grob überschlagen handelt es sich über die Laufzeit um eine Summe von ca. 500,00€ die ich im Vergleich mehr zu zahlen hätte.

       

      Wann kann man in diesem Forum ca. mit einer solchen Antwort rechnen?

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Erfahrungswert.
      Auch Erfahrungswert: Stunden bis Tage für eine Antwort eines Teamies . Manchmal auch gar keine. Ist halt primär ein Kunden-helfen-Kunden-Forum. Und wenn Du selbst schon fast 12 Monate gebraucht hast bis Du Dich rührst, dann ist es wohl keine zeitkritische Sache, die in Stunden erledigt sein muss. Falls das für Dich zeitkritisch ist, dann solltest Du andere Kommunikationswege beschreiten.

      Es gibt übrigens bisweilen durchaus auch sachliche Gründe weshalb der Vertrag nicht unverändert an der neuen Adresse fortgeführt werden kann - selbst bei identischem Tarif.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Danke für die Info. Könntest du mir derartige Gründe exemplarisch nennen?

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @Vervollständigen88,

      ich habe gerade einmal expliziert wegen der Auftragsbestätigung geschaut, da diese ja immer wieder Thema war. Ansonsten haben Sie ja bereits eine, wenn auch nicht für Sie zufriedenstellende, Antwort erhalten.
      Die Auftragsbestätigung ging am Mittwoch den 15.01.2020 um 09:23 an Ihre E-Mail Adresse die für Vertragskommunikation hinterlegt wurde.

      Wenn gewünscht, kann ich diese Ihnen auch gerne erneut zukommen lassen.

      Viele Grüße
      Daniela B.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Gesetzlich verpflichtet wären Sie dazu gewesen den Vertrag unverändert fortzuführen

      Gesetzlich verpflichtet wären Sie dazu gewesen den Vertrag unverändert fortzuführen

      Gesetzlich verpflichtet wären Sie dazu gewesen den Vertrag unverändert fortzuführen


       Das stimmt so allgemein einfach nicht. Das gibt der Gesetzestext so nicht her.

      Es KANN sein, dass das bei Dir zutrifft.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      §46 (8) TKG

      Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen
      Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn
      der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz
      des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu
      erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch
      den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung
      eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist
      der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten
      zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen
      Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über
      den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen
      Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

       

      Identische Leistungen werden an meinem neuen Wohnsitz erbracht, ein angemessenes Entgelt für den Umzug habe ich auch entrichtet.

      Mit unbegründeten Antworten wie "Das gibt der Gesetzestext so nicht her" kann ich leider nicht umgehen, Insbesondere dann, wenn kein Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext gegeben wird.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Vervollständigen88

      Identische Leistungen werden an meinem neuen Wohnsitz erbracht, ein angemessenes Entgelt für den Umzug habe ich auch entrichtet. Mit unbegründeten Antworten wie "Das gibt der Gesetzestext so nicht her" kann ich leider nicht umgehen, Insbesondere dann, wenn kein Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext gegeben wird.

      Identische Leistungen werden an meinem neuen Wohnsitz erbracht, ein angemessenes Entgelt für den Umzug habe ich auch entrichtet.

      Mit unbegründeten Antworten wie "Das gibt der Gesetzestext so nicht her" kann ich leider nicht umgehen, Insbesondere dann, wenn kein Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext gegeben wird.

      Vervollständigen88

      Identische Leistungen werden an meinem neuen Wohnsitz erbracht, ein angemessenes Entgelt für den Umzug habe ich auch entrichtet.

      Mit unbegründeten Antworten wie "Das gibt der Gesetzestext so nicht her" kann ich leider nicht umgehen, Insbesondere dann, wenn kein Verweis auf einen entsprechenden Gesetzestext gegeben wird.


      Witzbold.

      Im Gesetzestext steht doch nicht der Leistungsumfang Deines Anschlusses drin. Und wenn der abweicht, dann war es das.

      Schau einfach in die Auftragsbestätigung rein und laviere hier nicht nur herum.

       

      Das führt hier wohl zu nichts außer zu Zeitverschwendung.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Vervollständigen88,

      wie ich gerade bei uns im System gesehen habe wurde der Wunsch des Nachversands der Auftragsbestätigung und auch der Umzugsbestätigung schon erfüllt. Diese sollten sich bereits in Ihrem Posteingang befinden.

      Gerne gehe ich nochmals auf Ihre Fragen ein.

      - Mir wurde eine Vertragsverlängerung zu schlechteren Konditionen untergeschoben

      Dem ist nicht so. Der Aktionszeitraum mit den vergünstigten Konditionen wäre wie hier schon berichtet am 2. März 2020 ausgelaufen. Sodass ab diesem Datum der reguläre monatliche Grundpreis von 44,95 Euro gegriffen hätte. Wie Sie ja selber schrieben, wurde hierzu eine Kulanz von 50 Euro angeboten, welche abgelehnt wurde.

      - Gesetzlich verpflichtet wären Sie dazu gewesen den Vertrag unverändert fortzuführen

      Sie haben einem neuen Vertrag, so wie er jetzt ist, mit uns im Januar 2020 vereinbart. Diesen haben wir Ihnen auch mit der Umzugsbestätigung bestätigt. Die Alternative wäre die Kündigung nach dem TKG gewesen (Sonderkündigung). Dies wurde Ihnen von uns auch angeboten, was von Ihrer Seite abgelehnt wurde.

      - Dies wäre für ihre fleißigen Vertriebler scheinbar unlukrativ gewesen

      Dem ist nicht so.

      - Ich sehe mich weiterhin im Recht und bin bereit selbiges einzuklagen

      Dies steht Ihnen selbstverständlich frei.

      Viele Grüße
      Heike B.

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