Vertragsverlängerung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

vor 4 Jahren

Hallo, die Mindestvertragslaufzeit meines Magenta Zuhause M-Vertrages endet am 31.5.2021. Um wie viele Monate verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn ich ihn nicht kündige - 12 oder 24 Monate? Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

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  • vor 4 Jahren

    Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird. 

    Ist schon absehbar, wann es den Glasfaseranschluss geben wird?

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    von

    vor 4 Jahren

    Die Deutsche Glasfaser wurde ja mit der Kündigung und Rufnummerübertragung beauftragt. Es soll ja so sein, dass der bestehende Anschluss und der Glasfaseranschluss eine Zeitlang parallel laufen. Verstehe ich Sie richtig, dass die Kündigung also auch zu einem späteren Zeitpunkt als die jetzige Fristsetzung erfolgen erfolgen kann und der Vertrag dann auch nach 12 Monaten endet? 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Smartie1

    Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert.

    Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 

    Smartie1

    Ich frage, weil ich einen Glasfaseranschluss bei der Deutschen Glasfaser inklusive Kündigung des bestehenden Anschlusses beauftragt habe und die DG darauf hinweist, dass man beim Auslaufen des Altvertrages vor Freischaltung des Glasfaseranschlusses darauf achten soll, dass sich der Altvertrag nur um maximal 12 Monate verlängert. 


    Dieser Hinweis ist Unfug, da eine Verlängerung um mehr als zwölf Monate nicht zulässig ist.

     

    Soviel zur DG.

    5

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    von

    vor 4 Jahren


    @muc80337_2  schrieb:
    eine Verlängerung auf 24 Monate hat man aber wenn man den Telekom Tarif aktiv anfasst.

    Dieses "aktive Anfassen" führt nicht zu einer Verlängerung sondern zu einem neuen Vertrag, mit Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit.

    Uneingeloggter Nutzer

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Uneingeloggter Nutzer

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