Gelöst
Vertragswiderruf
vor 9 Jahren
Vertragswiderruf, DeutschlandLAN IP Start ab 08.04.2016 bestellt am 30.03.2016 mein Name: HORST BAALHORN XXXXXXXX 29549 Bad Bevensen Datum 06.04.2016
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[Anschrift editiert @Peuki]
Achtung: Keine personenbezogenen Daten posten, also z.B. Ihre Rufnummer, Anschrift oder Kundennummer.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
Hallo @baalhorn,
zum eigenen Datenschutz habe ich gerade einmal die persönlichen Daten im öffentlichen Bereich des Forum bearbeitet.
Ein Widerruf im Kundenforum hat keine "Gültigkeit" - bitte hierzu diese Seite beachten: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true
Auf dieser Seite ist der Widerruf nach Fernabsatz beschrieben.
Hier sind auch entsprechende Formulare zum Wideruf und die Kontaktwege hinterlegt.
VG Peuki
2
Antwort
von
vor 9 Jahren
Langsam wird mir das hier auch unheimlich @Peuki. Warum kommen die Tage Viele auf die Idee, man könne hier öffentlich kündigen, widerrufen, was immer?
Antwort
von
vor 9 Jahren
@jm2c
da bin ich bei Dir, die letzte Zeit nimmt das in der Tat zu... wirklich erklären kann ich mir das auch nicht, gerade auch mit Blick auf die vielen Beiträge, die ich heute "gefühlt" alleine schon inhaltlich (Anschrift bis komplette Zugangsdaten) editieren durfte....
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Jahren
Beim Luther mag das geklappt haben, dass er seine Thesen öffentlich an die Kirchentür genagelt hat.
Für einen wirksamen Widerruf (so der überhaupt in Frage kommt) ist aber weder die Kirchentür noch ein öffentliches Forum geeignet.
5
Antwort
von
vor 9 Jahren
Schwieriges Thema.
Ich bin Privatkunde mit einem Call & Surf Comfort Speed.
Mir werden im Kundencenter als Wechselmöglichkeiten ohne Entertain ausschließlich Geschäftskundentarife wie z.B. DeutschlandLAN IP Start angeboten. Wenn ich einen solchen Tarif buche, bin ich aber trotzdem noch nicht unbedingt Geschäftskunde...
Im vorliegenden Falle handelt es sich vermutlich aber wirklich um einen Gechäftskunden (ich hab mal Tante Google gefragt).
Antwort
von
vor 9 Jahren
es ist richtig - Firmenkunden haben kein Widerrufsrecht. Dem Verbraucher bringt auch das nicht viel - Vertragsabschlussdatum - Beispiel 16.02.2016 - Solltag der Leristungserbringung: 1.4.2016 und man stellt nach 2 Wochen fest, dass die Telekom einfach nicht leisten kann, ist das Widerrufsrecht WEG!!!! Das hat einfach System.
Telekom ist für mich kein zukünftiger Vertragspartner mehr.
Die Inkompetenz (auch die strategisch gewollt) wächst mit der Größe des Unternehmens im Quadrat.
Antwort
von
vor 9 Jahren
Die Inkompetenz (auch die strategisch gewollt) wächst mit der Größe des Unternehmens im Quadrat.
Die Inkompetenz (auch die strategisch gewollt) wächst mit der Größe des Unternehmens im Quadrat.
LOL, das scheint aber nur so
. Die von der Telekom stellen sich ja gerne etwas unfähig hin, aber juristisch ist bei denen meistens alles bombensicher.
Drum gibt's die Widerrufsbelehrung nach Fernabsatz direkt als PDF Anhang, da läuft die Frist ohne Hemmnis schon mal los. Weil ab dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen könnte, sind die Formalien erfüllt. Wenn die/derjenige da nicht reinguckt, PP².
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 9 Jahren
gut, dass Sie sich an uns wenden.
Auch Geschäftskunden können Ihren Vertrag widerrufen. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link http://bit.ly/1UIAcqk
Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
PS. : Ihren Beitrag habe ich zu uns in den Geschäftskundenbereich verschoben. Hier passt es besser hin.
Viele Grüße
Adriana P.
8
Antwort
von
vor 9 Jahren
Man, ist das kompliziert @muc80337_2. Und dann noch das juristische Geschwafel "dass die Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe". Da kriege ich schon Pickel und Erinnerung an mein Jurasemester
.
Da war bspw. auch öfter die Rede von "Wirkungskreis des Empfängers" (Vertragspartners). Tja, und wenn die Telekom offiziell kein Fax mehr hat, PP. Musste im Zweifel eben zum guten alten Einschreiben Einwurf greifen, wenn's was mit Fristen ist. E-Mail und Kontaktformular nützen da nichts.
Antwort
von
vor 9 Jahren
"Als Verbraucher steht Ihnen bei einem Auftrag für eine Dienstleistung (z. B. Überlassung eines Anschlusses und/oder Nutzung eines Verbindungstarifs) ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu (gilt nicht für einen Wunsch zur Änderung
des Verbindungsnetzbetreibers - Pre Selection)."
Wie sehr da nun drauf bestanden wird, kann ich nicht sagen.
Antwort
von
vor 9 Jahren
Ja steht, trotz Freiberufler. Aber die Telekom hat auch nie nachgefragt, einmal PK Dödel immer PK Dödel
, wie ich jetzt gelernt habe, muss das ja nicht von Nachteil sein. Willste gar nicht unbedingt GK werden...
Den Rest muss @baalhorn beantworten, aber der wird sich vor lauter Schock wahrscheinlich nicht mehr hier melden.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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