Gelöst

Vertragswiderruf

vor 9 Jahren

Vertragswiderruf,   DeutschlandLAN  IP Start      ab 08.04.2016                                                 bestellt am 30.03.2016                                                                       mein Name: HORST BAALHORN                                                                                                                      XXXXXXXX                                                                                                                        29549 Bad Bevensen                                                                                                                                         Datum   06.04.2016

 

----------

[Anschrift editiert @Peuki]

Datenschutz

Achtung: Keine personenbezogenen Daten posten, also z.B. Ihre Rufnummer, Anschrift oder Kundennummer.

2044

18

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Hallo @baalhorn,

       

      zum eigenen Datenschutz habe ich gerade einmal die persönlichen Daten im öffentlichen Bereich des Forum bearbeitet.

       

      Ein Widerruf im Kundenforum hat keine "Gültigkeit" - bitte hierzu diese Seite beachten: https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true

       

      Auf dieser Seite ist der Widerruf nach Fernabsatz beschrieben.

       

      Hier sind auch entsprechende Formulare zum Wideruf und die Kontaktwege hinterlegt.

       

      VG Peuki

      2

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Langsam wird mir das hier auch unheimlich @Peuki. Warum kommen die Tage Viele auf die Idee, man könne hier öffentlich kündigen, widerrufen, was immer?

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      @jm2c

      da bin ich bei Dir, die letzte Zeit nimmt das in der Tat zu... wirklich erklären kann ich mir das auch nicht, gerade auch mit Blick auf die vielen Beiträge, die ich heute "gefühlt" alleine schon inhaltlich (Anschrift bis komplette Zugangsdaten) editieren durfte.... 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 9 Jahren

      Guten Abend @baalhorn,

      gut, dass Sie sich an uns wenden.

      Auch Geschäftskunden können Ihren Vertrag widerrufen. Dies muss allerdings schriftlich erfolgen.
      Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link http://bit.ly/1UIAcqk

      Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

      PS. : Ihren Beitrag habe ich zu uns in den Geschäftskundenbereich verschoben. Hier passt es besser hin.

      Viele Grüße
      Adriana P.

      8

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Man, ist das kompliziert @muc80337_2. Und dann noch das juristische Geschwafel "dass die Klägerin nach dem objektiven Empfängerhorizont nicht als Verbraucherin gehandelt habe". Da kriege ich schon Pickel und Erinnerung an mein Jurasemester Frustriert.

       

      Da war bspw. auch öfter die Rede von "Wirkungskreis des Empfängers" (Vertragspartners). Tja, und wenn die Telekom offiziell kein Fax mehr hat, PP. Musste im Zweifel eben zum guten alten Einschreiben Einwurf greifen, wenn's was mit Fristen ist. E-Mail und Kontaktformular nützen da nichts.

       

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Habt Ihr mal auf eure Auftragsbestätigung der Telekom geschaut?

      "Als Verbraucher steht Ihnen bei einem Auftrag für eine Dienstleistung (z. B. Überlassung eines Anschlusses und/oder Nutzung eines Verbindungstarifs) ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu (gilt nicht für einen Wunsch zur Änderung
      des Verbindungsnetzbetreibers - Pre Selection)."

      Wie sehr da nun drauf bestanden wird, kann ich nicht sagen.

      Antwort

      von

      vor 9 Jahren

      Ja steht, trotz Freiberufler. Aber die Telekom hat auch nie nachgefragt, einmal PK Dödel immer PK Dödel Lachend, wie ich jetzt gelernt habe, muss das ja nicht von Nachteil sein. Willste gar nicht unbedingt GK werden...

       

      Den Rest muss @baalhorn beantworten, aber der wird sich vor lauter Schock wahrscheinlich nicht mehr hier melden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    vor 6 Jahren

    in  

    916

    0

    4

    Gelöst

    vor 6 Jahren

    in  

    561

    0

    10

    Gelöst

    vor 3 Jahren

    in  

    1282

    0

    4

    Gelöst

    vor 3 Jahren

    in  

    1043

    0

    5

    Gelöst

    in  

    145

    0

    4