Vertragsübernahme Wohngemeinschaft >12 Monate Mitbewohnung

6 years ago

Hallo zusammen,

 

folgende Situation ergibt sich in meiner Wohngemeinschaft und leider sind die Threads hierzu entweder veraltet, ungelöst oder irreführend - letzteres eben auch, weil die Formulare auf der Homepage der Telekom keine Auskünfte zu WGs mehr enthalten oder die verlinkten PDFs auf Google aus 2012 sind.

 

Situation:

WG mit 2 Personen: Person A ist alleiniger Vertragsinhaber eines Telekom-Vertrags mit Kündigungsfrist 05/2020 und zieht aus.

Person B (meine Wenigkeit) möchte diesen Vertrag übernehmen, wegen diverser Gründe aber definitiv keinen Neuvertrag abschließen (und somit die Kündigungsfrist 05/2020 beibehalten). Beide Personen leben gemeldet länger als 1 Jahr in der Wohnung. Es geht einfach nur darum, den laufenden Vertrag in der jetzigen Form zu übernehmen.

 

Ist dies möglich? Kann ich (= Person B) diesen Vertrag nun in der jetzigen bestehenden Form übernehmen inkl. Kündigungsfrist 05/2020? Welche Kosten entstehen hierbei potenziell?

 

In einzelnen Threads ist davon zu lesen, dass in bestimmten Konstellationen (wenn die 12 Monate Bewohnung nicht erfüllt sind?), eine Neubereitstellung inkl. der damit verbundenen Kosten i.H.v. ca. 70€ notwendig wäre - das wäre aber keine Option für mich. Allerdings ist die Thematik für WGs leider undurchsichtig und nicht online nachzuvollziehen m.E.

 

 

Über eine Rückmeldung Fachkundiger wäre ich dankbar!

 

Viele Grüße

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    • 6 years ago

      Auch dir ein freundliches Hallo @Iraa 

       

      Du kannst nur die Rufnummer übernehmen, so du mehr als zwölf Monate dort gemeldet bist.

      Damit beginnt ein neuer Vertrag mit neuen 24 Monaten MVLZ sowie mit Bereitstellungskosten von 70 €.

       

      schöne Grüße

      0

    • 6 years ago

      Iraa

      weil die Formulare auf der Homepage der Telekom keine Auskünfte zu WGs mehr enthalten

      weil die Formulare auf der Homepage der Telekom keine Auskünfte zu WGs mehr enthalten

      Iraa

      weil die Formulare auf der Homepage der Telekom keine Auskünfte zu WGs mehr enthalten


      Komisch, ich suche bei Google und finde sofort als ersten Eintrag den passenden Treffer auf der Telekom Homepage:
      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz

       

      Dort wird explizit von WG geschrieben.

       

      http://www.lmdfdg.com/?q=telekom+festnetz+%C3%BCbernahme

      3

      Answer

      from

      6 years ago

      Hallo zusammen,

       

      vorab ein großes Dankeschön für Eure Rückmeldungen.

       

      @olliMD : Ja das stimmt und das Formular ist mir auch bekannt - wählt man das Formular allerdings aus, ist keine Option für eine WG verfügbar (s. Bildanhang).

       

      Ich habe mir zahlreiche Threads durchgelesen und soweit ich es verstehe, handelt es sich eben um diese spezielle Konstellation, dass wir mehr als 12 Monate in WG gewohnt haben, aber nur Person A Vertragsinhaber formal ist. Nun die Frage, ob die Übernahme des Vertrags möglich ist, eben weil diese 12 Monate "erfüllt" sind. Im Chat erhielten wir die Auskunft, dass "Lebensgemeinschaft und Wohngemeinschaft gleich behandelt wird durch die Telekom". Als wir dieses Formular mit der Option zur Lebensgemeinschaft gewählt hatten, kam nun allerdings die Rückmeldung, dass es sich um eine Rufnummernübernahme handle - ich möchte ja aber den Vertrag übernehmen in seiner jetzigen Form.

      Vertragspartneruebernahme_Optionen.JPG

      Answer

      from

      6 years ago

      Ich glaube Du bist im falschen Formular...

       

      schau mal hier:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/ihr-auftrag-zur-uebernahme-von-rufnummern

      erster Punkt:

      Bitte wählen Sie den Grund der Rufnummernübernahme aus.

      Ich habe den unten angegebenen Anschluss in einer gemeinsamen Wohnung genutzt.

      Answer

      from

      6 years ago

      @Iraa 

       

      Du übernimmst maximal die Rufnummer, weil man dich darüber schon identifiziert, aber nicht den Vertrag!

       

      sG

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