Gelöst

Vertragsübernahme

vor 8 Jahren

Hallo,

 

unser Geschäftsführer hat die Firma verkauft. In seiner Wohnung befindet sich aber noch ein Telefonanschluss, den er privat nutzt und dessen Rufnummer er behalten möchte. Vertragspartner ist die Firma.

 

Kann für diesen Anschluss ein Wechsel des Vertragspartners vorgenommen werden, von der Firma auf die natürliche Person des ehemaligen Geschäftsführers (der Telekom-Anschluss in den Firmenräumen muss natürlich vertraglich unverändert bleiben)?

 

Ich habe das Formular "Auftrag für einen neuen Festnetzanschluss mit Rufnummernübernahme", aber das passt hier eigentlich nicht, weil ja kein neuer Anschluss geschaltet werden soll.

 

Ich habe das Formular "Ihr Auftrag zur Änderung der Vertragspartnerdaten", aber das erfasst diesen Fall auch nicht.

 

Was tun?

 

Viele Grüße,

Oliver

989

4

    • vor 8 Jahren

      Ich grüße Sie, @O.Braun.Berlin, herzlich willkommen in der Business Community.

      Wenn er als Geschäftsführer im Handelsregister aufgeführt ist, können die Rufnummern übernommen werden.
      Das Formular "Ihr Auftrag für einen neuen Festnetz-Anschluss mit Rufnummernübernahme" ist in diesem Fall das Richtige.

      Der ehemalige Geschäftsführer kann zwar die Rufnummern übernehmen, muss aus rechtlichen Gründen aber einen neuen Vertrag abschließen - also einen neuen Anschluss beauftragen.

      Viele Grüße
      Svenja B.

      2

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Das hilft leider nur teilweise. Der frühere Geschäftsführer, in dessen Privatwohnung sich der Anschluss befindet, ist seit zwei Jahren nicht mehr im Handelsregister eingetragen.

       

      Kann er trotzdem die Rufnummer übernehmen?

       

      Müssen wir warten, bis ein Kündigungstermin dieses Anschlusses erreicht ist, dessen Vertragspartner die Firma ist, oder besteht die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis vorher zu beenden?

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Wir benötigen auf jeden Fall einen Nachweis, das einen Bezug zwischen dem alten Kunden und dem künftigen Kunden herstellt. Das Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie im Falle einer Übernahme übrigens nicht abwarten. Dann wird aus Kulanz darauf verzichtet.

      Viele Grüße
      Svenja B.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Wir benötigen auf jeden Fall einen Nachweis, das einen Bezug zwischen dem alten Kunden und dem künftigen Kunden herstellt. Das Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie im Falle einer Übernahme übrigens nicht abwarten. Dann wird aus Kulanz darauf verzichtet.

      Viele Grüße
      Svenja B.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

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