Vier gemietete Geräte nach Brand zerstört

3 years ago

Hallo zusammen,

durch einen Brand in meinem Haus sind vier Geräte (Mediareceiver, 201 und 601Sat, ein Speedport Smart 3 und ein Speedhome Wifi) zerstört  worden und  laut Bescheinigung der Brandbeseitungsfirma nicht mehr funktionstüchtig, diese ist bei der Telekom auch hinterlegt. Wir bitten um  Kulanz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Karl Josef Krekeler

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  • 3 years ago

    Hallo @kajo.krekeler ,

     

    Bei Schäden an den Garäten sollte die private Hatftpflicht-Versicherung einspringen.

    Die Details kannst Du klären, wenn sich hier das @Telekom-hilft-Team meldet.

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    3 years ago

    kajo.krekeler

    @kajo.krekeler Kauf oder Mietgeräte?

    @kajo.krekeler Kauf oder Mietgeräte?

    kajo.krekeler

    @kajo.krekeler Kauf oder Mietgeräte?


    Immer auf den Threadtitel achten 😉

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    3 years ago

    @falk2010 

    falk2010

    Habe mal bei der Allianz vorbeigeschaut, nur bei Haftpflicht "Basis" ist das ausgeschlossen, bei den drei anderen höherwertigen Verträgen drin.

    Habe mal bei der Allianz vorbeigeschaut,  nur bei Haftpflicht "Basis" ist das ausgeschlossen, bei den drei anderen höherwertigen Verträgen drin.
    falk2010
    Habe mal bei der Allianz vorbeigeschaut,  nur bei Haftpflicht "Basis" ist das ausgeschlossen, bei den drei anderen höherwertigen Verträgen drin.

    Das bedeutet aber nur, das man bei einer "Basis" auf dem Schaden als Selbstzahler hängen bleibt. Die Rechtslage der Haftbarhaltung des Mieters in diesem Fall ist davon unbetroffen. Der Mieter muss eben pfleglich mit der gemieteten Sache umgehen. Und eine Zerstörung durch einen Brand, ist nun mal kein pfleglicher Umgang mit der Mietsache.

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    3 years ago

    mboettcher

    Die Haftpflichversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte Dritten zugefügt hat.

    Die Haftpflichversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte Dritten zugefügt hat.
    mboettcher
    Die Haftpflichversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherte Dritten zugefügt hat.

    Es KÖNNTE auch ein Haftpflichtschaden sein.

     

    Adventskranz mit brennenden Kerzen, schuldhaft verursacht dass die Bude abfackelt (aber nicht vorsätzlich) - inklusive der Mietgeräte. Dann zahlt die Privathaftpflich (so eine besteht) der Telekom den ihr entstandenen Schaden.

     

    Viel Spekulation so lange wie der TE nichts über den Hergang berichtet...

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  • 3 years ago

    Hallo  @kajo.krekeler 

    solch ein Schaden sollte doch eigentlich versichert sein, oder liege ich da falsch?

     

    Die Telekom hat vermutlich mit der Brandursache nichts zu tun. Das Eigentum wurde zerstört und muss ersetzt werden. Entweder vom Verursacher oder einer Versicherung.

     

    Gerne melde ich aber das hier schnell dem Team, dass Dir ggfs. schnell Erwatz zur Verfügung gestellt werden kann.

     

    Gruss -LERNI-

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  • 3 years ago

    @kajo.krekeler : hast du keine Hausratversicherung? Die kommt für Beschädigungen am Inventar und allen beweglichen Gegenständen auf. Das können Möbelstücke, Elektrogeräte, aber auch Wertsachen sein.

    Grobe Unterscheidung: für das, was aus der Wohnung/dem Haus herausfällt, wenn man es auf den Kopf dreht, ist die Hausratversicherung zuständig.

    0

  • 3 years ago

    Hallo @kajo.krekeler ,

     

    tut mir wirklich leid für den Brand.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.

    Hat du dieser den Schaden bereits gemeldet?

     

    Beste Grüße 

    Julia U.

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    3 years ago

    Julia U.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.

    Julia U.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.


    Hallo @Julia U. ,

     

    eher nicht. Die telekom muss den Schaden erstmal beziffern (Kaufgeräte, Mietgeräte, Alter etc) -> Betrag x €.

    Und diese Ansprüche kann man dann der Versicherung melden.

    Answer

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    3 years ago

    Julia U.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.

    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.
    Julia U.
    In der Regel ist der richtige Ansprechpartner hier deine Versicherung.

    Aber nur bei Kaufgeräten.

    Unlogged in user

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  • 3 years ago

    Wenn es sich um Mietgeräte handelt, dann ist es ganz klar, dass die Telekom für Ersatz sorgen muss.

    Die Telekom wird u.U. versuchen, sich den Schaden vom Verursacher ersetzen zu lassen.

    Wenn es keinen klaren Verursacher gibt bzw. wenn der Verursacher das weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat, dann bleibt sie vermutlich auf dem Schaden sitzen.

     

    Wenn es sich um Kaufgeräte handelt, dann kann es sein, dass eine Versicherung einspringt, je nachdem ob Du zur Miete oder im Eigentum wohnst ggf. eine andere. Hausrat, Gebäudebrand, ... Und auch abhängig davon wie der Brand ausgelöst wurde.

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    3 years ago

    falk2010

    Ich bleibe dabei: die telekom muss es beziffern und Anspüche an den TE richten

    Ich bleibe dabei: die telekom muss es beziffern und Anspüche an den TE richten
    falk2010
    Ich bleibe dabei: die telekom muss es beziffern und Anspüche an den TE richten

    Und ich bleibe dabei, dass Du da in der Regel falsch liegst.

    Die Telekom kann ggf. Ansprüche an den Verursacher richten. Falls es keinen solchen gibt oder falls der nicht dingfest gemacht werden kann, dann kann die Telekom schauen, wer ihr den Schaden ersetzt.

     

    Der TE muss die Mietsache nur pfleglich behandeln und monatlich die Miete bezahlen. Und bei Mietende die Mietsache zurückgeben. Damit hat er seine Schuldigkeit getan.

     

    Nimm Dir einen Mietwagen, wenn der defekt liegen bleibt oder von Dir unverschuldet in einen Unfall gerät, dann hast Du sogar einen Anspruch gegen das Mietwagenunternehmen.

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    3 years ago

    muc80337_2

    Und ich bleibe dabei, dass Du da in der Regel falsch liegst. Die Telekom kann ggf. Ansprüche an den Verursacher richten.

    Und ich bleibe dabei, dass Du da in der Regel falsch liegst.

    Die Telekom kann ggf. Ansprüche an den Verursacher richten.

    muc80337_2

    Und ich bleibe dabei, dass Du da in der Regel falsch liegst.

    Die Telekom kann ggf. Ansprüche an den Verursacher richten.


    Gut, einigen wir uns in der Mitte:

    Diese Ansprüche muss im ersten Schritt die telekom beziffern.

     

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    3 years ago

    Hallo @kajo.krekeler und moin zusammen,

     

    bin grade dabei mehr Licht ins Dunkel zu bekommen, wie wir das am Besten lösen. Melde mich wieder. Habt alle einen guten Rutsch nach '22.

     

    Greetz

    Stefan D.

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  • 3 years ago

    @kajo.krekeler 

    Bis mich Infos erreicht haben, hat es etwas gedauert. Kann es sein, dass zwischenzeitlich über einen anderen Weg es soweit schon gelöst werden konnte? Zwinkernd

     

    Greetz

    Stefan D.

    0

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