Vier Wochen Festnetz Störung bei unseren Anschluß. Kostenerstattung Ansprüche?

vor 2 Jahren

Guten Abend

Folgendes ist vorgefallen.

Unser Festnetzanschluss war nun ca. vier Wochen nicht erreichbar. Es lag eine Störung vor, dass die Verteilung scheinbar feucht geworden ist und somit Fehler aufgetreten sind. Aufgrund dessen musste scheinbar eine neue Leitung oder Verteilung installiert werden.

Betroffen waren drei bis vier Anschlüsse in diesem Bereich. Leider haben wir das nur über die Nachbarn erfahren.

Bedauerlicherweise sind uns aufgrund dieser Problematik Kosten entstanden, zum einen wegen der nicht Erreichbarkeit und zudem musste eine Mobilfunknummer und ein Mobilfunkgerät angeschafft werden.

 

Bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber der Telekom aufgrund des Festnetzausfalls und wenn ja welcher Art?

Wie sollen wir in diesem Fall vorgehen? Wären über Vorschläge sehr dankbar.

 

 

 

1992

40

  • vor 2 Jahren

    Steht im TKG

    für den 3 und 4 Tag je 5€ und dann je 10€

    Aber auch nur, wenn ab dem Zeitpunkt ab dem ihr die Störung gemeldet habt und wenn keine höhere Gewalt vorliegt.

    2

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Johann81

    Auf Bitte um Rückruf wurde uns vom Telekom Kundenservice gesagt das es keine Störung gab und die nichts finden können.

    Auf Bitte um Rückruf wurde uns vom Telekom Kundenservice gesagt das es keine Störung gab und die nichts finden können.
    Johann81
    Auf Bitte um Rückruf wurde uns vom Telekom Kundenservice gesagt das es keine Störung gab und die nichts finden können.

    Die schauen nicht nach ob beim Kasten soundso im Zeitraum von da bis dann eine Störung vorhanden war - sondern nur ob für Deinen Anschluss eine Störung gemeldet worden war. Und falls keine gemeldet worden war für Deinen Anschluss, dann können die natürlich auch keine Störungsmeldung finden für Deinen Anschluss.

    Und dann bist Du schnell auf dem Weg der Kulanz, die 15 Euro hätte ich einfach genommen.

     

    Man muss sich auch überlegen, dass rein vertraglich der Anschluss insgesamt volle 11 Tage aufs Jahr gerechnet ausfallen darf, ohne dass dies eine Vertragsverletzung durch die Telekom bedeutet. Dass allein aus diesem Grund das Vorhandensein eines Handies mit einer aktiven SIM Sinn macht. Oder denk mal dran Du gehst raus spazieren und stürzt irgendwo so unglücklich, dass Du vom Weg aus nicht zu sehen bist. Dann ist ein (geladenes) Handy Gold wert.

  • vor 2 Jahren

    Hattet Ihr eine Störung gemeldet? Falls ja, dann gibt es eine gesetzliche Regelung was Euch zusteht.

    30

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Stefan

    Wenn die Telekom von der Störung weiß, kann sie sich entscheiden dir eine für sie kostengünstiger Übergangslösung bereit zu stellen, macht sie regelmäßig in Form von Mobilfunkroutern mit einem Datenkontingent.

    Wenn die Telekom von der Störung weiß, kann sie sich entscheiden dir eine für sie kostengünstiger  Übergangslösung bereit zu stellen, macht  sie regelmäßig in Form von Mobilfunkroutern mit einem Datenkontingent.
    Stefan
    Wenn die Telekom von der Störung weiß, kann sie sich entscheiden dir eine für sie kostengünstiger  Übergangslösung bereit zu stellen, macht  sie regelmäßig in Form von Mobilfunkroutern mit einem Datenkontingent.

    Für mich klang es übrigens zwischenzeitlich so, dass der Anschluss rein dem 81-jährigen Herrn zuzurechnen ist - und der hat womöglich einen reinen Telefonanschluss ohne Internetzugang. Für solche Fälle bietet die Telekom meines WIssens keine mobilfunkbasierten Übergangslösungen an in Form eines leihweise überlassenen Endgeräts samt aktiver SIM.

  • vor 2 Jahren

    Guten Abend @Johann81,

     

    es freut mich, dass nun alle Unannehmlichkeiten aus der Welt geschafft werden konnten. Fröhlich

    Ich habe versucht dich zu erreichen, doch leider ist niemand herangegangen.

    Magst du mir sagen, wann ich es nochmal probieren darf?

     

    Liebe Grüße 

    Nico Be. 

     

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Johann81,

     

    ich bedanke mich noch einmal für das freundliche Gespräch heute Abend. Nach Rücksprache mit meinem Kollegen, welcher bereits mit dir gesprochen hat, kann ich dir bedauerlicherweise keine weitere Kulanz gewähren.


    Es wurde bereits eine Erstattung und eine Wiedergutmachung in die Wege geleitet, mehr ist nicht möglich.

     

    Gruß

    Daniela B.

     

     

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