Vormieter belegt die DSL-Leitung

vor 4 Jahren

Moin, 

 

ich habe über die Telekom einen Internetanschluss gebucht und dieser kann nicht bereitgestellt werden, da der Vormieter seinen Anschluss scheinbar nicht umgezogen hat. Dieser war kein Telekomkunde, d.h. sein Provider nutzt nur die Telekomleitung.

 

Kann die Telekom den Vertrag des Vormieters einfach abklemmen und mich drauf schalten? 

 

Oder muss ich ohne Internet leben bis mein Vormieter es geregelt hat?

1351

11

  • vor 4 Jahren

    Da die Telekom für die Nutzung einen Vertrag hat, kann man da nicht einfach abklemmen.

    Manchmal kann aber eine weitere Linie (Doppelader) aufgeschaltet werden, sofern noch Ressourcen da sind.


    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Irgendwas ist faul im Land.

    Bei einem Umzug bin ich verpflichtet mich innernhalb von ca. 14 Tage umzumelden.

    Für mein Auto habe genausolange Zeit.

    Einen Telefonanschluss darf ich aber blockieren, wenn ich keinen Umzug beantrage, obwohl ich dort nicht mehr wohne.

    Da ist der Gesetzgeber gefordert.

     

    Manchmal wird der Anschluss auch 3 Monate (Kündigungsfrist) durch die Telekom blockiert, wenn ich den Umzug nach TKG beantrage und dieser am neuen Wohnort nicht geschaltet werden kann.

     

    @ Ich denke mal, Beitrag ist OT

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    HAMAPA

    Manchmal wird der Anschluss auch 3 Monate (Kündigungsfrist) durch die Telekom blockiert, wenn ich den Umzug nach TKG beantrage

    Manchmal wird der Anschluss auch 3 Monate (Kündigungsfrist) durch die Telekom blockiert, wenn ich den Umzug nach TKG beantrage
    HAMAPA
    Manchmal wird der Anschluss auch 3 Monate (Kündigungsfrist) durch die Telekom blockiert, wenn ich den Umzug nach TKG beantrage

    Das macht nicht nur die Telekom so. Allerdings zählen bei der Telekom die 3 Monate ab Umzugsmeldung, der rote Mitbewerber hat sich ja gerichtlich erstritten dass die erst mit vollzogenem Umzug beginnen.

    Bedeutet im Umkehrschluss, bei frühzeitiger Meldung bei der Telekom ist der Anschluss mit Umzug auch frei, denn die Kündigungsfrist für Wohnungen durch den Mieter beträgt auch 3 Monate.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    HAMAPA

    Da ist der Gesetzgeber gefordert.

    Da ist der Gesetzgeber gefordert.

    HAMAPA

    Da ist der Gesetzgeber gefordert.


    Der hat das "verbrochen".

    "Früher" hatte man keine Chance vorzeitig aus einem DSL Vertrag rauszukommen, "nur" weil man ausgezogen ist.

    Dann hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht im Telekommunikationsgesetz verankert, aber das so stümperhaft gemacht, dass viele Ausziehende und Einziehende darunter leiden.

    Man darf annehmen, dass bei der Formulierung des Gesetzes Unternehmen wie die Telekom maßgeblilch Einfluss hatten.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    bartek1994

    Oder muss ich ohne Internet leben bis mein Vormieter es geregelt hat?

    Oder muss ich ohne Internet leben bis mein Vormieter es geregelt hat?

    bartek1994

    Oder muss ich ohne Internet leben bis mein Vormieter es geregelt hat?


    Falls Du die Kontaktdaten hast: probier ob Du mit dem was hinbekommst.

     

    Andernfalls geh auf den Vermieter zu und berichte von dem Problem - und stelle in Aussicht, dass Du ggf. teuer über Mobilfunk den Internetzugang herstellen musst und man dann über die Verrechnung der zusätzlichen Kosten sprechen müsse.

    6

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Kugic

    Gekappt wird nichts. Darauf freuen sich die Mitbewerber nämlich, da hierfür 250.000 EUR Strafe auf dem Spiel stehen für die Telekom.

    Gekappt wird nichts.

    Darauf freuen sich die Mitbewerber nämlich, da hierfür 250.000 EUR Strafe auf dem Spiel stehen für die Telekom.

    Kugic

    Gekappt wird nichts.

    Darauf freuen sich die Mitbewerber nämlich, da hierfür 250.000 EUR Strafe auf dem Spiel stehen für die Telekom.


    Vor einem amerikanischen Gericht würde das womöglich in die andere Richtung laufen - da würde der sich sperrende Anbieter möglicherweise vor den Kadi geschleppt werden und müsste womöglich 500 Mio Strafe bezahlen. Geradde in Corona-Zeiten könnte man über ein Geschworenengericht den vermutlich auf (versuchte) Körperverletzung verklagen, weil er Home Office verhindert.

     

    Vielleicht aber auch nicht.

     

    Warten wir ab, ob ein Teamie was hinbekommt.

     

    In dichter besiedelten Gegenden findet man in der Regel für die beruflichen Aktivitäten irgendeine vorübergeghende Alternativlösung. Nachbar, Mobilfunk, ...

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Hallo zusammen!

     

    Diese ganze immer wiederkehrende und völlig unerquickliche Diskussion gäbe es erst garnicht, wenn nicht immer wieder übereifrige Mitarbeiter solche Fakten dem Kunden erzählen würden!

    Warum was im Moment bei der Telekom nicht machbar ist, geht den Kunden nichts an!

    Firmeninterna!

    Geht nicht, Punkt

     

    schöne Grüsse 

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Seh ich anders. 

    Aber der Kunde muss die Info richtig bewerten können. Dazu gehören dann die Infos z.b. aus diesem Fred.

     

    Geheimniskrämerei befeuert Verschwörungstheorien.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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