Vormieter blockiert Leitung da Auszug nicht gemeldet - Bauherren Hotline nicht erreichbar
vor 4 Jahren
Guten Abend zusammen,
Ich bin Vermieter eines drei-Parteien Hauses und habe folgendes Problem.
Ein Mieter ist ausgezogen ohne den Anschluss zu kündigen, die neue Mieterin hat nun keinerlei Möglichkeiten selbst einen Anschluss freigeschalten zu bekommen, was gerade in der jetzigen Zeit mehr als unpraktisch ist. Stichwort Homeschooling und Homeoffice.
Bei der Hotline habe ich es schon mehrfach versucht aber nach über einer Stunde Warteschleife ist dann selbst bei mir die Geduld am Ende.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit die Leitung schnellstmöglich freizuschalten?
Liebe Grüße
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vor 4 Jahren
Was haben denn die Jungs und Mädels vom Bauherren Service damit zu tun? Erschließt sich mir nicht.
Willst du das Gebäude abreissen lassen, einen Neubau anmelden oder die Hauszuführung ändern lassen? Du als Eigentümer kannst das NICHTS machen. Hast keine Kundennummer, bist kein Vetragspartner. Thema Datenschutz sagt dir schon etwas, oder?
29
Antwort
von
vor 4 Jahren
Sie sollten Ihre Mietverträge dahingehend anpassen und eine Klausel einfügen, dass die Übergabe der Wohnung nur dann erfolgt ist, wenn der Vormieter nachweisen kann, dass er seinen Umzugsauftrag für den Telefon- und Internetanschluss fristgerecht zum Auszugstermin nicht nur beauftragt hat, sondern die Leitung tatsächlich bei der Übergabe frei ist (Nachweis über die Bereitstellung am neuen Wohnort per Servicetechnikerbericht).
Sie sollten Ihre Mietverträge dahingehend anpassen und eine Klausel einfügen, dass die Übergabe der Wohnung nur dann erfolgt ist, wenn der Vormieter nachweisen kann, dass er seinen Umzugsauftrag für den Telefon- und Internetanschluss fristgerecht zum Auszugstermin nicht nur beauftragt hat, sondern die Leitung tatsächlich bei der Übergabe frei ist (Nachweis über die Bereitstellung am neuen Wohnort per Servicetechnikerbericht).
Schon lustig.
Solange der Vertrag bezahlt wird besteht keine rechtliche Grundlage, weder auf Seiten des Anbieters noch des Vermieters.
Wenn ich will kann ich einen Anschluß auch 10 Jahre lang blockieren, obwohl das Anwesen nicht bewohnt wird - schließlich wird dafür bezahlt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
"Früher" war das ja sogar so, dass man gar kein außerordentliches Kündigungsrecht hatte bei einem Umzug.
Dieses Recht wurde erst durch Änderung des Telekommunikationsgesetzes vor ein paar Jahren eingeräumt.
Aber halt auch nur halbherzig.
Die hätten auch reinschreiben können "außerordentlich kündigen mit Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt des Auszuges, in Verbindung mit einer Abstandszahlung von drei Monatsmieten".
Darüber haben sich damals einige aufgeregt, dass da wieder so ein Murks gemacht wurde im Gesetz. Ich war einer davon.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die hätten auch reinschreiben können "außerordentlich kündigen mit Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt des Auszuges, in Verbindung mit einer Abstandszahlung von drei Monatsmieten".
Ich plädiere schon lange dafür.
Mit solch einer Gesetzesänderung wären Telefon- und Kabelanschlüsse wirklich an die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietwohnungen gebunden, würden bei den Anbietern gleichzeitig zum Bürokratieabbau führen und zusätzliche Kosten einsparen. Offenbar ist das aber nicht gewollt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Guten Morgen,
vielen Dank für die vielen Antworten. Nachdem ich jetzt endlich bei der Hotline durchgekommen bin, hat sich das Problem gelöst.
Die Mieterin meldet der Telekom, dass sie neu eingezogen ist und der blockierten Anschluss freigegeben werden kann, da der Vormieter am TT/MM/JJJJ ausgezogen ist.
Mehr kann ich als Vermieter wohl tatsächlich nicht machen.
Ich wünsche Ihnen allen noch einen schönen Tag.
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vor 4 Jahren
vielen Dank, dass du dich an uns wendest.
So wie es scheint, wurde dein Problem bereits gelöst.
Solltest du erneut ein Anliegen haben, kannst du dich einfach an uns wenden.
Liebe Grüße
Nico Be.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von