Vorzeitige Beendigung des Vertrags aufgrund des Umzugs in eine WG

vor 2 Jahren

Ich bin seit 29.11.21 Kunde der Telekom mit einem DSL Vertrag, am 01.07.22 bin ich dann in eine Wohngemeinschaft umgezogen, in der bereits ein DSL Vertrag bei einem anderen Anbieter besteht.

Ich habe bereits probiert, über ihre Internetseite (https://www.telekom.de/hilfe/kuendigung-festnetz/besonderer-grund/haushaltszusammenfuehrung) zu kündigen. Diese Kündigung wurde mit dem Vermerk abgelehnt, dass die bestehende Rufnummer nicht zu einem Anschluss der Telekom gehört. Bei meiner Internetrecherche bin ich auf das Telekommunikationsgesetz Paragraf 60 gestoßen und möchte bei meiner erneuten Kündigung auch darauf verweisen.

Zitat der Bundesnetzagentur zur Anfrage von Teletarif.de
(https://www.teltarif.de/02-dsl-sonderkuendigung-umzug-in-wg/news/89010.html 12.08.22)

Aus Sicht der Bundesnetzagentur kommt es bei der Verbraucherschutzregelung des Paragrafen 60 Telekommunikationsgesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter "rein theoretisch" seine bisherige Leistung auch am neuen Wohnsitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohnsitz tatsächlich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann. Ist dies der Fall, so ist auf der Grundlage des vom Verbraucher erteilten Umzugsauftrags der Tag der Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am neuen Wohnsitz mit dem Verbraucher ausdrücklich zu vereinbaren. Kann der Anbieter dies nicht, weil er dafür den durch einen anderen Anbieter weiterhin belegten Anschluss benötigt, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.

Die Telekom kann an meinem neuen Wohnort die vertraglich abgeschlossenen Leistungen nicht erbringen, da der Anschluss bereits von einem anderen Anbieter belegt ist. Hiermit kündige ich zum Ende des nächsten Monats.

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    Hallo @radou ,

    Sie sind hier in einem Kunden-helfen-Kunden Forum gelandet. Den Umzug nach TKG müssen Sie telefonisch beauftragen. Wichtig ist, dass Sie explizit nach TKG umziehen wollen. Dann wird geprüft, ob die Telekom am neuen Wohnort die identische Leistung anbieten kann.

     

    Viele Grüße,

     Coole Katze 

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 2 Jahren


    @radou  schrieb:

    Ich bin seit 29.11.21 Kunde der Telekom mit einem DSL Vertrag, am 01.07.22 bin ich dann in eine Wohngemeinschaft umgezogen, in der bereits ein DSL Vertrag bei einem anderen Anbieter besteht.


    Hier ist ein Kunde-zu-Kunde Forum, Du kannst hier keine Kündigung aussprechen, bitte wende Dich an die Hotline und verlange einen Umzug nach TKG .

    Und dann bekommst Du Nachricht von der Telekom, ob das Sonderkündigungsrecht greift.

     

    Das von teltarif zitierte kann ich so nicht nachvollziehen.

    0

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @radou  schrieb:
    Kann der Anbieter dies nicht, weil er dafür den durch einen anderen Anbieter weiterhin belegten Anschluss benötigt,

    Der durch den anderen Anbieter belegte Anschluss wird nicht benötigt, wenn ein zusätzlicher Anschluss eingerichtet werden kann.

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Wird aber vermutlich an der fehlenden Endleitung scheitern... Zwinkernd

     

    Am besten mal telefonsich melden (oder eben hier warten auf einen Teamie ), dann kann das mal genauer geprüft werden. Sind z.b. eh alle Leitungen im Haus eh schon belegt, wird es auf die Sonderkündigung hinauslaufen...

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    @radou  schrieb:

    (https://www.teltarif.de/02-dsl-sonderkuendigung-umzug-in-wg/news/89010.html 12.08.22)

    Aus Sicht der Bundesnetzagentur kommt es bei der Verbraucherschutzregelung des Paragrafen 60 Telekommunikationsgesetz nicht darauf an, ob ein Anbieter "rein theoretisch" seine bisherige Leistung auch am neuen Wohnsitz anbieten kann, sondern darauf, ob er diese am neuen Wohnsitz tatsächlich weiterhin anbieten kann und somit den Vertrag erfüllen kann. Ist dies der Fall, so ist auf der Grundlage des vom Verbraucher erteilten Umzugsauftrags der Tag der Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am neuen Wohnsitz mit dem Verbraucher ausdrücklich zu vereinbaren. Kann der Anbieter dies nicht, weil er dafür den durch einen anderen Anbieter weiterhin belegten Anschluss benötigt, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu kündigen.

    Ist halt quatsch .. weil Teltarif der BNetzA " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ BNetzA /ta-p/4488603#glossar" target="_blank"> BNetzA die falschen Fragen gestellt hat und was weggelassen hat. Einfach die Kommentare lesen.

     

     

    @radou  schrieb:
    Die Telekom kann an meinem neuen Wohnort die vertraglich abgeschlossenen Leistungen nicht erbringen, da der Anschluss bereits von einem anderen Anbieter belegt ist. Hiermit kündige ich zum Ende des nächsten Monats.

    Wie kommst du auf die Idee? 

    Bist du die Telekom oder wie kannst du das sagen?

     

    Wenn die Kapazitäten da sind .. kann dir die Telekom natürlich den Vertrag auch am neuen Standort erfüllen. Gibt es einfach ne 2. Telefondose und fertig ist der Lack. 

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @Mister Burny  schrieb:

    Wenn, Falls, Eventuell oder doch gegegebenfalls und nur wenn es 24° hat, schattig und regnerisch.

    Das sind alles Eventualitäten, die schwer abzuschätzen sind.

    Genau DESWEGEN sehe ich es komplex und muss genau geprüft werden.

     

    Daher habe ich meinem Kunden gestern keine generelle Ablehnung gegeben, sonden einen Umzug gebucht - am Ende muss der Techniker dann entscheiden: kann er den Anschluss bereitstellen oder nicht.


    Ja genau, das sind alles Fälle die nur die Bewohner von Stenkelfeld lösen können, nicht Du, nicht ich. Umzug nach TKG beauftragen und abwarten. Alles andere ist Spekulation, von dir, und von mir. 

     

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @radou  schrieb:
    Die Telekom kann an meinem neuen Wohnort die vertraglich abgeschlossenen Leistungen nicht erbringen, da der Anschluss bereits von einem anderen Anbieter belegt ist.

    Quatsch.

    Es KANN sein, dass das so ist.

    Die Telekom wird Dir mitteilen ob Du mit Deiner Annahme richtig liegst oder nicht - Du brauchst nur telefonisch einen Umzug beauftragen.

     

    @radou 

    Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, dann wäre bei einem Neubau NIE ein DSL Anschluss möglich. Weil es ja noch gar keine TAE -Dose gibt.

    Denk mal nach: so eine kann man installieren. Und so wie eine erste kann man auch eine zweite TAE -Dose installieren.

    Wenn die Telekom allerdings sagt "tut uns leid..." dann hast Du das außerordentliche Kündigungsrecht.

    0

  • Telekom hilft Team

    vor 2 Jahren

    Moin @radou,

     

    erst einmal: herzlich Willkommen in der Telekom-hilft-Community! 😊

     

    Konnten dir die Tipps von @Coole Katze@falk2010@Has , @Mister Burny, @CyberSW, @Gelöschter Nutzer und @muc80337_2 schon weiterhelfen?

    Falls ja, dann markiere den Post doch gerne als Lösung, sodass auch andere Nutzer davon profitieren können😎.

     

    Ansonsten pinge mich gerne an, dann schauen wir uns dein Anliegen noch einmal gemeinsam an und finden sicherlich eine passende Lösung. Nenne mir im selben Schritt dann doch auch gerne ein Zeitfenster, wann ein Anruf für dich gut passt.

     

    Ich freue mich auf deine Rückmeldung!

     

    Liebe Grüße 

    Maren Sc.

    4

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @radou,

     

    ich hab es eben spontan versucht, aber leider nur die Mailbox erreicht. Wann habe ich bessere Chancen dich zu erreichen? 

     

    Prinzipiell ist es so, dass wir hier nun erstmal einen Umzug einstellen müssen. Nur wenn dieser nicht 1:1 möglich ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht. 

     

    Bis bald, 

    Sarah S. 

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