Gelöst

vorzeitige Kündigung des Mietgeräts vor Mindestvertraglaufzeit

vor 3 Jahren

Guten Abend zusammen,

 

leider konnte ich in meinen Vertragsdaten sowie den AGBs bezüglich des Schadensersatzes nichts finden. Die gefundenen Beiträge im Forum waren alle älter als drei Jahre, weshalb ich sicherheitshalber nochmal frage.

 

Ich habe zu Hause einen Speedport Pro, welchen ich vorzeitig kündigen möchte. Der Mindestvertraglaufzeit beträgt 12 Monate und mein Vertrag hat am 07.09.2022 begonnen. In den ersten sechs Monaten muss ich für das Gerät nichts zahlen und erst ab dem 07.03.2023 werden 7,95€ gezahlt.

 

Im Online-Portal steht, dass ich einen Schadensersatz für eine vorzeitige Mietkündigung zahlen muss. Heißt es, dass ich 7,95€ * 6 = 47,70€ und davon die Hälfte, sprich 23,85€, zahlen muss? Die Berechnung habe ich laut den Angaben der anderen Beiträge. Dennoch möchte ich bei der Rechnung sichergehen, könnte jemand mir hierbei behilflich sein?

 

Vielen Dank im Voraus.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Korrekt, die Hälfte der noch anfallenden Miete ist als Schadensersatz zu bezahlen.

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