Gelöst
vorzeitige Kündigung des Mietgeräts vor Mindestvertraglaufzeit
vor 3 Jahren
Guten Abend zusammen,
leider konnte ich in meinen Vertragsdaten sowie den AGBs bezüglich des Schadensersatzes nichts finden. Die gefundenen Beiträge im Forum waren alle älter als drei Jahre, weshalb ich sicherheitshalber nochmal frage.
Ich habe zu Hause einen Speedport Pro, welchen ich vorzeitig kündigen möchte. Der Mindestvertraglaufzeit beträgt 12 Monate und mein Vertrag hat am 07.09.2022 begonnen. In den ersten sechs Monaten muss ich für das Gerät nichts zahlen und erst ab dem 07.03.2023 werden 7,95€ gezahlt.
Im Online-Portal steht, dass ich einen Schadensersatz für eine vorzeitige Mietkündigung zahlen muss. Heißt es, dass ich 7,95€ * 6 = 47,70€ und davon die Hälfte, sprich 23,85€, zahlen muss? Die Berechnung habe ich laut den Angaben der anderen Beiträge. Dennoch möchte ich bei der Rechnung sichergehen, könnte jemand mir hierbei behilflich sein?
Vielen Dank im Voraus.
213
3
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
1161
0
3
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Korrekt, die Hälfte der noch anfallenden Miete ist als Schadensersatz zu bezahlen.
0