Vorzeitige Kündigung meines Vertrags

vor 14 Jahren

Hallo! Wegen aufwändiger Sanierungsarbeiten in meiner bisherigen Wohnung (Hausschwammbefall) musste ich zum 01.03.2011 umziehen. In der neuen Wohnung bestand bereits ein Telefon- / DSL-Anschluss. Daher bin ich Ende Januar in den Telekom-Shop meines Vertrauens in Kiel gegangen, um meinen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Der Mitarbeiter dort sagte mir zu, dass dies zwar kein Sonderkündigungsgrund, aber auch kein Problem sei und für mich kostenfrei erledigt würde. Daraufhin kündigte ich meinen Vertrag schriftlich zum 01.03.2011 und legte eine Bestätigung über den bestehenden Anschluss in der neuen Wohnung bei.

Nach einer Woche erhielt ich ein maschinell erstelltes Schreiben, welches mich nach den Gründen für die Kündigung fragte- obwohl ich diese im Telekomshop erläutert und zusätzlich schriftlich eingereicht hatte. Ich ging also wieder in den Laden, wo der selbe Mitarbeiter in meinem Beisein mein Anliegen erneut telefonisch in Auftrag gab.
Nichts passierte.
Nach 14 Tagen bin ich erneut in den Shop gegangen. Da der Mitarbeiter, der bisher meinen Auftrag bearbeitet hatte, nicht da war, schilderte ich den Fall einem anderen Angestellten. Dieser erklärte mir, dass eine vorzeitige Kündigung nur gegen Zahlung einer Ablösesumme möglich sei. Verärgert über diese Änderung wandte ich mich sicherheitshalber noch telefonisch an die Kundenhotline. Dort wurde mir das mit der Ablösesumme bestätigt. Als gängige Praxis wurden 50% der noch zu zahlenden Beiträge bis zum Vertragsende genannt.
Ich solle eine email an info@telekom.de schreiben, die Mitarbeiter dort würden mir das weitere Vorgehen erläutern.
Als Antwort erhielt ich eine email, welche nicht auf meine Fragen und Angaben einging. Einzige Aussage: Umzug sei kein Sonderkündigungsgrund...
Dies war mir ja von Anfang an bekannt!
Also rief ich wieder mal bei der Kundenhotline an. Diese verwiesen mich an die Service-Hotline (0800-3301000). Auch hier bekam ich die Aussage, eine vorzeitige Kündigung sei gar nicht möglich.
Seit Ende Januar habe ich also 3 unterschiedliche Aussagen erhalten: vorzeitige Kündigung ist kostenfrei möglich, gegen Zahlung einer Ablösesumme möglich, gar nicht möglich.
Für mich ist dieses Vorgehen der Telekom, welche sich immer als kundenfreundlich darstellt, einfach unmöglich!
In zahlreichen Interneteinträgen kann man lesen, dass die Möglichkeit der Kündigung davon abhängt, an welchen Mitarbeiter man gerät und wie dieser gerade gelaunt ist...
Meine Laune ist derzeit auf einem Tiefststand angelangt.
Ich hoffe, dass sich noch eine Möglichkeit finden lässt, aus dem Vertrag heraus zu kommen.

28964

12

  • 2 Sterne Mitgestalter

    vor 14 Jahren

    Hallo Lars,

    in fogenden "Fällen" ist es möglich den Vertrag vorzeitig zu beenden:
    1. Umzug ins Ausland(mit Zahlung einer Ablösesumme) - Liegt hier aber nicht vor.
    2. Umzug zu einem bestehenden gleichwertigen mit LaufzeitAnschluss der Telekom.

    Das ist ja hier der Fall. Du musst einfach nur eine Kündigung schreiben wo das drin steht. Das hast du ja bereits getan. Dann wird noch eine Ummeldebescheinigung benötigt das du deinen Wohnsitz geändert hast, bekommst du im Einwohnermeldeamt. Wenn ein Mietvertrag vorlilegt, würde ich dir raten diesen auch als Kopie mitschicken.

    Das kannst du per FAX an die 0800 330 1009 faxen oder per Post an Deutsche Telekom GmbH, Landgabenweg 151 in 53227 Bonn schicken.

    Wenn das alles gemacht ist kannst du ohne Ablösesumme den Vertrag vorzeitig kündigen.

    Ich hoffe ich konnte dir damit etwas weiterhelfen.

    7

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Danke @Nico Be.  habe ich, denn solche Postings verhelfen dazu🍷

  • Starter*in

    vor 14 Jahren

    als ob das was bringen würde,ich hab meinen vertrag frist gemäss gekündigt habe auch eine kündigungsbestätigung ohne datum natürlich und jetzt heist es es gibt keine kündigung und mein vertrag wurde um ein jahr verlängert ohne mich zu benachrichtigen. (...)

    ---
    Anmerkung Telekom Team:
    (...) Wortwahl editiert. Bitte denken Sie an die Netikette und die Forenregeln. Vielen Dank.

    Hinweis:
    In diesem Thread geht es um das Thema Umzug und Zusammenzug zu einem bestehenden Telekom-Anschluss. Bitte Thread-Thema beachten. Vielen Dank

    0

  • Starter*in

    vor 14 Jahren

    Hi,


    Wegen aufwändiger Sanierungsarbeiten in meiner bisherigen Wohnung (Hausschwammbefall) musste ich zum 01.03.2011 umziehen. In der neuen Wohnung bestand bereits ein Telefon- / DSL-Anschluss.

    Also, ich kenne das so und zwar aus eigener Erfahrung.

    Umzug wird nie als Grund anerkannt, außer ins Ausland. Im Inland gibt es offenbar auch keinerlei Kulanz bei Umzug. Es wird argumentiert, dass Du einen Vertrag eingegangen bist und der sei einzuhalten. Muss man sich halt vorher überlegen.

    Es werden ja nicht mal Zusammenzüge von Personen akzeptiert und ein Vertrag aus Kulanz beendet, wo Heirat der Grund ist und wo beide in ihren alten Wohnungen Verträge haben.

    Wem gehört denn der Vertrag in der neuen Wohnung? Der kann doch sicher nicht Dir gehören, oder?

    Und Du kannst doch unmöglich von der Telekom erwarten, dass das Unternehmen jetzt auf seine Einnahmen von Dir verzichten soll, nur weil du Schwamm in den Wänden Deiner Wohnung hast und Du jetzt über den Vertrag eines anderen ins Internet und telefonieren möchtest, oder?

    Ist schon ein Drama mit den langen Laufzeiten und vor allem auch mit den automatischen Verlängerungen.

    Die gesamte Vertragsgestaltung, was den Ablauf betrifft, ist voll zum Nachteil der Kunden gestaltet, nicht nur bei der Telekom. (td)

    Da zählt ausschließlich das Überleben und der Profit der Unternehmen, so kundenfreundlich sie sich geben mögen. (td)

    0

  • Starter*in

    vor 14 Jahren

    Danke schon mal für eure Antworten. Bin inzwischen umgezogen und die Kisten sind so gut wie ausgepackt. Der Ärger ist nach wie vor der selbe.
    Der Anschluss in der neuen Wohnung ist nicht von der Telekom, sondern über Kabel. Das will die Vermieterin so, für alle ihre Wohnungen. Ich kann also meinen Vertrag nicht mitnehmen.
    Trotzdem lässt mich die Telekom nicht raus. Was mich so ärgert, ist, dass der erste Mitarbeiter mir die Kündigung zusicherte, der zweite dann was von Ablösesumme sagte, die Kundenhotline das auch bestätigte (50% der Restlaufzeit sei Usus) und jetzt heißt es, nix da, zahlen bis zum bitteren Ende. Für eine Leistung, die ich nicht in Anspruch nehmen kann. Mein alter Anschluss sollte inzwischen gesperrt sein, ist er aber immer noch nicht.
    Ich bin damals bei der Telekom geblieben, weil ich dachte: Kundencenter vor Ort, kostenlose Hotline, das ist mir der deutlich teurere Tarif dann wert. Wenn ich jetzt sehe, dass eine Freundin in ähnlicher Lage bei der Versatel einfach rauskam, bin ich nur noch sauer. Werde jedenfalls nie wieder Kunde der Telekom und die auch im Bekannten- und Kollegenkreis nicht weiterempfehlen. Wie ist das eigentlich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz? Ist das schon durch? Die Damen und Herren scheinen ja begriffen zu haben, dass man seinen Umzug nicht danach planen kann,wie lange der DSL-Vertrag noch läuft....

    0

  • Starter*in

    vor 14 Jahren

    Hallo,

    Wie ist das eigentlich mit dem neuen Telekommunikationsgesetz? Ist das schon durch? Die Damen und Herren scheinen ja begriffen zu haben, dass man seinen Umzug nicht danach planen kann,wie lange der DSL-Vertrag noch läuft....

    Ich kenne das gar nicht. Wo hast du das her?

    Keine Firma, außer die Telekom, käme vermutlich auf die Idee, zu behaupten, dass wenn man mit seinem Telefonanschluss umzieht und den gleichen Vertragsumfang beibehält (Bezeichnung), dass damit eine NEUE Mindest-Vertragslaufzeit beginnt. Das ist ganz eindeutig eine Fortsetzung des alten Vertrages nur eben an einem anderen Ort.
    Sollen sie doch einfach für den Umzug eine Gebühr nehmen und gut ist es.

    Bei Stromanbietern hat man auch Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, bei einem länger, beim anderen kürzer.
    Aber mir ist nicht ein einziger Fall bekannt, wo man nicht auch bei Umzug gleichzeitig den Vertrag beenden könnte, ohne finanziell zuzahlen zu müssen. Man wird weder dazu gezwungen, am neuen Wohnort den Vertrag fortzusetzen, noch bekommt man bei Weiterbestehen des Vertrages einen Neubeginn der Mindestvertragslaufzeit aufgezwungen.

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