Gelöst

Vorzeitige Kündigung – neuer Anschluss in neuer Wohnung bereits vorhanden

vor 6 Stunden

Hallo

ich habe im März 2025 einen Festnetz-Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen (Kundennummer: ***). Da ich nun in eine neue Wohnung umziehe, bitte ich um die Prüfung einer vorzeitigen Vertragsauflösung.

​Bei der neuen Wohnung handelt es sich um eine möblierte Wohnung, in der ein Internetanschluss bereits als Teil der Ausstattung vorhanden ist. Da der Anschluss bereits in der Pauschalmiete enthalten ist und die Wohnung über eine fertige Infrastruktur verfügt, habe ich dort keinen Bedarf für einen zweiten, zusätzlichen Anschluss.

​Mir ist bekannt, dass die Telekom an der neuen Adresse technisch verfügbar wäre. Da ich die Leistung dort jedoch aufgrund der vorhandenen Ausstattung nicht nutzen werde, bitte ich Sie aus Kulanz um eine vorzeitige Kündigung des Vertrages.

​Ich wäre bereit, eine angemessene Einmalzahlung zu leisten, um den Vertrag einvernehmlich zu beenden, da eine doppelte Zahlung der Grundgebühren über die restliche Laufzeit eine große finanzielle Belastung für mich darstellt.

​Über eine Rückmeldung zu einer möglichen Lösung würde ich mich sehr freuen.

​Mit freundlichen Grüßen,

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Waage1969 am 04.05.2026 13:38 eskaliert.

Letzte Aktivität

vor 5 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Stunden

      Youngju Oh

      Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.

      Hallo

      ich habe im März 2025 einen neuen Festnetz-Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Nun plane ich, in eine neue Wohnung umzuziehen, in der bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, den ich nicht kündigen kann.

      Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.

      Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Youngju Oh

      Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.

      Buche einen Umzug nach TKG , wenn die Telekom am neuen Standort nicht 1zu1 den selben Anschluss schalten kann hast du ein Sonderkündigungsrecht.

      Wenn sie schalten kann dann musst du halt auch deine Vertragspflicht weiter erfüllen

      0

    • vor 6 Stunden

      Du kannst nur einen Umzug unter Beibehaltung des Vertrages (nach TKG ) beauftragen. Kann die Telekom an der neuen Adresse den Anschluss nicht 1:1  schalten, hast du das Recht auf außerordentliche Kündigung mit einem Monat Frist. Haushaltszusammenführung geht auch nicht, da anderer Anbieter.

      Nur so kannst du da herauskommen.

      0

    • vor 6 Stunden

      Youngju Oh

      Internetanschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist,

      Hallo

      ich habe im März 2025 einen neuen Festnetz-Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Nun plane ich, in eine neue Wohnung umzuziehen, in der bereits ein Internetanschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, den ich nicht kündigen kann.

      Da ich den Telekom-Anschluss in der neuen Wohnung nicht nutzen werde und somit doppelte Kosten entstehen, bitte ich Sie zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung oder eine kulanzweise Lösung möglich ist.

      Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Youngju Oh

      Internetanschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist,

      dann versuche einen UMZUG deines jetzigen.

      wenn das die telekom nicht kann -so wie der Vertrag grad ist. -zb. weil dort keine Glasfaser? oder kein Port frei ist oder nicht deine bisherige Leistung verfügbar

      dann hast du ein Sonderkündigungsrecht für die alte.

      Was hast du denn -Glasfaser-DSL - wieviel ??

      @Youngju Oh 

      profil gefüllt ? Kundennr Telefonnr und Zeiten und kenne IBAN -letzte 6 Stellen zur Identifizierung bei Anruf Teamie

      0

    • vor 5 Stunden

      Bei Zusammenzug mit zwei Telekom Verträgen kann, soweit meine Info, der preiswertere gekündigt werden. Aber das Thema mit der Bereitstellung, die nicht möglich ist, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Meist ist ja in der Wohnung auch nur eine Leitung vorhanden.

      Gruß

      fischi

      0

      1

      von

      vor 5 Stunden

      fischbraet

      Bei Zusammenzug mit zwei Telekom Verträgen kann, soweit meine Info, der preiswertere gekündigt werden

      Bei Zusammenzug mit zwei Telekom Verträgen kann, soweit meine Info, der preiswertere gekündigt werden. Aber das Thema mit der Bereitstellung, die nicht möglich ist, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Meist ist ja in der Wohnung auch nur eine Leitung vorhanden.

      Gruß

      fischi

      fischbraet

      Bei Zusammenzug mit zwei Telekom Verträgen kann, soweit meine Info, der preiswertere gekündigt werden

      @fischbraet 

      Ist hier aber nicht der Fall, dort ist ein anderer Anbieter.

      Leider hat @Youngju Oh  seinen Beitrag überarbeitet und dieses extrem wichtige Detail "rausgelöscht"

      fischbraet

      Meist ist ja in der Wohnung auch nur eine Leitung vorhanden.

      Bei Zusammenzug mit zwei Telekom Verträgen kann, soweit meine Info, der preiswertere gekündigt werden. Aber das Thema mit der Bereitstellung, die nicht möglich ist, ist natürlich auch eine Möglichkeit. Meist ist ja in der Wohnung auch nur eine Leitung vorhanden.

      Gruß

      fischi

      fischbraet

      Meist ist ja in der Wohnung auch nur eine Leitung vorhanden.

      Oftmals gehen 2 CuDa in eine Wohnnung, hier in dem Fall wäre die Leitung vermutlich frei da der andere Anbieter ja Glasfaser liefert

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      @Youngju Oh 

      Bitte hör doch auf wiederholt deinen Beitrag zu überarbeiten, es ändert sich nix an der Situation.

      Weiterhin hab ich deine Kundennummer gelöscht, die muss hier nicht öffentlich stehen.

      4

      von

      vor 5 Stunden

      Ach @Laurin  

      leider wieder einer deiner Beiträge die völlig unsinnig sind, beschäftigst du dich überhaupt mit der Materie?

      Nein, man muss nicht Wohnungsinhaber sein um einen Anschluss zu bestellen.

      Um konkret mal zu sein:

      Laurin

      Vielleicht sehe ich das ganz falsch aber..

      Vielleicht sehe ich das ganz falsch aber..

      So wie ich das sehe liegt das Problem auch noch ganz anders. 

      So wie ich aus seinen Beitrag raus lese wohnt er dort zu Untermiete. 

      (Möblierte Wohnung)

      Er ist also nicht der Wohnungsinhaber. 

      Das müsste er aber sein damit er Rechtlich einen Telekom Anschluss überhaupt dort buchen darf. 

      Und wenn er einen Umzug beauftragt wäre das dann ja quasi eine Buchung zu der er nicht berechtigt wäre als Untermieter.

      Deswegen sein Versuch vorher aus dem Vertrag zu kommen ohne Umzug. 

      War die Standardlösung Umzug wäre in diesem Fall nicht möglich.

      Laurin

      Vielleicht sehe ich das ganz falsch aber..

      Ja, das siehst du völlig falsch

      von

      vor 5 Stunden

      Laurin

      Das müsste er aber sein damit er Rechtlich einen Telekom Anschluss überhaupt dort buchen darf. 

      Vielleicht sehe ich das ganz falsch aber..

      So wie ich das sehe liegt das Problem auch noch ganz anders. 

      So wie ich aus seinen Beitrag raus lese wohnt er dort zu Untermiete. 

      (Möblierte Wohnung)

      Er ist also nicht der Wohnungsinhaber. 

      Das müsste er aber sein damit er Rechtlich einen Telekom Anschluss überhaupt dort buchen darf. 

      Und wenn er einen Umzug beauftragt wäre das dann ja quasi eine Buchung zu der er nicht berechtigt wäre als Untermieter.

      Deswegen sein Versuch vorher aus dem Vertrag zu kommen ohne Umzug. 

      War die Standardlösung Umzug wäre in diesem Fall nicht möglich.

      Laurin

      Das müsste er aber sein damit er Rechtlich einen Telekom Anschluss überhaupt dort buchen darf. 

      Nein!

      von

      vor 5 Stunden

      Laurin

      Untermiete. 

      (Möblierte Wohnung)

      Vielleicht sehe ich das ganz falsch aber..

      So wie ich das sehe liegt das Problem auch noch ganz anders. 

      So wie ich aus seinen Beitrag raus lese wohnt er dort zu Untermiete. 

      (Möblierte Wohnung)

      Er ist also nicht der Wohnungsinhaber. 

      Das müsste er aber sein damit er Rechtlich einen Telekom Anschluss überhaupt dort buchen darf. 

      Und wenn er einen Umzug beauftragt wäre das dann ja quasi eine Buchung zu der er nicht berechtigt wäre als Untermieter.

      Deswegen sein Versuch vorher aus dem Vertrag zu kommen ohne Umzug. 

      Weil die Standardlösung Umzug wäre in diesem Fall nicht möglich.

      Laurin

      Untermiete. 

      (Möblierte Wohnung)

      Never.

      Untermiete <> möblierte Wohnung.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Hallo @Youngju Oh,

       

      beauftrage einen Umzug nach TKG .

      Wenn wir den Anschluss am neuen Standort nicht 1 zu 1 zur Verfügung stellen können, hast du ein Sonderkündigungsrecht.

       

       

      Grüße Detlev

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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