Gelöst

Was hat es mit dem Schadensersatz auf sich, wenn ich ein Gerät zurücksende, aber der Vertrag ist noch nicht abgelaufen?

vor 2 Jahren

Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.

Ich möchte das Gerät mit weiteren Zusatzgeräten zurückschicken.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Das ist richtig, wenn vor Ablauf der Mindestmietzeit ein Gerät zurückgegeben und der Mietvertrag dadurch aufgelöst wird ist ein Schadensersatz in der Höhe von 50% der Restmiete zu entrichten.

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