Gelöst
Was hat es mit dem Schadensersatz auf sich, wenn ich ein Gerät zurücksende, aber der Vertrag ist noch nicht abgelaufen?
vor einem Jahr
Ich wechsle zu einem anderen Anbieter, und soll jetzt Schadensersatz zahlen für ein Gerät , wo der Vertrag noch nicht kündbar ist.
Ich möchte das Gerät mit weiteren Zusatzgeräten zurückschicken.
413
0
7
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
vor 5 Jahren
375
0
3
221
0
2
396
0
1
Gelöst
301
0
3
Gelöst
578
0
4
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Das ist richtig, wenn vor Ablauf der Mindestmietzeit ein Gerät zurückgegeben und der Mietvertrag dadurch aufgelöst wird ist ein Schadensersatz in der Höhe von 50% der Restmiete zu entrichten.
0