Wechsel zur Telekom: Eigene Hardware & Signalwerte
5 years ago
Hallo zusammen, guten Morgen!
Ich bin aktuell noch Kunde bei einem Kabelinternetanbieter, möchte aber innerhalb der nächsten 14 Tage idealerweise zur Telekom wechseln, in einen an meiner Adresse verfügbaren DSL-Tarif. (Der schnellstmögliche Telekom DSL-Tarif an meiner Anschrift ist der 250Mbit-Anschluss)
Ich nutze aktuell meine eigene Hardware. Und möchte das gern auch bei der Telekom beibehalten. Nun wird mir im Telekom-Online-Bestellformular angezeigt, dass bei Anklicken der Auswahl "Eigene Hardware" telekomseits keine Hardware mitgeliefert würde.
Frage: Wie würde da in Zukunft der technische Support für die Leitung funktionieren, wenn ich eigene Hardware nutze und die Telekom keine eigene mitschickt? Insbesondere, falls die Pegel- und Signalwerte von der Norm abweichen sollten. Ich frage deshalb, da mein aktueller Anbieter die Signalwerte lediglich dann auslesen kann, wenn seine eigene Hardware am Anschluss hängt.
Vielen Dank!
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holzher24
5 years ago
@panicradio
Auch guten Morgen.
Der Zuständigkeitsbereich der Telekom geht bis zur TAE - Anschlussdose, bei Messungen oder Prüfungen sieht sie auch den Router bzw. das Modem. Verrate uns doch mal, welche Hardware Du genau meinst. Ein Kabelmodem welches über eine Koaxleiung mit der Miltimediadose verbunden ist kannst Du ohnehin nicht mehr beutzen.
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panicradio
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holzher24
5 years ago
Das sollte natürlich kein Affront sein. Gesunder Menschenverstand und Rechtsverstand schließen sich nur nicht immer aus. Vom Rechtsverständnis her würde ich mich fragen, ob denn der Anbieter rechtlich erst mit Bekanntgabe einer Kündigungsfrist darüber im Bewusstsein sein kann, dass ein Kunde seit drei Monaten eine Störung reklamiert und diese behoben haben möchte, die ja zu einer fristlosen Kündigung führen kann wenn sie nicht behoben wird. Ich verstehe, was du meinst: dass es formal einer Frist bedarf, bevor man. Wenn man diese vor drei Monaten nicht gesetzt hat, im Wohlwollen, fände ich es heftig an der Beseitigungspflicht des Anbieters vorbei, wenn der Kunde jetzt nochmal eine Frist ausharren muss. Denn die formale Frist soll dem Anbieter ja ermöglichen, den Mangel zu beseitigen. Die ist ja nicht nur Deko. Mein Anbieter hatte nun drei Monate Zeit. Ohne Frist.
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muc80337_2
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holzher24
5 years ago
@panicradio
Du musst halt "knallhart" gleich ziemlich zu Beginn eine Frist setzen.
Ich war mal vertretungsweise vor Gericht in einer Mietangelegenheit.
Der Mieter hatte schon mehrere Monate nicht mehr die Miete bezahlt.
Meine Eltern waren gutherzig und haben sich immer wieder vertrösten lassen.
Nachdem aber ein paar Tausender aufgelaufen waren und sich keine Änderung andeutete strengten sie eine Räumungsklage an.
Und nun kommt der Clou:
Der Richter meinte, dass er die Kosten des Verfahrens voraussichtlich meinen Eltern auferlegen müsste. Soweit ich mich da noch richtig erinnere ging es sinngemäß darum, dass sie ja auch für den höheren Streitwert verantwortlich waren weil sie nicht gleich die Kündigung ausgesprochen hatten.
Doppelt gelackmeiert.
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panicradio
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holzher24
5 years ago
@muc80337_2
Das ist natürlich eine herbe Geschichte. Ich hoffe für deine Eltern, dass sie das irgendwann schnell wegstecken konnten.
Ich habe in meiner jetzigen Tätigkeit viel mit Urteilen zu tun - und werde in Zukunft noch häufiger mit ihnen zu tun haben. Gelernt habe ich, dass Richter in ihrer Unabhängigkeit eben auch unabhängige Urteile fällen und diese nicht immer, wie oft bewiesen, der Prüfung anderer, höherer Gerichte standhalten. Unglücklicherweise ist das arbeitende Rechtssystem, obwohl es allein auf Rechtsstaatlichkeit beruht, ein Wirtschaftszweig. Ein Gerichtsverfahren, in dem es um die Wahrung rechtsstaatlicher Gesetze geht, sollte meiner Meinung nach für niemanden Geld kosten. Genau deshalb nämlich gibt es zu viel zu vielen Sachverhalten noch immer keine Rechtssprechung. Weil es jemanden braucht, der sich sein Recht leisten lässt.
Bevor es aber zu weit Off Topic geht: du hast natürlich Recht. Verbraucher sollten ihre Forderungen viel öfter genauso unmissverständlich formulieren, wie es Unternehmen oder Behörden ohnehin tun. Ich bin jedenfalls gespannt, ob sich das Beschwerdemanagement meines Anbieters tatsächlich traut mir gegenüber auszusprechen, dass es an einer klar formulierten Frist zur Behebung des Mangels fehlte, um den Mangel von vor drei Monaten zu beheben.
Anyway - ich danke euch allen für eure tollen Antworten und Hilfe! 🙂
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holzher24
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panicradio