Wie erhalte ich Auskunft über die IP-Adresse meiner Kennung zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitraum der Vergangenheit?

vor 15 Stunden

Als Anschlussinhaber möchte ich eine beweiskräftige Auskunft über die IP-Adresse meiner Kennung/en zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitraum der Vergangenheit erhalten. In welcher Abteilung / Bei wem kann ich diese Anfrage stellen?  Wie lange maximal kann das rückwirkend erfragt werden?

Meine Angaben wären: 

  • Anschlusskennung bzw. T-Online-Nummer
  • Zeitpunkt der Vergangenheit

Die erwartete Antwort meines Netzbetreibers Telekom sähe so aus:

Im Zeitraum von bis (das Intervall um den Zeitpunkt herum) war ihrem Anschluss / ihrer Anschlusskennung / T-Online-Nummer folgende öffentlich zugängliche IP-Adresse w.x.y.z zugeteilt.

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0

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    • vor 15 Stunden

      Ich denke, da hast Du keine Chance.

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      3

      von

      vor 15 Stunden

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      Ich denke, da hast Du keine Chance.

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      Das macht die Smart 4 Familie auch, auch in den System-Meldungen sollte es protokolliert sein. Aber ob beweiskräftig, bezweifele ich.

      Gruß Ulrich

      von

      vor 9 Stunden

      UlrichZ

      Das macht die Smart 4 Familie auch

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      Ich denke, da hast Du keine Chance.

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      muc80337_2

      Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.

      Das macht die Smart 4 Familie auch, auch in den System-Meldungen sollte es protokolliert sein. Aber ob beweiskräftig, bezweifele ich.

      Gruß Ulrich

      UlrichZ

      Das macht die Smart 4 Familie auch

      Die Fritzbox macht das nur, wenn man das so eingerichtet hat - muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten (oder ist das per default hinterlegt)?

      0

      von

      vor 9 Stunden

      muc80337_2

      muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten

      UlrichZ

      Das macht die Smart 4 Familie auch

      Das macht die Smart 4 Familie auch, auch in den System-Meldungen sollte es protokolliert sein. Aber ob beweiskräftig, bezweifele ich. Gruß Ulrich
      UlrichZ

      Das macht die Smart 4 Familie auch

      Die Fritzbox macht das nur, wenn man das so eingerichtet hat - muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten (oder ist das per default hinterlegt)?

      muc80337_2

      muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten

      Die Benachrichtigungen müssen eingerichtet werden. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 15 Stunden

      Eigentlich darf die Telekom die IP gar nicht länger als notwendig (z. B. für Abrechnungen) speichern.

      https://www.telekom.de/ueber-das-unternehmen/datenschutz/datentransparenz

      5

      von

      vor 14 Stunden

      fdi

      Was ich aber ausdrücken wollte, ich halte die 7 Tage schon für eine Grauzone, wenn ich § 9 TDDDG: Verarbeitung von Verkehrsdaten richtig verstehe.

      Es gibt ja auch das Quick-Freeze nach richterlicher Anordnung.

      Was ich aber ausdrücken wollte, ich halte die 7 Tage schon für eine Grauzone, wenn ich § 9 TDDDG: Verarbeitung von Verkehrsdaten richtig verstehe.

      fdi

      Was ich aber ausdrücken wollte, ich halte die 7 Tage schon für eine Grauzone, wenn ich § 9 TDDDG: Verarbeitung von Verkehrsdaten richtig verstehe.

      Das ist alles deutlich komplexer und man darf nicht immer nur einzelne Regeln betrachten. Je nach Zweck greifen unterschiedliche Regelungen und damit verschiedene Berechtigungskonzepte. Während Verkehrsdaten, die zur Abrechnung notwendig sind, in der Regel nach der Abrechnung gelöscht werden müssen (wenn nicht zur Abrechnung nötig gar nicht erst gespeichert werden dürfen), dürfen diese Daten zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes sehr wohl gespeichert und verarbeitet werden. Allerdings ist der zugriffsberechtigte Personenkreis eng definiert und es müssen für jeden Zugriff eine "Störungsmeldung" vorliegen. Denn Zugriffe auf diese technischen Daten waren damals Bestandteil vom Telekomgate 2005.

      von

      vor 4 Stunden

      @olliMD 

      Das ist übrigens ohnehin etwas, was mich wundert. Zu Abrechnungszwecken wird die vergebene IP-Adresse m.E. von vorneherein nicht benötigt. Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll. Außer um Interessen Dritter gerecht zu werden (den Rechteinhabern bzw. Abmahnanwälten).

      0

      von

      vor 2 Stunden

      muc80337_2

      Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll.

      @olliMD 

      Das ist übrigens ohnehin etwas, was mich wundert. Zu Abrechnungszwecken wird die vergebene IP-Adresse m.E. von vorneherein nicht benötigt. Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll. Außer um Interessen Dritter gerecht zu werden (den Rechteinhabern bzw. Abmahnanwälten).

      muc80337_2

      Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll.

      Dann hast Du noch nichts mit diesen Themen zu tun gehabt. Bei mindestens einem Fall war ich froh, dass wir hinterher schauen konnten, was genau im Netz passiert war. Sonst hätten wir für den temporären Fehler einen unverhältnismäßig großen Meßaufwand betreiben müssen, um dann trotzdem die gesamten Daten zu haben.

      Und es geht, wenn ich von Netzen rede, nicht nur um, sorry für die Einschätzung, das „popelige“ Zugangsnetz für (Privatkunden-) Anschlüsse, da geht es auch um das Verteil- und Transportnetz, die Interconnection und Transitverkehre. Um zu sehen, nachvollziehen zu können, was in deinem Netz passiert, brauchst Du die Daten. Allerdings nicht für immer und ewig. Schon aus Gründen der Praktikabilität gibt es auch für diese Daten Löschfristen. Und die Zweckgebundenheit hat sehr enge Grenzen, die auch kein Richter aushebeln kann.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 14 Stunden

      Hallo @Ldwg2002,

      vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Du kannst in den Systemmeldungen des Routers schauen. Eine anderweitige Auskunft unserseits erfolgt nicht.

       

      Viele Grüße,

      Damra S.

      0

    • vor 9 Stunden

      @Ldwg2002 

      Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Hast Du Post von einem Abmahnanwalt bekommen und willst überprüfen, ob das überhaupt sein kann, ob die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt Deine war?

      Das kommt meines Wissens durchaus gelegentlich vor, dass da einer anderen (falschen) Person vom Abmahnanwalt ein Problem ans Bein gebunden wird.

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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