Wie erhalte ich Auskunft über die IP-Adresse meiner Kennung zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitraum der Vergangenheit?
vor 23 Stunden
Als Anschlussinhaber möchte ich eine beweiskräftige Auskunft über die IP-Adresse meiner Kennung/en zu einem bestimmten Zeitpunkt / Zeitraum der Vergangenheit erhalten. In welcher Abteilung / Bei wem kann ich diese Anfrage stellen? Wie lange maximal kann das rückwirkend erfragt werden?
Meine Angaben wären:
- Anschlusskennung bzw. T-Online-Nummer
- Zeitpunkt der Vergangenheit
Die erwartete Antwort meines Netzbetreibers Telekom sähe so aus:
Im Zeitraum von bis (das Intervall um den Zeitpunkt herum) war ihrem Anschluss / ihrer Anschlusskennung / T-Online-Nummer folgende öffentlich zugängliche IP-Adresse w.x.y.z zugeteilt.
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vor 23 Stunden
Ich denke, da hast Du keine Chance.
Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.
3
von
vor 23 Stunden
Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.
Ich denke, da hast Du keine Chance.
Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.
Das macht die Smart 4 Familie auch, auch in den System-Meldungen sollte es protokolliert sein. Aber ob beweiskräftig, bezweifele ich.
Gruß Ulrich
von
vor 16 Stunden
Das macht die Smart 4 Familie auch
Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.
Ich denke, da hast Du keine Chance.
Meine Fritzbox schickt mir eine E-Mail wenn sich die netzseitige IP-Adresse geändert hat, beweiskräftig ist das aber auch nicht, aber zumindest indikativ.
Das macht die Smart 4 Familie auch, auch in den System-Meldungen sollte es protokolliert sein. Aber ob beweiskräftig, bezweifele ich.
Gruß Ulrich
Die Fritzbox macht das nur, wenn man das so eingerichtet hat - muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten (oder ist das per default hinterlegt)?
0
von
vor 16 Stunden
muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten
Das macht die Smart 4 Familie auch
Die Fritzbox macht das nur, wenn man das so eingerichtet hat - muss man das mit der email beim Smart 4 auch explizit einrichten (oder ist das per default hinterlegt)?
Die Benachrichtigungen müssen eingerichtet werden.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 23 Stunden
Eigentlich darf die Telekom die IP gar nicht länger als notwendig (z. B. für Abrechnungen) speichern.
https://www.telekom.de/ueber-das-unternehmen/datenschutz/datentransparenz
5
von
vor 21 Stunden
Was ich aber ausdrücken wollte, ich halte die 7 Tage schon für eine Grauzone, wenn ich § 9 TDDDG: Verarbeitung von Verkehrsdaten richtig verstehe.
Es gibt ja auch das Quick-Freeze nach richterlicher Anordnung.
Was ich aber ausdrücken wollte, ich halte die 7 Tage schon für eine Grauzone, wenn ich § 9 TDDDG: Verarbeitung von Verkehrsdaten richtig verstehe.
Das ist alles deutlich komplexer und man darf nicht immer nur einzelne Regeln betrachten. Je nach Zweck greifen unterschiedliche Regelungen und damit verschiedene Berechtigungskonzepte. Während Verkehrsdaten, die zur Abrechnung notwendig sind, in der Regel nach der Abrechnung gelöscht werden müssen (wenn nicht zur Abrechnung nötig gar nicht erst gespeichert werden dürfen), dürfen diese Daten zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes sehr wohl gespeichert und verarbeitet werden. Allerdings ist der zugriffsberechtigte Personenkreis eng definiert und es müssen für jeden Zugriff eine "Störungsmeldung" vorliegen. Denn Zugriffe auf diese technischen Daten waren damals Bestandteil vom Telekomgate 2005.
von
vor 11 Stunden
@olliMD
Das ist übrigens ohnehin etwas, was mich wundert. Zu Abrechnungszwecken wird die vergebene IP-Adresse m.E. von vorneherein nicht benötigt. Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll. Außer um Interessen Dritter gerecht zu werden (den Rechteinhabern bzw. Abmahnanwälten).
0
von
vor 10 Stunden
Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll.
@olliMD
Das ist übrigens ohnehin etwas, was mich wundert. Zu Abrechnungszwecken wird die vergebene IP-Adresse m.E. von vorneherein nicht benötigt. Und zu Aspekten wie "zum Betrieb des Netzes, Entstörung, Schutz des Netzes " fällt mir auch gerade nichts ein, wozu die da gut sein soll. Außer um Interessen Dritter gerecht zu werden (den Rechteinhabern bzw. Abmahnanwälten).
Dann hast Du noch nichts mit diesen Themen zu tun gehabt. Bei mindestens einem Fall war ich froh, dass wir hinterher schauen konnten, was genau im Netz passiert war. Sonst hätten wir für den temporären Fehler einen unverhältnismäßig großen Meßaufwand betreiben müssen, um dann trotzdem die gesamten Daten zu haben.
Und es geht, wenn ich von Netzen rede, nicht nur um, sorry für die Einschätzung, das „popelige“ Zugangsnetz für (Privatkunden-) Anschlüsse, da geht es auch um das Verteil- und Transportnetz, die Interconnection und Transitverkehre. Um zu sehen, nachvollziehen zu können, was in deinem Netz passiert, brauchst Du die Daten. Allerdings nicht für immer und ewig. Schon aus Gründen der Praktikabilität gibt es auch für diese Daten Löschfristen. Und die Zweckgebundenheit hat sehr enge Grenzen, die auch kein Richter aushebeln kann.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 21 Stunden
Hallo @Ldwg2002,
vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Du kannst in den Systemmeldungen des Routers schauen. Eine anderweitige Auskunft unserseits erfolgt nicht.
Viele Grüße,
Damra S.
0
vor 16 Stunden
@Ldwg2002
Was ist der Hintergrund Deiner Frage? Hast Du Post von einem Abmahnanwalt bekommen und willst überprüfen, ob das überhaupt sein kann, ob die IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt Deine war?
Das kommt meines Wissens durchaus gelegentlich vor, dass da einer anderen (falschen) Person vom Abmahnanwalt ein Problem ans Bein gebunden wird.
0
vor 7 Stunden
Danke für die bisherigen Antworten. Diese PUSH-Benachrichtigung am Router einzurichten, empfehle ich jedem privaten Anschlussnutzer als Verbraucher DRINGEND. Damit können auf die Vergangenheit bezogen wenigstens berechtigte Zweifel an einer gewürfelten dynamischen IP-Adresse, die mit einem Rechtsverstoß belastet ist, erzeugt werden.
Genau darum geht es, um eine Abmahnung und die sekundäre Darlegungslast mit Sperranspruch nach dem UrhG.
Diesmal ist die Post von NIMROD Rechtsanwälte. Wer ist/war NIMROD?
Vor über zehn Jahren habe ich damit Erfahrungen gesammelt. Bei Walldorf-Frommer (heute) wurde im kompletten Ermittlungsdatensatz immer die Anschlusskennung / T-Online-Nummer genannt. Seltsamerweise geschieht dies beim Rebellen NIMROD nicht mehr.
@Damra S. Es gibt beim Provider / der Telekom eine Auskunftsstelle über die zugeteilten IP-Adressen. Muss es geben!
Wann wurde welche IP-Adresse an welchem Anschluss verwendet. Auskunftsberechtigt bin ich als Anschlussinhaber ebenso wie der Abmahnanwalt bzw. sein IT-Dienstleister. Der Auskunftsanspruch des RA ergibt sich aus § 101 UrhG Abs. 9, muss erst gegen den Internetprovider durchgesetzt werden (Gestattungsverfahren).
Der IT-Dienstleister des RA hat den Datensatz eines Verstoßes in einem P2P-Netzwerk / Filesharingnetzwerk wie folgt ermittelt.
"Damit wurde ihrem Provider gestattet, die am 29.09.2025 hh:mm:ss vergebene IP-Adresse dem Anschlussinhaber, also Ihnen, zuzuordnen. Es wurde ihm gestattet unserer Mandantin Auskunft über Ihren Namen und Anschrift zu erteilen. Die Zuverlässigkeit dieser Daten hat das LG Köln in einem Berufungsverfahren bestätigt (vgl. LG Köln, Urteil vom 10.12.2020, Az.: 14 S 7/18)."
Suche NRW / Link zum Urteil "Metro Last Night" Auch wenn diese zuverlässigen Daten von der Telekom stammen, kann ich selbst sie nicht meiner Anschlusskennung / T-Online-Nummer zuordnen, weil dieser Zuordnungsschlüssel im Schreiben nicht genannt ist.
Eine anderweitige Auskunft unserseits erfolgt nicht.
Hallo @Ldwg2002,
vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Du kannst in den Systemmeldungen des Routers schauen. Eine anderweitige Auskunft unserseits erfolgt nicht.
Viele Grüße,
Damra S.
Was ist falsch an dieser Aussage? Irgendjemand bei der Telekom (deinem Arbeitgeber?) hat dem RA meine Adresse mitgeteilt und mutmaßlich über den Zuordnungsschlüssel "Anschlusskennung / T-Online-Nummer " einer IP-Adresse, z.B. 84.158.234.211 zugeordnet.
Also wo steckt diese Stelle bei der Telekom? Im Vorstand?
Ich möchte eine Gegenprüfung anstellen. Welche IP-Adresse war meiner Anschlusskennung / T-Online-Nummer zugeordnet? Damit ist dieses Ergebnis ebenso beweissicher, falls es abweicht. Warum möchte ich das tun? Vielleicht habe ich Zweifel an der "zuverlässigen Weiterverarbeitung" (der zuverlässigen Auskunftsdaten) innerhalb der Rechtsanwaltskanzlei (bzw. dessen IT-Dienstleister) oder ich habe mehrere Telekomanschlüsse oder ich bin ein Spinner oder beides.
0
4
von
vor 3 Stunden
Vielen Dank für das Engagement. Ich habe eben noch folgende Info gefunden zur üblichen Speicherdauer dieser Zuordnungstabelle.
https://www.bundestag.de/resource/blob/970516/8bbf8a86fd621d3ec354ea92a849f9c0/Stellungnahme-Link_BKA.pdf
Erforderliche Speicherfristen für IP-Adressen Stand: 05.07.2023
Aktuelle Speicher-/Auskunfts-Praxis von IP-Adressen der fünf großen TK-Anbieter in Deutschland
(nach Auskunft der TK-Anbieter):
Deutsche Telekom AG bis zu 7 Tage
Vodafone bis zu 7 Tage
Telefonica bis zu 7 Tage
1&1 Versatel zukünftig bis zu 7 Tage
Freenet selbst für 0 Tage
c) Quick-Freeze bei IP-Adressen
Daten beim TK-Anbieter können nur zu bereits bekannten Anschlussinhabern eingefroren werden. Für
die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren
keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder
unvollständig gespeichert sind.
@Dorothea T. Nur sofern mein Anschluss/meine Anschlüsse "kontaminiert" ist (Quick-Freeze) kann die Telekom noch mit einer Auskunft weiterhelfen. Ansonsten sind die Daten von vor ca. 4 Wochen schon gelöscht. Umso wichtiger für jeden Verbraucher, dass er sich mit einer PUSH-Mail über jede neue IP-Adresse des Routers informieren lässt und diese Mails sehr lange aufbewahrt. Noch besser wäre es, wenn der Router über die zugeteilten externe IP-Adresse eine Liste führen würde. Eine Speicherdauer von 90 Tagen sollte dann Standard sein, die ggfs. vom Anschlussnutzer verlängert werden kann, z.B. auf ein Jahr 365 Tage. Dorothea, kannst du das bitte in die Technikabteilung einspeisen?
Eine telefonische Rückfrage beim Jäger und Rebellen NIMROD, weil ich mehrere Anschlüsse habe, führte zur Nennung einer Kennung (T-Online-Nummer), z.B. 55 00 47 11 08 15 die offensichtlich existiert, aber nicht mit meiner T-Online-Nummer übereinstimmt. Folglich gehört weder die IP-Adresse zu meinem Anschluss noch die Adresse zu meinem Anschluss, beweissicher und zuverlässig.
Nachdem das Urteil "Metro Last Night" im Berufungsverfahren LG Köln vom 10.12.2020, Az.: 14 S 7/18 die Zuverlässigkeit der Daten (von der Telekom) ausdrücklich betont, kommt m.E. für die fehlerhafte Zuordnung meiner Adresse zur genannten existierenden Kennung eine unzuverlässige Weiterverarbeitung in Frage.
0
von
vor 3 Stunden
Noch besser wäre es, wenn der Router über die zugeteilten externe IP-Adresse eine Liste führen würde.
Vielen Dank für das Engagement. Ich habe eben noch folgende Info gefunden zur üblichen Speicherdauer dieser Zuordnungstabelle.
https://www.bundestag.de/resource/blob/970516/8bbf8a86fd621d3ec354ea92a849f9c0/Stellungnahme-Link_BKA.pdf
Erforderliche Speicherfristen für IP-Adressen Stand: 05.07.2023
Aktuelle Speicher-/Auskunfts-Praxis von IP-Adressen der fünf großen TK-Anbieter in Deutschland
(nach Auskunft der TK-Anbieter):
Deutsche Telekom AG bis zu 7 Tage
Vodafone bis zu 7 Tage
Telefonica bis zu 7 Tage
1&1 Versatel zukünftig bis zu 7 Tage
Freenet selbst für 0 Tage
c) Quick-Freeze bei IP-Adressen
Daten beim TK-Anbieter können nur zu bereits bekannten Anschlussinhabern eingefroren werden. Für
die Identifizierung eines noch unbekannten Tatverdächtigen selbst bietet das Quick-Freeze-Verfahren
keinen Nutzen, sofern die relevanten Daten zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens nicht mehr oder
unvollständig gespeichert sind.
@Dorothea T. Nur sofern mein Anschluss/meine Anschlüsse "kontaminiert" ist (Quick-Freeze) kann die Telekom noch mit einer Auskunft weiterhelfen. Ansonsten sind die Daten von vor ca. 4 Wochen schon gelöscht. Umso wichtiger für jeden Verbraucher, dass er sich mit einer PUSH-Mail über jede neue IP-Adresse des Routers informieren lässt und diese Mails sehr lange aufbewahrt. Noch besser wäre es, wenn der Router über die zugeteilten externe IP-Adresse eine Liste führen würde. Eine Speicherdauer von 90 Tagen sollte dann Standard sein, die ggfs. vom Anschlussnutzer verlängert werden kann, z.B. auf ein Jahr 365 Tage. Dorothea, kannst du das bitte in die Technikabteilung einspeisen?
Eine telefonische Rückfrage beim Jäger und Rebellen NIMROD, weil ich mehrere Anschlüsse habe, führte zur Nennung einer Kennung (T-Online-Nummer), z.B. 55 00 47 11 08 15 die offensichtlich existiert, aber nicht mit meiner T-Online-Nummer übereinstimmt. Folglich gehört weder die IP-Adresse zu meinem Anschluss noch die Adresse zu meinem Anschluss, beweissicher und zuverlässig.
Nachdem das Urteil "Metro Last Night" im Berufungsverfahren LG Köln vom 10.12.2020, Az.: 14 S 7/18 die Zuverlässigkeit der Daten (von der Telekom) ausdrücklich betont, kommt m.E. für die fehlerhafte Zuordnung meiner Adresse zur genannten existierenden Kennung eine unzuverlässige Weiterverarbeitung in Frage.
@Ldwg2002 : Die Speedports führen eine entsprechende Liste, nennt sich System-Meldungen oder syslog, hier ein Beispiel für die IPv4:
01.11.2025 02:59:40 (R010-3) Internetverbindung wurde hergestellt. Die vom Internetanbieter zugewiesene öffentliche WAN-IP: <xxx.xxx.xxx.xxx>
2025-10-31T22:53:58 telekom: R010 PPPMANAGER.INFO [tid=1066] Internet connection has been established. The gateway IPv4 address assigned by the ISP : : xxx.xxx.xxx.xxx
Üblicherweise werden bei einem störungsfreien Telekom-Anschluss die IPv4-WAN-Adressen nur alle 180 Tage geändert. Bei den bisherigen Speedports können zum Datenschutz (Stufe 2) die IPv4-WAN-IP-Adressen automatisch alle vier Tage geändert werden.
Gruß Ulrich
von
vor 2 Stunden
@Ldwg2002
Ich habe @Dorothea T. Bescheid gegeben. Sie hat das Ganze bereits weitergeleitet, da warten wir nun auf Rückmeldung.
Viele Grüße Nadine
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