Gelöst

Wie kann ich mein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit umsetzen?

vor 7 Jahren

Hallo, 

leider scheint es nicht ganz so einfach zu sein, eine außerordentliche Kündigung nach TKG §46, Abs. 8 zu machen.

 

Ich bitte deswegen hier um Hilfe.

 

Ich habe am 13.09. mit einer Kollegin aus dem Umzugsteam Ingolstadt wegen meines Umzugs am 11.10.18 telefoniert. Diese hat dann den Verfügbarkeitscheck für die neue Anschrift gemacht und die Nichtverfügbarkeit der bisherigen Datenrate bestätigt.

Es erfolgte allerdings kein Hinweis auf mein Kündigungsrecht nach TKG , sondern nur die Aussage, dass es nun teurer würde, da mein bisheriger Aktionstarif nicht gehalten werden könnte. 

Es erfolgte ebenfalls kein Hinweis auf die neu beginnende 24-monatige Vertragslaufzeit (gegenüber einem Jahr Restlaufzeit des bisherigen Vertrages).

 

Leicht irritiert sprach ich selbst daraufhin das Kündigungsrecht an, was mir dann bestätigt wurde: Ich "könnte auch zum 31.12.18 kündigen".

Weitere Fragen zum genauen Ablauf wurden unklar beantwortet. Es wäre nun im System ersichtlich, dass der Verfügbarkeitscheck von ihr am13.09. gemacht wurde und deshalb wäre es kein Problem eine Kündigung zu erwirken. Das könne ich schriftlich tun, ohne dass es Probleme geben würde.

 

Da ich bei dem insgesamt seltsamen Ablauf kein gutes Gefühl und auch kein besonderes Vertrauen zu der Mitarbeiterin mehr hatte, habe ich mich erst einmal verabschiedet und mich daraufhin hier eingelesen. 


Ich bitte Sie darum, meine Kündigung einzuleiten und mir mitzuteilen, was für Angaben nötig sind.

Danke und viele Grüße

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