Gelöst
Wie kann ich mein Sonderkündigungsrecht wegen Nichtverfügbarkeit umsetzen?
vor 6 Jahren
Hallo,
leider scheint es nicht ganz so einfach zu sein, eine außerordentliche Kündigung nach TKG §46, Abs. 8 zu machen.
Ich bitte deswegen hier um Hilfe.
Ich habe am 13.09. mit einer Kollegin aus dem Umzugsteam Ingolstadt wegen meines Umzugs am 11.10.18 telefoniert. Diese hat dann den Verfügbarkeitscheck für die neue Anschrift gemacht und die Nichtverfügbarkeit der bisherigen Datenrate bestätigt.
Es erfolgte allerdings kein Hinweis auf mein Kündigungsrecht nach TKG , sondern nur die Aussage, dass es nun teurer würde, da mein bisheriger Aktionstarif nicht gehalten werden könnte.
Es erfolgte ebenfalls kein Hinweis auf die neu beginnende 24-monatige Vertragslaufzeit (gegenüber einem Jahr Restlaufzeit des bisherigen Vertrages).
Leicht irritiert sprach ich selbst daraufhin das Kündigungsrecht an, was mir dann bestätigt wurde: Ich "könnte auch zum 31.12.18 kündigen".
Weitere Fragen zum genauen Ablauf wurden unklar beantwortet. Es wäre nun im System ersichtlich, dass der Verfügbarkeitscheck von ihr am13.09. gemacht wurde und deshalb wäre es kein Problem eine Kündigung zu erwirken. Das könne ich schriftlich tun, ohne dass es Probleme geben würde.
Da ich bei dem insgesamt seltsamen Ablauf kein gutes Gefühl und auch kein besonderes Vertrauen zu der Mitarbeiterin mehr hatte, habe ich mich erst einmal verabschiedet und mich daraufhin hier eingelesen.
Ich bitte Sie darum, meine Kündigung einzuleiten und mir mitzuteilen, was für Angaben nötig sind.
Danke und viele Grüße
662
0
7
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Jahren
626
0
2
1344
0
3
1292
0
1
549
0
1
Akzeptierte Lösung
Sherlocka
akzeptiert von
Bergt
vor 6 Jahren
Das hier ist vorrangig ein Kunden-helfen-Kunden-Forum. Die meisten Helfer sind hier andere Kunden.
Online im Kundencenter oder per Formular kann man keine Kündigung nach TKG machen. Normalerweise läuft das über die Hotline. Ich könnte mir aber vorstellen, dass du dabei möglicherweise an die falschen Personen geraten bist, weil entweder die entsprechende Abteilung nicht besetzt war zu der Uhrzeit als du angerufen hattest oder weil die Stichwörter nicht ganz gepasst haben, um weiter zu vermitteln.
Wir geben den Leuten hier sinngemäß den folgenden Ratschlag:
Anrufen bei der Hotline mit dem Stichwort "Umzug" und von vornherein einen "Umzug nach TKG " dann zu verlangen. Also von vornherein bei dem Gespräch von Anfang an. Falls sie dir die alten Verhältnisse nicht bieten können, dann wirst du das Angebot einer Alternative erhalten, welche du annehmen kannst (und damit neuer Laufzeitbeginn mit 24 Monaten), und den Hinweis auf ein Sonderkündigungsrechts, das du in Anspruch nehmen kannst, und damit kündigen kannst. Zumindest bekam ich noch nie die Rückmeldung von den Leuten, denen ich das geraten hatte, dass das so nicht geklappt hätte. Deshalb meine Vermutung, du hattest nicht die richtige Person am Telefon.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Sherlocka
Akzeptierte Lösung
Bergt
akzeptiert von
Nicole G.
vor 6 Jahren
Ja, ich hatte heute eine sehr kompetente, freundliche Kollegin am Telefon; ein Unterschied wie Tag und Nacht!
Alles ist gut! Danke für die Bestätigung!
Gruß
P.S.: Kurzzusammenfassung wie es heute ablief:
- Bezugnahme auf die bereits am 13. erfolgte Prüfung der geringeren Netzkapazität und Erwähnung meines Sonderkündigungswunsches.
- direkte Bestätigung durch die MA und weitere, proaktive Erläuterungen über den folgenden Ablauf: es ist kein Schreiben meinerseits mehr nötig, direkte Erfassung des Kündigungswunsches/Versand der Kündigungsbestätigung und Weiterleitung an die Kollegen vom Mobilfunk wegen Ende des Magenta1-Vorteils zum Januar)
- Entgegen von zum Teil anders lautenden Einträgen im Netz ist keine Kopie der Meldebescheinigung für den neuen Wohnort nötig ("wir vertrauen Ihnen")
- kein Versuch, mich in einen neuen Vertrag zu "lotsen"
Insgesamt war es eine sehr angenehme und vertrauenschaffende Kundenerfahrung, so wie man sie sich wünscht! Danke an Frau S...!
2
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Bergt