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Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??

11 years ago

Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?

Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??

C.Schmidt-Jung Saarbrücken

 

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      11 years ago

      Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!

       

      Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.

      Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus. Zwinkernd

       

      Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

       

      Wann haben Sie denn gekündigt?

       

      Viele Grüße Svenja

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      6 years ago

      @der_Lutz,

      darfst du gern selbst löschen. ^^

      Lieben Grüße
      Jamil-Ali G.

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      6 months ago

      Hallo!

       

      Der Thread ist jetzt schon viele Jahre alt, aus akutem Anlass würde ich aber trotzdem gerne noch einmal in Erfahrung bringen, ob das Versprechen der 80% der Ablösesumme heute noch gilt - am Telefon mit dem Telekom-Kundensupport wurde mir nämlich etwas anderes gesagt.

       

      Vielen Dank vorab!

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      6 months ago

      Moin @GanijaHolding

       

      es ist tatsächlich so, dass die Zeitwertberechnung für die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Faktor 0,8 berechnet wird. Hier liegst du also richtig ☺️

       

      Liebe Grüße

      Lin

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      11 years ago

      Hallo rokruse, schön, dass Sie sich noch mal an uns wenden. Dass die Gewerbeabmeldung nicht angekommen sein soll, finde ich auch etwas merkwürdig. Hier sollten wir noch mal genauer nachschauen. Allerdings wurde der Vorgang der vorzeitigen Kündigung richtig bearbeitet. Dass wir einen Ablösebetrag berechnet haben, ist korrekt. Theoretisch könnten wir ja auch verlangen, dass Sie bis zum 31. Oktober 2015 bei uns bleiben und den vollen Betrag weiter zahlen. Denn Sie haben ja eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei uns. Dass Sie Ihr Geschäft nach 6 Monaten aufgeben mussten, konnten Sie und auch wir nicht ahnen. Daher bieten wir unseren Kunden, die eine juristische Person sind, eine vorzeitige Aufhebung des Vertrags an, sofern ein Nachweis vorliegt (Gewerbeabmeldung) und berechnen einen Ablösebetrag. Da Ihr Vertrag noch recht frisch war, wurde der Maximalbetrag berechnet. Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem man sofort ohne Ablöse seinen Vertrag beenden kann, gibt es nicht. Sollen wir hier weiter für Sie tätig werden, oder haben der Vereinbarung schon zugestimmt? Liebe Grüße Susann

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