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Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes noch die volle fast 2 Jahre zahlen??
11 years ago
Wiso muss man nach Kündigung eines Geschäftes und dessen Aufgabe trotzdem die volle Zeit (fast 1,5 Jahre) den Anschuss weiterbezahlen?
Zumal man ihn nicht mehr nutzt und die warscheinlichkeit groß ist,das jemand anders das Geschäft pachtet??
C.Schmidt-Jung Saarbrücken
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11 years ago
Hallo und herzlich willkommen in der Business Community!
Im Falle einer Geschäftsaufgabe haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dazu schicken Sie uns bitte die Gewerbeabmeldung bzw. den Nachweis zur Schließung der Geschäftsstelle.
Und wenn Sie einen Nachmieter haben, der den Anschluss übernehmen möchte, sieht die Sache sowieso ganz anders aus.
Zusätzlicher Hinweis: Bei einer Kündigung wegen Geschäftsaufgabe vor Ende der Vertragslaufzeit wird eine einmalige Ablösesumme fällig. Der genaue Betrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie haben dann die Möglichkeit das Angebot anzunehmen oder abzulehnen.
Wann haben Sie denn gekündigt?
Viele Grüße Svenja
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6 years ago
darfst du gern selbst löschen. ^^
Lieben Grüße
Jamil-Ali G.
Answer
from
6 months ago
Hallo!
Der Thread ist jetzt schon viele Jahre alt, aus akutem Anlass würde ich aber trotzdem gerne noch einmal in Erfahrung bringen, ob das Versprechen der 80% der Ablösesumme heute noch gilt - am Telefon mit dem Telekom-Kundensupport wurde mir nämlich etwas anderes gesagt.
Vielen Dank vorab!
Answer
from
6 months ago
Moin @GanijaHolding,
es ist tatsächlich so, dass die Zeitwertberechnung für die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Faktor 0,8 berechnet wird. Hier liegst du also richtig ☺️
Liebe Grüße
Lin
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11 years ago
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