Wohnung im Untergeschoss

vor 4 Jahren

Hallo,

Ich bin kurz davor einen Mietvertrag für eine Wohnung im Untergeschoss zu schließen. Der Vermieter teilte mir mit, dass es weder einen Festnetz noch einen Kabel Anschluss/ noch sonst was für‘s Internet gibt „darum müsste ich mich selbst kümmern“. 
Was kann ich da machen, es besteht die Möglichkeit über Funk Internet zu beziehen, aber im Untergeschoss habe ich doch keinen Empfang. Was für Alternativen habe ich und was kostet mich das ?

vielen dank!

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  • vor 4 Jahren

    @Frage.AntwortDas ist Standart in einer Wohnung, da würd ich erst gar nicht einziehen bei so einem Vermieter. Kassiern aber nicht investieren 🤣fehlt nur noch das Du Wasser und Strom auch noch mitbringen must.

    9

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Frage.Antwort

    ich habe keine hohen Ansprüche, aber ich möchte schon mal Abends mal eine/n Serie/Film schauen.

    ich habe keine hohen Ansprüche, aber ich möchte schon mal Abends mal eine/n Serie/Film schauen. 

    Frage.Antwort

    ich habe keine hohen Ansprüche, aber ich möchte schon mal Abends mal eine/n Serie/Film schauen. 


    Ein Kumpel von mir, muß beruflich bedingt, oft außwerts Übernachten (Hotels o. Pensionen)

    Er ist auf den Mobil M mit Stream on Video und Musik umgestiegen.

    https://www.telekom.de/mobilfunk/tarife/smartphone-tarife

     

    Der hat zwar nur 12 GB, von den regulären Datenvolumen verbraucht er relativ wenig.

    Da Youtube, Netflix, Amazone Prime, Spotify über Stream on läuft

    Nicht erlaubt, sollte mienes Wissens funktionieren, den Hotspot am Handy freigeben und über Stick am TVschauen.

     

    Mit, wie ich mich entscheiden würde, verschone ich dich  😉

     

    Update:

    Der Hinweis von, @wolliballa ist auch zu überlegen.

    Da Du schreibst: Vermieter sagt, das Du dich drum kümmerns mußt

    Kann heißen:

    er hat keinen Bock sich die Arbeit zu machen

    Erlaubt Dir aber die notwendigen Änderungen, bzw in einem gewissen Rahmen.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    wolliballa

    @Frage.Antwort Und wie sieht es in der darüberliegenden Wohnung aus ? Wenn dort z.B. ein (V)DSL- Anschluss besteht, könnte man, so denn überhaupt am Hausanschluss noch Kapazität ist, ein Aderpärchen abzweigen (wird immer mind. 2x2 verkabelt) und durch eine Deckenbohrung zu Dir verlängern. Dem muss der Vermieter zustimmen.......

    @Frage.Antwort  Und wie sieht es in der darüberliegenden Wohnung aus ? Wenn dort z.B. ein (V)DSL- Anschluss besteht, könnte man, so denn überhaupt am Hausanschluss noch Kapazität ist, ein Aderpärchen abzweigen (wird immer mind. 2x2 verkabelt)  und durch eine Deckenbohrung zu Dir verlängern.

    Dem muss der Vermieter zustimmen.......

    wolliballa

    @Frage.Antwort  Und wie sieht es in der darüberliegenden Wohnung aus ? Wenn dort z.B. ein (V)DSL- Anschluss besteht, könnte man, so denn überhaupt am Hausanschluss noch Kapazität ist, ein Aderpärchen abzweigen (wird immer mind. 2x2 verkabelt)  und durch eine Deckenbohrung zu Dir verlängern.

    Dem muss der Vermieter zustimmen.......


    Vllt. Ist es bei einer Einliegerwohnung sogar günstiger direkt vom APL in die Einliegerwohnung eine Leitung zu legen.

    Dazu müßte die Liegenschaft natürlich von der Telekom ausreichend erschlossen sein und der Vermieter den erforderlichen Arbeiten zustimmen.

    Was er ja offenbar auch gemacht hat.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ich kenne genügend Leute, die gut ohne Festnetz auskommen. Teste mal von allen drei Netzbetreibern mit Prepaidkarten, ob Du in der Wohnung oder zumindest draußen LTE hast. Findest Du LTE von einem Anbieter, findet Dich auch ein passender Tarif. Dazu ein halbwegs potenten LTE -Router, ggfs. mit einer guten Aussenantenne, und schon hast Du alles, was Du brauchst. Schreib mir ne PN für weitere Details. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Ein herzlich Willkommen @Frage.Antwort 
    Du bist hier in einem Kunden zu Kunden Forum gelandet
    Das von der Telekom betreut wird.

     

    Du kannst halt mit dem Handy durch die Meitwohnung laufen, dann siehst Du wieviel empfang Du hast.

    Was nachfolgend für LTE ( 4G ) kannst Du auch für 5G bzw. 4/ 5G Kombi bekommen.

     

    LTE Fensterantenne

    https://www.fts-hennig.de/antennen/4g-lte/innenantenne/

     

    Dann kommen bauliche Änderungen, wie exteren Antennen / Repeater

    https://www.congstar.de/handys/technik-news-trends/lte-antennen/

     

    Hintergund Wissen und Link zum Selbstbau

    https://www.lte-anbieter.info/lte-hardware/antenne.php

     

    Und dann noch die Repeater: für LTE

    https://www.fts-hennig.de/verstaerker-repeater/

     

    1

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Vielen Dank!!

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Ein fehlender Netzabschlußpunkt für die Grundversorgung ist als Mietmangel zu werten.

    Der Gesetzgeber sieht da eine Mietminderung von fünf Prozent vor.

    Kannst ja mal deinem potentiellen Vermieter den Paragraphen 535 BGB um die Ohren hauen.

    10

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    CobraCane

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Ich halte dagegen dass das jeder Vermieter kennt. Ich kenne mindestens 3 Vermieter die sich damit nicht auskennen.


     

     


    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.


    Ich halte dagegen dass das jeder Vermieter kennt. Ich kenne mindestens 3 Vermieter die sich damit nicht auskennen.

    CobraCane


     

     


    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.


    Ich halte dagegen dass das jeder Vermieter kennt. Ich kenne mindestens 3 Vermieter die sich damit nicht auskennen.


    Dann hat der Vermieter aber ein gewaltiges Problem, wenn dieser an den richtigen Mieter gerät.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Mag sein, ich wollte einfach nur untermauern dass es eben nicht so ist wie du schreibst dass das jeder aus dem Effeff kennt.

     

    Da alle Immobilien von diesen Vermietern aber nen Zugang für Telekommunikation haben wird es sie vermutlich auch nicht interessieren.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    . . . . . Wäre der Mietvertrag erstmal unterschrieben gewesen, hätte man nicht mehr auf das Recht eines Telefonanschlusses bestehen können. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

     . . . . .
    Wäre der Mietvertrag erstmal unterschrieben gewesen, hätte man nicht mehr auf das  Recht eines Telefonanschlusses bestehen können.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.

     . . . . .
    Wäre der Mietvertrag erstmal unterschrieben gewesen, hätte man nicht mehr auf das  Recht eines Telefonanschlusses bestehen können.

    Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.


    Mal ganz davon abgesehen, dass sich BGB §535 nicht auf einen Telefonanschluss bezieht, sondern auf den im Vertrag vereinbarten Mietgegenstand, was nützt es dem potenziellen Mieter, wenn er auf einem Telefonanschluss besteht ?

     

    Dann schließt der Vermieter einfach keinen Vertrag ab.

    Und dazu bedarf es keinerlei Paragraphen.

     

    Übrigens, kenne ich bei uns hier einige Hausbesitzer, die ihre Einliegerwohnungen nicht (mehr) vermieten, weil ihnen "der Ärger" mit den Mietern einfach auf den Keks ging.

    Dabei herrscht ein großer Mangel an derartigen Wohnungen, nicht nur bei Studenten.

     

    Sollen die potenziellen Mieter sehen wo sie bleiben.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @ Frage.Antwort 

     

    Auch mein Tipp: Bleib da weg!

    Wenn das schon so anfängt, wird´s bestimmt nicht schöner!

     

    schöne Grüsse

    0

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Frage.Antwort wie ich sehe hast Du hier schon super Tipps und Infos erhalten. Fröhlich

    Das ist natürlich eine verzwickte Situation, wenn vor Ort nun gar nichts angeboten wird. Aber nur weil man im Erdgeschoss wohnt heißt es nicht automatisch, dass Du dort keinen Empfang hast. Sollte eine mobile Variante für Dich in Frage kommen, dann melde Dich doch einfach. Man kann dazu ja mal unverbindlich sprechen, welche Möglichkeiten es gibt. Dafür hinterlege am besten im Profil mal deine Daten, damit ich bei Bedarf direkt darauf zugreifen kann.

    Grüße Anne W.

    0

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