Wohnung im Untergeschoss
vor 4 Jahren
Hallo,
Ich bin kurz davor einen Mietvertrag für eine Wohnung im Untergeschoss zu schließen. Der Vermieter teilte mir mit, dass es weder einen Festnetz noch einen Kabel Anschluss/ noch sonst was für‘s Internet gibt „darum müsste ich mich selbst kümmern“.
Was kann ich da machen, es besteht die Möglichkeit über Funk Internet zu beziehen, aber im Untergeschoss habe ich doch keinen Empfang. Was für Alternativen habe ich und was kostet mich das ?
vielen dank!
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Chill erst mal
vor 4 Jahren
@Frage.AntwortDas ist Standart in einer Wohnung, da würd ich erst gar nicht einziehen bei so einem Vermieter. Kassiern aber nicht investieren 🤣fehlt nur noch das Du Wasser und Strom auch noch mitbringen must.
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WerWeißWas
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
ich habe keine hohen Ansprüche, aber ich möchte schon mal Abends mal eine/n Serie/Film schauen.
ich habe keine hohen Ansprüche, aber ich möchte schon mal Abends mal eine/n Serie/Film schauen.
Ein Kumpel von mir, muß beruflich bedingt, oft außwerts Übernachten (Hotels o. Pensionen)
Er ist auf den Mobil M mit Stream on Video und Musik umgestiegen.
https://www.telekom.de/mobilfunk/tarife/smartphone-tarife
Der hat zwar nur 12 GB, von den regulären Datenvolumen verbraucht er relativ wenig.
Da Youtube, Netflix, Amazone Prime, Spotify über Stream on läuft
Nicht erlaubt, sollte mienes Wissens funktionieren, den Hotspot am Handy freigeben und über Stick am TVschauen.
Mit, wie ich mich entscheiden würde, verschone ich dich 😉
Update:
Der Hinweis von, @wolliballa ist auch zu überlegen.
Da Du schreibst: Vermieter sagt, das Du dich drum kümmerns mußt
Kann heißen:
er hat keinen Bock sich die Arbeit zu machen
Erlaubt Dir aber die notwendigen Änderungen, bzw in einem gewissen Rahmen.
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Ludwig II
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
@Frage.Antwort Und wie sieht es in der darüberliegenden Wohnung aus ? Wenn dort z.B. ein (V)DSL- Anschluss besteht, könnte man, so denn überhaupt am Hausanschluss noch Kapazität ist, ein Aderpärchen abzweigen (wird immer mind. 2x2 verkabelt) und durch eine Deckenbohrung zu Dir verlängern. Dem muss der Vermieter zustimmen.......
@Frage.Antwort Und wie sieht es in der darüberliegenden Wohnung aus ? Wenn dort z.B. ein (V)DSL- Anschluss besteht, könnte man, so denn überhaupt am Hausanschluss noch Kapazität ist, ein Aderpärchen abzweigen (wird immer mind. 2x2 verkabelt) und durch eine Deckenbohrung zu Dir verlängern.
Dem muss der Vermieter zustimmen.......
Vllt. Ist es bei einer Einliegerwohnung sogar günstiger direkt vom APL in die Einliegerwohnung eine Leitung zu legen.
Dazu müßte die Liegenschaft natürlich von der Telekom ausreichend erschlossen sein und der Vermieter den erforderlichen Arbeiten zustimmen.
Was er ja offenbar auch gemacht hat.
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Antennenfreak de
Antwort
von
Chill erst mal
vor 4 Jahren
Ich kenne genügend Leute, die gut ohne Festnetz auskommen. Teste mal von allen drei Netzbetreibern mit Prepaidkarten, ob Du in der Wohnung oder zumindest draußen LTE hast. Findest Du LTE von einem Anbieter, findet Dich auch ein passender Tarif. Dazu ein halbwegs potenten LTE -Router, ggfs. mit einer guten Aussenantenne, und schon hast Du alles, was Du brauchst. Schreib mir ne PN für weitere Details.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Chill erst mal
WerWeißWas
vor 4 Jahren
Ein herzlich Willkommen @Frage.Antwort
Du bist hier in einem Kunden zu Kunden Forum gelandet
Das von der Telekom betreut wird.
Du kannst halt mit dem Handy durch die Meitwohnung laufen, dann siehst Du wieviel empfang Du hast.
Was nachfolgend für LTE ( 4G ) kannst Du auch für 5G bzw. 4/ 5G Kombi bekommen.
LTE Fensterantenne
https://www.fts-hennig.de/antennen/4g-lte/innenantenne/
Dann kommen bauliche Änderungen, wie exteren Antennen / Repeater
https://www.congstar.de/handys/technik-news-trends/lte-antennen/
Hintergund Wissen und Link zum Selbstbau
https://www.lte-anbieter.info/lte-hardware/antenne.php
Und dann noch die Repeater: für LTE
https://www.fts-hennig.de/verstaerker-repeater/
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Frage.Antwort
Antwort
von
WerWeißWas
vor 4 Jahren
Vielen Dank!!
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
WerWeißWas
Anonymous User
vor 4 Jahren
Ein fehlender Netzabschlußpunkt für die Grundversorgung ist als Mietmangel zu werten.
Der Gesetzgeber sieht da eine Mietminderung von fünf Prozent vor.
Kannst ja mal deinem potentiellen Vermieter den Paragraphen 535 BGB um die Ohren hauen.
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7 ältere Kommentare laden
Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt. Ich halte dagegen dass das jeder Vermieter kennt. Ich kenne mindestens 3 Vermieter die sich damit nicht auskennen.
Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.
Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.
Ich halte dagegen dass das jeder Vermieter kennt. Ich kenne mindestens 3 Vermieter die sich damit nicht auskennen.
Dann hat der Vermieter aber ein gewaltiges Problem, wenn dieser an den richtigen Mieter gerät.
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CobraCane
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
Mag sein, ich wollte einfach nur untermauern dass es eben nicht so ist wie du schreibst dass das jeder aus dem Effeff kennt.
Da alle Immobilien von diesen Vermietern aber nen Zugang für Telekommunikation haben wird es sie vermutlich auch nicht interessieren.
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Käseblümchen
Antwort
von
Anonymous User
vor 4 Jahren
. . . . . Wäre der Mietvertrag erstmal unterschrieben gewesen, hätte man nicht mehr auf das Recht eines Telefonanschlusses bestehen können. Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.
Wäre der Mietvertrag erstmal unterschrieben gewesen, hätte man nicht mehr auf das Recht eines Telefonanschlusses bestehen können.
Genau so ist es im BGB §535 geregelt, die jeder Vermieter aus dem Effeff kennt.
Mal ganz davon abgesehen, dass sich BGB §535 nicht auf einen Telefonanschluss bezieht, sondern auf den im Vertrag vereinbarten Mietgegenstand, was nützt es dem potenziellen Mieter, wenn er auf einem Telefonanschluss besteht ?
Dann schließt der Vermieter einfach keinen Vertrag ab.
Und dazu bedarf es keinerlei Paragraphen.
Übrigens, kenne ich bei uns hier einige Hausbesitzer, die ihre Einliegerwohnungen nicht (mehr) vermieten, weil ihnen "der Ärger" mit den Mietern einfach auf den Keks ging.
Dabei herrscht ein großer Mangel an derartigen Wohnungen, nicht nur bei Studenten.
Sollen die potenziellen Mieter sehen wo sie bleiben.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
pamperlapescu
vor 4 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ Frage.Antwort
Auch mein Tipp: Bleib da weg!
Wenn das schon so anfängt, wird´s bestimmt nicht schöner!
schöne Grüsse
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Anne W.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
Hallo @Frage.Antwort wie ich sehe hast Du hier schon super Tipps und Infos erhalten.
Das ist natürlich eine verzwickte Situation, wenn vor Ort nun gar nichts angeboten wird. Aber nur weil man im Erdgeschoss wohnt heißt es nicht automatisch, dass Du dort keinen Empfang hast. Sollte eine mobile Variante für Dich in Frage kommen, dann melde Dich doch einfach. Man kann dazu ja mal unverbindlich sprechen, welche Möglichkeiten es gibt. Dafür hinterlege am besten im Profil mal deine Daten, damit ich bei Bedarf direkt darauf zugreifen kann.
Grüße Anne W.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Frage.Antwort