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Zeitwert trotz Retoure - Endgeräte freundlicherweise für mich entsorgt!?

6 years ago

 

Hallo,

 

nach der Kündigungsbestätigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte diesen Jahres (Vertrag lief August aus) erhielt ich wohl mit der Kündigungsbestätigung auch einen Retourenschein, welchen ich jedoch übersehen haben muss.

Und wie gesagt es lag keine "Erinnerung" im Briefkasten, ich gebe zu das mir der Rückversand entfiel, nach Rücksprache mit einer Telekommitarbeiterin versicherte man mir, dass es kein Problem sei die Endgeräte nun (im Oktober) noch zurück zu senden. Dies tat ich auch.

Auf meine E-Mail Anfrage mit der bitte um Prüfung in der ich die Retourenbelege vorlegte bekam ich folgende Antwort:

 

 

Guten Tag Herr Kamp,

Sie reklamieren die Zeitwertberechnung des Speedport Smart 1 in Ihrer Rechnung vom 30.09.2019. Gern gehe ich näher darauf ein.

Ihr Vertrag mit der Deutschen Telekom wurde durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 18.07.2019 beendet.

In Ihrer Kündigungsbestätigung vom 27.06.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, gemietete Endgeräte innerhalb einer Woche nach Vertragsende zurückzusenden.

Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet.

Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen.

Wenn Sie das Gerät dann Mitte Oktober an uns zurücksenden, führt dies leider zu keiner Erstattung des Zeitwertes, da das Gerät zu diesem Zeitpunkt bei der Deutschen Telekom schon ausgebucht war.

Wir haben das Gerät mit Ihrer Rücksendung fachgerecht für Sie entsorgt.

Bitte überweisen Sie in den nächsten Tagen noch 75,47 €.

Sie hätten lieber eine andere Antwort erhalten, keine Frage. Umso wichtiger war es uns, die vertraglichen Konditionen hier klar für Sie darzustellen, damit Sie unsere Argumentation nachvollziehen können.

Freundliche Grüße

i. A. ......

Kundenservice der Telekom


Wieso vernichtet die Telekom mein Eigentum wie in der Antwort geschrieben ohne Rücksprache mit mir zu halten ???? Und verlangt dann noch den Zeitwert von mir ?

Ich hatte darum gebeten das die Forderung gelöscht wird und mein Konto auf Null gesetzt wird, da die Telekom ja mein Eigentum vernichtet hat.

Aber die Forderung besteht weiter seitens der Telekom.


Daraufhin bekam ich eine weitere Antwort die da lautete:


Guten Tag Herr Kamp,

Sie dürfen sich darauf verlassen, dass wir jede einzelne Anfrage sorgfältig prüfen, so auch Ihre.

Leider bin ich zu keinem anderen Ergebnis gekommen.

Sie haben uns den Speedport Smart 1 zurückgesandt, als er schon Ihr Eigentum war. Das war Ihre persönliche Entscheidung.

Da das Gerät aus Ihrem Bestand schon ausgebucht war und somit von unseren Kollegen im Versand nicht mehr zugeordnet werden kann, wird es automatisch entsorgt.

Das Sie von einer Kollegin irrtümlich eine falsche Auskunft erhalten haben, ist sehr bedauerlich. Dafür können wir nur um Entschuldigung bitten.

Eine Gutschrift ist leider trotzdem nicht möglich.

Um für Sie weitere Kosten zu vermeiden, können wir nur um Überweisung der noch offenen 75,47 € bitten. Dann ist Ihr Festnetz-Konto bei uns geschlossen.

Freundliche Grüße

i. A......

Kundenservice der Telekom


Vielleicht bekomme ich auf diesen Wege hier eine Lösung hin ?

Am liebsten wäre mir die Löschung der Forderung aus meinem Konto.

Denn ich finde nicht das man mit langjährigen Kunden egal wie groß oder klein das Unternehmen ist  nicht so einen Umgang pflegt.

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    • 6 years ago

      Ab Juli 2016 sind Händelr zur Rücknahme von Elektrogeräten verpflichtet. 

      Wenn du nun ein Gerät, das dir gehört an die Telekom sendest, wird dies automatisch dem recycling zugeführt.

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      6 years ago

      die Angwort der Mitarbeiteren war falsch, ob du daraus einen Vorteil für dich gewinnen kannst, kann ich nicht absehen, muss jemand von team ins den Vorgang schauen. Die Chancen stehen aber eher schlecht, würde ich vermuten

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      6 years ago

      Wenn man telefonisch eine falsche Auskunft und eine Zusendung von einem Retourenschein ausgelöst wird sollte man sich darauf verlassen können MÜSSEN!

      Der TE hätte, wäre ihm die korrekte Antwort gegeben worden, wohl ganz sicher auf die Rücksendung verzichtet.

      Hierauf dann mit einer Rechnung zu antworten, ist dann wohl der falsche Weg.

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      6 years ago

      @ellbogen 

      Kleine Korrektur, erst kam die Rechnung und darauf hin erfolgte erst die Rücksendung.

       

      Aber keine Frage, auf die Aussagen an der Hotline sollte man sich verlassen können da hier mit der Zusendung des Retourenschein auf den ersten Blick alles passt.

      Auf den zweiten aber eben nicht mehr, das ist das Problem.

      Lassen wir das Team seine Arbeit machen.

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    • 6 years ago

      carstenkamp

      Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet. Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen.

      Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet.

      Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen.

      carstenkamp

      Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet.

      Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen.


      Ich bin zwar kein Jurist - aber das mit "Eigentum" ist Blödsinn was da geschrieben wurde, wurde hier im Forum schon wiederholt behandelt (oder hat die Telekom das zwischenzeitlich geändert???):

      • Dir wurde kein Kaufpreis berechnet, durch welchen Du Eigentümer geworden wärst und Anspruch auf Gewährleistung gehabt hättest - und dann hätte die Telekom das Gerät tatsächlich nicht entsorgen dürfen.
      • Sondern Dir wurde ein vertraglicher Schadenersatz berechnet. Und dadurch wurdest Du nicht Eigentümer sondern die Telekom blieb Eigentümer. Und Gewährleistung hast Du dadurch auch keine erhalten (der vermutlich wichtigste Grund weshalb die Telekom Dir das Gerät nicht übereignet hat). Als nach wie vor Eigentümerin wiederum hätte die Telekom jederzeit von Dir verlangen können, dass Du ihr Eigentum zurückschickst. Das hast Du ohne Aufforderung gemacht. Und die Telekom hat mit ihrem Eigentum gemacht, was sie wollte. Egal ob entsorgt oder weiter vermietet... nicht Dein Bier, da hast Du keinen Einfluss.

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      6 years ago

      muc80337_2

      Ich bin zwar kein Jurist - aber das mit "Eigentum" ist Blödsinn was da geschrieben wurde, wurde hier im Forum schon wiederholt behandelt (oder hat die Telekom das zwischenzeitlich geändert???):

      Ich bin zwar kein Jurist - aber das mit "Eigentum" ist Blödsinn was da geschrieben wurde, wurde hier im Forum schon wiederholt behandelt (oder hat die Telekom das zwischenzeitlich geändert???):
      muc80337_2
      Ich bin zwar kein Jurist - aber das mit "Eigentum" ist Blödsinn was da geschrieben wurde, wurde hier im Forum schon wiederholt behandelt (oder hat die Telekom das zwischenzeitlich geändert???):

      Soweit ich das mit bekommen habe lautet der Wortlaut jetzt wohl tasächlich Zeitwert und auch Eigentumsübergang.

      In einem anderen Thread wurde das auch schon diskutiert und um Auflösung durchs Team gebeten.

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    • 6 years ago

      @carstenkamp 

      Wie ist denn der genaue Wortlaut auf der Rechnung?

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      6 years ago

      Stefan

      Da der Router aber ein Mietgerät war und mir eine Mitarbeiterin der Servicehotline einen neuen Retourschein geschickt hat und mir versichert hat das die Rückabwicklung klappt, habe ich Ihn wenn auch spät zurück gesendet.

      Da der Router aber ein Mietgerät war und mir eine Mitarbeiterin der Servicehotline einen neuen Retourschein geschickt hat und mir versichert hat das die Rückabwicklung klappt, habe ich Ihn wenn auch spät zurück gesendet.

      Stefan

      Da der Router aber ein Mietgerät war und mir eine Mitarbeiterin der Servicehotline einen neuen Retourschein geschickt hat und mir versichert hat das die Rückabwicklung klappt, habe ich Ihn wenn auch spät zurück gesendet.


      Tolle Sache, wenn man über die Mietdauer die Kosten zurückerstattet bekommt. Oder was bedeutet "Rückabwicklung" im Kontext wie vom TE geschrieben?

       

      Ich glaub in solchen Fällen erst dann einer Seite wenn ich den genauen Text im Original höre.

      Answer

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      6 years ago

      Mit Rückabwicklung meinte die Mitarbeiterin den Betrag ausbuchen denke ich. So habe ich es zumindest verstanden.

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      6 years ago

      carstenkamp

      Mit Rückabwicklung meinte die Mitarbeiterin den Betrag ausbuchen denke ich. So habe ich es zumindest verstanden.

      Mit Rückabwicklung meinte die Mitarbeiterin den Betrag ausbuchen denke ich. So habe ich es zumindest verstanden.

      carstenkamp

      Mit Rückabwicklung meinte die Mitarbeiterin den Betrag ausbuchen denke ich. So habe ich es zumindest verstanden.


      Genau das ist die Krux.

      Du hast es so verstanden. 

       

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    • 6 years ago

      carstenkamp

      ......Kündigungsbestätigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte diesen Jahres (Vertrag lief August aus) ......... .......Sie reklamieren die Zeitwertberechnung des Speedport Smart 1 in Ihrer Rechnung vom 30.09.2019. Gern gehe ich näher darauf ein. Ihr Vertrag mit der Deutschen Telekom wurde durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 18.07.2019 beendet. In Ihrer Kündigungsbestätigung vom 27.06.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, gemietete Endgeräte innerhalb einer Woche nach Vertragsende zurückzusenden. Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet. Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen..........

       

      ......Kündigungsbestätigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte diesen Jahres (Vertrag lief August aus) .........

       

       

      .......Sie reklamieren die Zeitwertberechnung des Speedport Smart 1 in Ihrer Rechnung vom 30.09.2019. Gern gehe ich näher darauf ein.

      Ihr Vertrag mit der Deutschen Telekom wurde durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 18.07.2019 beendet.

      In Ihrer Kündigungsbestätigung vom 27.06.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, gemietete Endgeräte innerhalb einer Woche nach Vertragsende zurückzusenden.

      Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet.

      Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen..........

      carstenkamp

       

      ......Kündigungsbestätigung meines Festnetz/Internetanschlusses mitte diesen Jahres (Vertrag lief August aus) .........

       

       

      .......Sie reklamieren die Zeitwertberechnung des Speedport Smart 1 in Ihrer Rechnung vom 30.09.2019. Gern gehe ich näher darauf ein.

      Ihr Vertrag mit der Deutschen Telekom wurde durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 18.07.2019 beendet.

      In Ihrer Kündigungsbestätigung vom 27.06.2019 wurden Sie darauf hingewiesen, gemietete Endgeräte innerhalb einer Woche nach Vertragsende zurückzusenden.

      Da das Gerät auch 8 Wochen später noch nicht wieder bei uns war, wurde Ihnen in der Rechnung vom 30.09.2019 der Mietpreis vom 19.07.2019 - 30.09.2019 erstattet und das Gerät mit seinem Zeitwert von 80,00 € berechnet.

      Der Speedport Smart 1 ist zu diesem Zeitpunkt in Ihr Eigentum übergegangen..........


      Hier wäre grundsätzlich noch etwas zu klären:

      Im Normalfall sind Tarif & Endgerät 2 verschiedene Verträge. Es gibt im Forum genügend Beiträge darüber, wenn Kunden monatelang weiterhin 4,95€ o.ä. abgebucht werden, weil versäumt wurde das Endgerät ebenfalls zu kündigen.

      Weiterhin mieten andere Kunden Endgeräte, welche kostenpflichtig ab Mietdatum berechnet werden, obwohl der Anschluss noch gar nicht bereitgestellt werden konnte.

       

      @carstenkamp sollte sich zuerst dazu äußern, was er gekündigt hat, ob beides zusammen oder nur den Tarif.

       

      "Rückabwicklung" wäre nach meinem Verständnis die Rücknahme zur Kündigung für das Endgerät, also liefe der Mietvertrag weiter.

      Aber das ist sicherlich in der Datenbank dokumentiert, zu welchem Zweck der Retourenschein ausgestellt wurde - passt hier doch die Aussage der Hotline und der Retourenschein irgendwie nicht zusammen.

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      6 years ago

      Ich denke es liegt auch für @carstenkamp auf der Hand, dass eine Mietsache zum Mietende unverzüglich zurückzugeben ist.

      Das ist beim Mietvertrag für einen Speedport nicht viel anders als bei der Mietwohnung oder dem Mietwagen.

       

      Da muss man halt einfach gedanklich ein Schluss dran machen unter dem Motto "dumm gelaufen". 

       

      Der Smart 1 wäre übrigens am Anschluss des anderen Anbieters vermutlich nicht vernünftig nutzbar gewesen.

      Und ein Verkauf über z.B. ebay wäre illegal gewesen, da er nach wie vor im Eigentum der Telekom war.

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      6 years ago

      Schade, also keine Chance auf Ausgleich des Kontos seitens der Telekom ? 

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      6 years ago

      Hallo,

      Ich habe das Ganze hier einmal verfolgt. Nur mal ein paar Ansatzpunkte, ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen.

      Wird ein Hardware Vertrag gekündigt, erhält der Kunde einen Retoure Auftrag (oder hat diesen im Kundencenter erstellt). Mit diesem Lieferschein wird beim Logistik Dienstleister eine Retourenerwartung ausgelöst. Kommt der Kunde dieser Erwartung bis Datum x nicht nach, bekommt die Telekom den Hinweis eine Mahnung zu verschicken. Ab Mahndatum hat der Kunde dann noch einmal eine Gewisse Zeit der Retourenerwartung nachzukommen. Tut er dieses, hat sich die Sache erledigt. Tut er das bis Datum x nicht, bekommt die Telekom den Hinweis, dass eine Rechnung erstellt werden soll und der Retouren Vorgang selber wird beim Logistik Dienstleister geschlossen, es gibt dann keine Retourenerwartung mehr. Kommt die Retoure dann doch noch beim Dienstleister an, kann sie nicht mehr zugeordnet werden (da der Vorgang mit der Rechnung bereits abgeschlossen wurde). Das Gerät geht dann den Prozess für zuviel eingesandte Produkte.

       

      Gruß Ralf

       

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      6 years ago

      Hallo,

      Ich habe das Ganze hier einmal verfolgt. Nur mal ein paar Ansatzpunkte, ohne jetzt auf den konkreten Fall einzugehen.

      Wird ein Hardware Vertrag gekündigt, erhält der Kunde einen Retoure Auftrag (oder hat diesen im Kundencenter erstellt). Mit diesem Lieferschein wird beim Logistik Dienstleister eine Retourenerwartung ausgelöst. Kommt der Kunde dieser Erwartung bis Datum x nicht nach, bekommt die Telekom den Hinweis eine Mahnung zu verschicken. Ab Mahndatum hat der Kunde dann noch einmal eine Gewisse Zeit der Retourenerwartung nachzukommen. Tut er dieses, hat sich die Sache erledigt. Tut er das bis Datum x nicht, bekommt die Telekom den Hinweis, dass eine Rechnung erstellt werden soll und der Retouren Vorgang selber wird beim Logistik Dienstleister geschlossen, es gibt dann keine Retourenerwartung mehr. Kommt die Retoure dann doch noch beim Dienstleister an, kann sie nicht mehr zugeordnet werden (da der Vorgang mit der Rechnung bereits abgeschlossen wurde). Das Gerät geht dann den Prozess für zuviel eingesandte Produkte.

       

      Gruß Ralf

       

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