Zustimmung Vermieter Glasfaserkabel. Gibt es hierfür ein Formular?

vor 4 Jahren

Guten Abend,

 

ich bekomme demnächst Magenta und Glasfaserkabelanschluss in meiner Mietwohnung und benötige die Zustimmung meines Vermieters. Das ist kein Problem, jedoch möchte mein Vermieter wissen: gibt es hier es hierfür ein Formular oder kann die Zustimmung formlos formuliert sein bzw. was sollte dort drin stehen?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

Ingo Finkendey

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  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    Meines Wissens nach ist eher anders herum:

    Im Zuge des Auftrages für den GF-Breitbandanschluss ist erst mal ein Planer der Telekom involviert, der den ganauen Bau plant.

    Von dem aus geht auch ein Antrag für die Zustimmung der Baumaßnahmen raus. Müsste an Dich gehen und du müsstest Den dann vom Vermieter unterschreiben lassen und zurücksenden.
    Bei Dieser Zustimmung sind so diverse Klauseln drin...

    Also einfach Formlos ist da meines Erachtens nicht.

    Ein downloadbares Formular gibt es da auch nicht, da die Planungen zur Umsetzung da nicht enthalten sind (und logischerweise auch nicht enthalten sein können).

    Ggf. da noch mal an den Bauherrenservice herantreten.

    Frage dazu noch:

    Geht es um einen geförderten Anschluss (MBfD) oder speziell für Dich beantragten Anschluss ( MBfm )?

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Meines Wissen ist es, dass Glasfaserkabel in meinem Hausgang schon zur Verfügung stehen, jedoch noch nicht in meine Wohnung verlegt ist. Man sagte mir nur, dass ich dafür die Zustimmung des Vermieters brauche. Dass dies aber wieder so kompliziert, darüber hat man mich nicht aufgeklärt. Ich werde den Auftrag stornieren. Vielen Dank und einen schönen Abend noch.

  • Community Guide

    vor 4 Jahren

    Hallo @ingofi1972,

     

    selbstverständlich gibt es hierzu Formulare.

    Zum einen den Grundstücknutzungsvertrag, damit die Telekom überhaupt Arbeiten auf dem Grundstück und im Gebäude durchführen darf und dann gibt es noch das FTTH -Auskundungsprotokoll. Das ist ein Formblatt, das der Auskunder bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten im Beisein mit dem Hausbesitzer ausfüllt und damit die Leitungswege und die Montageorte für die Glasfasereinrichtungen festlegt. Dieses wird im Anschluss vom Hausbesitzer und dem Telekommitarbeiter unterschrieben und auf dem Dokumentserver der Telekom gespeichert.

     

    viele Grüße

     

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Also ich empfehle §77k TKG

     

    Für Grundstückseigentümer ist vor allem Paragraph 77k Telekommunikationsgesetz ( TKG ) zu beachten. Dieser gestattet nunmehr den sogenannten „Wohnungsstich“, der im Gegensatz zum sogenannten „Hausstich“, bislang nicht gesetzlich geregelt war. Beim Hausstich werden Glasfaserleitungen bis zu den Netzabschlusspunkten in oder an dem Gebäude verlegt, beim Wohnungsstich bis in die Räumlichkeiten, in denen das Hochgeschwindigkeitsnetz genutzt werden soll.

    Der Grundstückseigentümer muss demnach die Verlegung von Hochgeschwindigkeitsleitungen dulden. Es ist nicht erforderlich, dass er sein Einverständnis zu den Maßnahmen an seinem Eigentum gibt. Der Wohnungsstich ist somit eine weitere, die Rechte des Grundstückseigentümers einschränkende Vorschrift. Die Regelungen sind indes so angelegt, dass vornehmlich auf dem Grundstück und im Gebäude vorhandene Netzinfrastrukturen mitgenutzt werden sollen. Der Wohnungsstich ist nicht das vorrangige Mittel zum Ausbau der Netzinfrastruktur.

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @ingofi1972,

    herzlich Willkommen in der Community. Bitte entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.

    Wenn das Glasfaser bereits im Haus liegt, dann sollte, wie @Patti Müller schon sagt, der Papierkram bereits komplett abgeschlossen sein.

    Wenn ich doch noch etwas für Sie tun kann, geben Sie gerne Bescheid.

    Viele Grüße
    Pascal O.

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    @Pascal O. 

    Es liegt im Haus, aber nicht in der Wohnung.

    Wie bringt die Telekom die Gf in einem MFH in die Wohnung des Users?


    @Gelöschter Nutzerdas sollte eigentlich, wie bereits geschrieben, mit dem Eigentümer abgesprochen und schriftlich fixiert worden sein.

    Es kommt auf die bauliche Situation an. Wenn möglich wird die Gf parellel zum bestehenden Telefonkabel in Leerrohre gezogen, stillgelegte Kamine werden auch gerne genommen. Ansonsten wird im Treppenhaus aufputz mit Kabelkanälen gearbeitet.

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 10 Monaten

    Wo bekomme ich jetzt das Formular für meinen Vermieter her ( Nutzungsbedingungen bzw.Grundstücknutzungsvertrag ) ??? Wird sowas auch zugeschickt???

     

     

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    Antwort

    von

    vor 10 Monaten

    Hallo @sonntagwerner68

     

    vielen Dank für das freundliche Gespräch. 

     

    Wie wir herausgestellt haben, geht es hier um die Zustimmung für den Glasfaserausbau. 

    Diese wurde bereits positiv unterzeichnet und der Glasfaserausbau geht somit seinen Weg. 😊

     

    Solltest du noch weitere Anliegen haben, melde dich gern erneut bei mir. 

     

    Liebe Grüße

    Swetlana S. 

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