Gelöst

Äste wachsen in oberirische Leitung

vor 2 Monaten

Hallo zusammen,

Äste und kleine Bäume wachsen mittlerweile in die oberirdische Leitung der Telekom.

Die Bürgermeisterin verweist auf die Defender App, die Telekom wäre zuständig für das Freischneiden.

In dieser App kann man aber nur Schäden melden und es ist ja (noch) kein Schaden in dem Sinne vorhanden.

Wo kann ich ich denn bitte hinwenden, damit sich jemand darum kümmert?

Hat wer einen Tipp für mich?

Vielen Dank im Voraus!

PXL_20260308_122321243.MP.jpg

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vor 2 Monaten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Monaten

      Guten Morgen @Wohnsattelmobile schön, dass du auch den Weg zu uns gefunden hast. 😊 Herzlich willkommen!

       

      Danke, dass du so umsichtig bist und uns darüber informierst. 👍Im Prinzip geben wir es auch genauso weiter wie du über die App. Es muss noch kein Schaden vorhanden sein, damit sich gekümmert wird. Ich kann es auch gerne aufnehmen und weitergeben. Hinterlege dafür bitte im Profil deine Daten und sag mir anschließend Bescheid. Dann rufe ich dich dazu mal an, da ich noch ein paar Angaben benötige. 

       

      Beste Grüße Anne

      4

      von

      vor 2 Monaten

      Meint die Bürgermeisterin vielleicht dass die Bäume und Sträucher geschützt werden müssen und deswegen die Telekom die Leitungen entfernen muss..

        

      Dann wäre die Telekom da für zuständig. 

        

      Ansonsten der Besitzer der Bäume und Sträucher. 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      @Laurin  

      Nein, die Bürgermeisterin sagt, die Telekom ist für den Freischnitt der Leitungen zuständig.

      Aber danke für deinen Kommentar :)

      von

      vor 2 Monaten

      Laurin
      Meint die Bürgermeisterin vielleicht dass die Bäume und Sträucher geschützt werden müssen und deswegen die Telekom die Leitungen entfernen muss..    Dann wäre die Telekom da für zuständig.     Ansonsten der Besitzer der Bäume und Sträucher. 

      Meint die Bürgermeisterin vielleicht dass die Bäume und Sträucher geschützt werden müssen und deswegen die Telekom die Leitungen entfernen muss..

        

      Dann wäre die Telekom da für zuständig. 

        

      Ansonsten der Besitzer der Bäume und Sträucher. 

      Laurin

      Meint die Bürgermeisterin vielleicht dass die Bäume und Sträucher geschützt werden müssen und deswegen die Telekom die Leitungen entfernen muss..

        

      Dann wäre die Telekom da für zuständig. 

        

      Ansonsten der Besitzer der Bäume und Sträucher. 

      Was denn das für ein Mumpitz? Telekom mit dem grünen Daumen? Wow... absolut daneben gelegen. 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Die App ist auch nur für Schäden und auch nur für Gewerbe.

      Die Telekom hat noch nie Bäume geschnitten.

      Der Eigentümer der Bäume ist dafür verantwortlich, dass sein Eigentum kein Schäden verursacht.

      8

      von

      vor 2 Monaten

      pamperlapescu

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Ich kalauere mal mit der KI  Für den Baumschnitt auf öffentlichem Grund, wenn Strom- oder Telefonleitungen gefährdet sind, ist primär die Kommune (Stadt/Gemeinde) bzw. das zuständige Grünflächenamt oder Tiefbauamt verantwortlich. Diese Stellen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Pflege und Kontrolle der Bäume zuständig. 
      Hier sind die Details zur Zuständigkeit und Vorgehensweise:
      • Öffentlicher Grund (Straßen/Parks): Das Grünflächenamt oder das Tiefbauamt der Stadt muss Gefahren durch Bäume beseitigen.
      • Stromleitungen (Freileitungen): Der jeweilige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit seiner Anlagen zu gewährleisten und die Leitungen freizuschneiden.
      • Telefonleitungen: Bei Gefahr durch Äste ist der Netzbetreiber (z.B. Telekom) zuständig, die Leitung ggf. temporär für Schnittmaßnahmen zu sichern.
      Bei letztem Punkt macht die PTI o.i.L das auf Anfrage, Stichwort temporäres Abhängen. 
      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      🦂

      pamperlapescu

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Das weis ich, aber wenn die Menschen anrufen bekommen sie das genau so mitgeteilt. Öffi Grund kann man mal nicht so einfach die Bäume absensen. Alleine Dafür brauchst du wieder eine Wegesicherung der Gemeinde. 

      0

      von

      vor 2 Monaten

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Ich kalauere mal mit der KI  Für den Baumschnitt auf öffentlichem Grund, wenn Strom- oder Telefonleitungen gefährdet sind, ist primär die Kommune (Stadt/Gemeinde) bzw. das zuständige Grünflächenamt oder Tiefbauamt verantwortlich. Diese Stellen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Pflege und Kontrolle der Bäume zuständig. 
      Hier sind die Details zur Zuständigkeit und Vorgehensweise:
      • Öffentlicher Grund (Straßen/Parks): Das Grünflächenamt oder das Tiefbauamt der Stadt muss Gefahren durch Bäume beseitigen.
      • Stromleitungen (Freileitungen): Der jeweilige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit seiner Anlagen zu gewährleisten und die Leitungen freizuschneiden.
      • Telefonleitungen: Bei Gefahr durch Äste ist der Netzbetreiber (z.B. Telekom) zuständig, die Leitung ggf. temporär für Schnittmaßnahmen zu sichern.
      Bei letztem Punkt macht die PTI o.i.L das auf Anfrage, Stichwort temporäres Abhängen. 
      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      🦂

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Nehmen wir das? 

      Wenn Bäume auf öffentlichem Grund Telefon- oder Stromleitungen gefährden, ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
      • Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes (meist die Gemeinde, Stadt oder der Landesbetrieb Straßenbau) ist verkehrssicherungspflichtig.
      • Telefonleitungen ( TKG ): Gemäß § 131 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) ist der Betreiber der Telekommunikationslinie (z.B. Deutsche Telekom) berechtigt, Ausästungen vorzunehmen, wenn diese zur Verhütung von Betriebsstörungen erforderlich sind.
        • Verfahren: Der Netzbetreiber muss dem Eigentümer (Gemeinde) eine angemessene Frist setzen, damit diese den Schnitt selbst durchführen können.
        • Gefahr im Verzug: Ist die Störung dringend (z.B. Leitung liegt bereits auf oder Ast droht unmittelbar zu brechen), darf der Netzbetreiber sofort schneiden.
      • Stromleitungen: Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsabstände ihrer Trassen zu überwachen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen.
      • Ansprechpartner: Bei akuter Gefahr (herabhängende Kabel, Baum droht auf Leitung zu fallen) sollten die Störungsstelle des Netzbetreibers (Strom/Telekom) oder das Ordnungsamt/Grünflächenamt der Gemeinde informiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__131.html 

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Wenn sie nicht will ... ja dann wird es berechnet ^^

      Hinweis

      Dieser Kommentar wurde in eine Antwort umgewandelt.

      von

      vor 2 Monaten

      pamperlapescu

      Ich persönlich würde mich über eine präzise, nachvollziehbare Quellenangabe freuen.

      ke2000-oi

      Denn meines Wissens nach, ist im TKG geregelt, dass die Gemeinde keinen (finanziellen) Nachteil durch die Errichtung einer oberirdischen Linie haben darf. Sie dürfte also jeden Mehraufwand, der nur aufgrund des Vorhandenseins der OiL entsteht, der Telekom in Rechnung stellen.

      Selbst bis vor geschätzt 10 Jahren, wurden die Leitungen noch regelmäßig freigeschnitten. Dann hat aber irgend so ein schlauer BWLer ausgerechnet, dass es billiger ist, zu warten bis das Kabel kaputt ist. "Interessant" ist die Frage durchaus, ich gehe aber davon aus, dass es in der Regel keine Kostenübernahme geben wird. Denn meines Wissens nach, ist im TKG geregelt, dass die Gemeinde keinen (finanziellen) Nachteil durch die Errichtung einer oberirdischen Linie haben darf. Sie dürfte also jeden Mehraufwand, der nur aufgrund des Vorhandenseins der OiL entsteht, der Telekom in Rechnung stellen.
      ke2000-oi

      Denn meines Wissens nach, ist im TKG geregelt, dass die Gemeinde keinen (finanziellen) Nachteil durch die Errichtung einer oberirdischen Linie haben darf. Sie dürfte also jeden Mehraufwand, der nur aufgrund des Vorhandenseins der OiL entsteht, der Telekom in Rechnung stellen.

      Ich persönlich würde mich über eine präzise, nachvollziehbare Quellenangabe freuen.

      🦂

      pamperlapescu

      Ich persönlich würde mich über eine präzise, nachvollziehbare Quellenangabe freuen.

      Ich gehe davon aus, dass die Kommunen das daraus ableiten:

      § 129 Rücksichtnahme auf Wegeunterhaltung und Widmungszweck

      (1) Bei der Benutzung der Verkehrswege ist eine Erschwerung ihrer Unterhaltung und eine vorübergehende Beschränkung ihres Widmungszwecks nach Möglichkeit zu vermeiden.
      (2) Wird die Unterhaltung erschwert, so hat der Nutzungsberechtigte dem Unterhaltungspflichtigen die aus der Erschwerung erwachsenden Kosten zu ersetzen.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Monaten

      Besten Dank für unser Telefonat und Ihre Zeit @Wohnsattelmobile 😊

       

      In welchem Zuständigkeitsbereich die Arbeiten fallen, weiß ich ehrlicherweise nicht. Aber wenn das nirgends gemeldet wird, dann finden wir das auch nicht heraus. Ich habe es jetzt einmal weitergeleitet. Sie erhalten dazu auch eine Eingangsbestätigung mit der Störungsnummer. Ich parallel auch. Mal schauen wie es hier weitergeht. Ich kann aber soviel sagen, dass es mit Sicherheit etwas Zeit in Anspruch nimmt. Heute oder morgen werden wir hier keine Klärung oder Rückmeldung herbeiführen können. Daher bitte ich um etwas Geduld. 😊

       

      Beste Grüße und eine schöne Woche wünscht Anne

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Monaten

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Ich kalauere mal mit der KI  Für den Baumschnitt auf öffentlichem Grund, wenn Strom- oder Telefonleitungen gefährdet sind, ist primär die Kommune (Stadt/Gemeinde) bzw. das zuständige Grünflächenamt oder Tiefbauamt verantwortlich. Diese Stellen sind im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für die Pflege und Kontrolle der Bäume zuständig. 
      Hier sind die Details zur Zuständigkeit und Vorgehensweise:
      • Öffentlicher Grund (Straßen/Parks): Das Grünflächenamt oder das Tiefbauamt der Stadt muss Gefahren durch Bäume beseitigen.
      • Stromleitungen (Freileitungen): Der jeweilige Netzbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit seiner Anlagen zu gewährleisten und die Leitungen freizuschneiden.
      • Telefonleitungen: Bei Gefahr durch Äste ist der Netzbetreiber (z.B. Telekom) zuständig, die Leitung ggf. temporär für Schnittmaßnahmen zu sichern.
      Bei letztem Punkt macht die PTI o.i.L das auf Anfrage, Stichwort temporäres Abhängen. 
      *Paz Vizsla*

      Ich kalauere mal mit der KI 

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      🦂

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Nehmen wir das? 

      Wenn Bäume auf öffentlichem Grund Telefon- oder Stromleitungen gefährden, ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
      • Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes (meist die Gemeinde, Stadt oder der Landesbetrieb Straßenbau) ist verkehrssicherungspflichtig.
      • Telefonleitungen ( TKG ): Gemäß § 131 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) ist der Betreiber der Telekommunikationslinie (z.B. Deutsche Telekom) berechtigt, Ausästungen vorzunehmen, wenn diese zur Verhütung von Betriebsstörungen erforderlich sind.
        • Verfahren: Der Netzbetreiber muss dem Eigentümer (Gemeinde) eine angemessene Frist setzen, damit diese den Schnitt selbst durchführen können.
        • Gefahr im Verzug: Ist die Störung dringend (z.B. Leitung liegt bereits auf oder Ast droht unmittelbar zu brechen), darf der Netzbetreiber sofort schneiden.
      • Stromleitungen: Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsabstände ihrer Trassen zu überwachen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen.
      • Ansprechpartner: Bei akuter Gefahr (herabhängende Kabel, Baum droht auf Leitung zu fallen) sollten die Störungsstelle des Netzbetreibers (Strom/Telekom) oder das Ordnungsamt/Grünflächenamt der Gemeinde informiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__131.html 

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      Hinweis

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      1

      von

      vor 2 Monaten

      *Paz Vizsla*

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Durchaus eine Idee. Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift. KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben. 🦂
      pamperlapescu

      Durchaus eine Idee.

      Ich hätte es aber gern in Form von § ? TKG , Reihe, Leiste, Stift.

      KI hat vielfach eine überbordende Fantasie mit dem Wunsch, dem Fragenden recht zu geben.

      Nehmen wir das? 

      Wenn Bäume auf öffentlichem Grund Telefon- oder Stromleitungen gefährden, ist die Zuständigkeit wie folgt geregelt:
      • Grundsatz: Der Eigentümer des Baumes (meist die Gemeinde, Stadt oder der Landesbetrieb Straßenbau) ist verkehrssicherungspflichtig.
      • Telefonleitungen ( TKG ): Gemäß § 131 Telekommunikationsgesetz ( TKG ) ist der Betreiber der Telekommunikationslinie (z.B. Deutsche Telekom) berechtigt, Ausästungen vorzunehmen, wenn diese zur Verhütung von Betriebsstörungen erforderlich sind.
        • Verfahren: Der Netzbetreiber muss dem Eigentümer (Gemeinde) eine angemessene Frist setzen, damit diese den Schnitt selbst durchführen können.
        • Gefahr im Verzug: Ist die Störung dringend (z.B. Leitung liegt bereits auf oder Ast droht unmittelbar zu brechen), darf der Netzbetreiber sofort schneiden.
      • Stromleitungen: Die Netzbetreiber sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsabstände ihrer Trassen zu überwachen und notwendige Rückschnitte zu veranlassen.
      • Ansprechpartner: Bei akuter Gefahr (herabhängende Kabel, Baum droht auf Leitung zu fallen) sollten die Störungsstelle des Netzbetreibers (Strom/Telekom) oder das Ordnungsamt/Grünflächenamt der Gemeinde informiert werden.

      https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__131.html 

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      *Paz Vizsla*

      Also erst einmal Frau Bürgermeisterin :) 

      Macht sie das nicht erhält sie die Rechnung danach. Je nach Portokasse der Gemeidne wird sie das bestimmt freuen. 

      Das geht aus deinem Text nicht so hervor, das ist deine eigene Interpretation. Auf dem Foto sehe ich keine akute Gefahr, die von den Bäumen ausgeht. Die sind weder kurz vor'm umfallen, noch sehe ich da dicke abgebrochene Äste. Und ich kann dir aus der Praxis sagen, dass es so nicht läuft. Wahrscheinlich weil man auch bei der Telekom weiß, dass die Rechtslage nicht so aussieht, wie sie hier gerne dargestellt wird.

      Ich lehne mich mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte: Niemals wird hier die Telekom die Leitung freischneiden und der Gemeinde eine Rechnung stellen!

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