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Kontaktformular - DSGVO - Verschlüsselung?
2 years ago
Liebe Community,
ich möchte auf meine mit dem "Homepage Designer" gestalteten Webseite das Widget "Kontaktformular" einbauen.
Erfüllt es die nötigen Vorgaben aus der DSGVO und werden darüber gesandte Nachrichten ausreichend verschlüsselt?
Vielen Dank für eure Auskunft.
Herzliche Grüße
Dennis
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mboettcher
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Dennis_Riehle
2 years ago
Wenn die Seite mit dem Formular nur mit HTTPS erreichbar ist: ja, sonst: nein.
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Kurt-Schulz
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mboettcher
2 years ago
Es könnte sein, dass »Inklusiv-Homepages« von der Telekom nur dazu gedacht sind, die Website-Besucher zu informieren oder zu unterhalten, also ein Kontaktformular o. Ä., mit dem personenbezogene Daten übermittelt werden, gar nicht Bestandteil sein sollte. Dann bräuchte es auch kein HTTPS.
Hallo @ReiPar ,
dem ist leider nicht so, denn es werden alle Inhaltselemente zum Aufbau einer Webseite zu Verfügung gestellt.
Ich verwende meine Inklusiv-Seite, um auf meine Hauptseite aufmerksam zu machen. (Selbstverständlich habe alles verlinkt!)
... als Visitenkarte!
Inhaltselemente die eine perfekte Einhaltung der DVGVO erfordern, sollten somit abgeschaltet werden!
Ein Baukasten-Kunde verlässt sich auf die Telekom, deshalb wäre es absolut erforderlich alles mit https zu verschlüsseln.
Gruß, Kurt
P.S. Um den Thread mit unnötig in die Länge zu ziehen, werde ich bei diesen Thema aussteigen. 😉
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ReiPar
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mboettcher
2 years ago
Ein Website-Betreiber hat sich ans Recht zu halten, unabhängig davon, was ein Baukastensystem bietet. Mit Begrenzungen im Baukasten lässt sich beispielsweise nicht verhindern, dass jemand das Urheberrecht missachtet oder zu Straftaten aufruft. Ich plädiere dafür, dass Website-Betreiber sich mit dem Recht vertraut machen und rechtmäßig agieren. Wenn jemand eine »Inklusiv-Homepage« erstellt, ohne den Baukasten zu nutzen, dann können alle Beschränkungen des Baukastens niemals erzwingen, dass das Recht eingehalten wird. Der Webhoster hat im Rahmen seines geschäftsmäßigen Handelns seine Verantwortung zu tragen. Der Verantwortliche hinsichtlich Datenschutz-, Persönlichkeits-, Straf- und Urheberrecht bleibt aber immer der Website-Betreiber. Wenn jemand diese Verantwortung nicht übernehmen will, darf er keine Website betreiben. Es ist wie im Verkehr: Wer keine Verantwortung übernehmen will für die Gefährdungshaftung seines Fahrzeugs, darf kein Fahrzeug führen/fahren. Das gilt schon für Fahrräder und Roller und erst recht für Pkw, Lkw und Busse.
Freundliche Grüße
ReiPar
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Kurt-Schulz
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mboettcher
2 years ago
Jaa nee is klar! 🙄
P.S. Peter hatte absolut recht ...
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mboettcher