Abrechnung über Telekom funktioniert nicht
vor 4 Jahren
2013-2016 habe ich bereits öfters im Google Play Store App erfolgreich Inhalte über meine Telekom Handy Rechnung bezahlt.
Jetzt wollte ich mein Crunchyroll Abo (6,99 €) ebenfalls über Telekom Rechnung bezahlen.
Ich erhalte jedoch folgende Fehlermeldung:
"SMS zur kontobestätigung wird an telekom gesendet" und dann : Ihr Account ist zur Zeit für diesen Service gesperrt- hierbei sind keine Kosten entstanden [OR- DVASA2-02]"
Im Kundencenter habe ich nachgeschaut aber es sind keine Drittanbieter Sperren aktiviert und ich habe das ganze auch über mobile Daten versucht.
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
573
0
3
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
241
0
1
vor 6 Jahren
172
0
2
Anonymous User
vor 4 Jahren
Hallo @Thomas Strobel
Falls Sie einen Prepaid-Tarif aben, muss ihr Guthaben die zu bezahlende Summe + die nächste Abbuchung als Guthaben haben.
Beispiel:
1,99€ Google-Play
14,95€ nächste Abrechnung
----------------
16,94€ Guthaben auf der Karte.
Haben Sie offene Beträge bei der Mobilfunkrechnung, können Sie ebenfalls nicht über die Mobilfunkrechnung zahlen.
Ebenfalls können z.B. Bücher nicht bezahlt werden. Auch gibt es eine individuelle Obergrenze von maximal 30€.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
flohamobil
vor 4 Jahren
Trotzdem mal beim Kundenservice anrufen, wir hatten das Problem auch schon. Im Kundencenter waren alle Sperren raus, aber es war trotzdem noch eine da, die man nicht sah. Die wurde da dann entfernt und schwupp gings wieder.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
flohamobil
Romina D.
Telekom hilft Team
vor 4 Jahren
Sorry für meine späte Reaktion. Hinterlege gerne einmal deine Profildaten (siehe meine Signatur) und gib mir anschließend eine kurze Rückmeldung. Verrate mir bitte auch, wann ein Telefonat zeitlich passt, damit wir die Sache klären können
Viele Grüße
Romina D.
0
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Romina D.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Thomas Strobel